KG bei freiwilliger Versicherung bei Gründungszuschuss! Höhe

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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mrymen
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KG bei freiwilliger Versicherung bei Gründungszuschuss! Höhe

Beitrag von mrymen » 19.01.2011, 09:57

Hallo.
Ich möchte mich im Rahmen des Gründungszuschusses Selbständig machen.
Versichere mich also freiwillig in der gesetzlichen KV.
Incl. Krankengeldabsicherung hätte ich gedacht.

Meine Frage:

Da ich ja 9 Monate lang automatisch den Gründungzuschuss (ca. 1100Euro netto) erhalte, was ist dann, falls ich Krankengeld in Anspruch nehmen muss?
Also, wenn nach 6 Wochen die Versicherung greift.
Ich würde ja weiterhin den Gründungszuschuss erhalten.
Oder wird dieser dann eingefroren?
Wie hoch wäre dann mein Krankengeld?
Wie wird soetwas geregelt???

danke

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 19.01.2011, 15:54

Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung, d. h., es wird als Ersatz für entgangenes Einkommen gezahlt. Der Gründungszuschuss läuft bei einer Erkrankung weiter, deshalb wird dafür kein Krankengeld gezahlt.

Das Krankengeld richtet sich nach dem entgangenen Einkommen laut Einkommenssteuerbescheid. Bei Existenzgründern nach dem geschätzten Einkommen. Die genauen Modalitäten klärst du am besten mit deiner Krankenkasse.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 20.01.2011, 20:44

Hallo,
ausserdem wird auch in diesem Fall eine bestehende Vorerkrankung angerechnet, d.h. wenn die "Frist" noch nicht verstrichen ist gibt es für die betreffende Erkrankung auch kein krankengeld.
Gruss
Czauderna

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