Hallo.
Ich möchte mich im Rahmen des Gründungszuschusses Selbständig machen.
Versichere mich also freiwillig in der gesetzlichen KV.
Incl. Krankengeldabsicherung hätte ich gedacht.
Meine Frage:
Da ich ja 9 Monate lang automatisch den Gründungzuschuss (ca. 1100Euro netto) erhalte, was ist dann, falls ich Krankengeld in Anspruch nehmen muss?
Also, wenn nach 6 Wochen die Versicherung greift.
Ich würde ja weiterhin den Gründungszuschuss erhalten.
Oder wird dieser dann eingefroren?
Wie hoch wäre dann mein Krankengeld?
Wie wird soetwas geregelt???
danke
KG bei freiwilliger Versicherung bei Gründungszuschuss! Höhe
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung, d. h., es wird als Ersatz für entgangenes Einkommen gezahlt. Der Gründungszuschuss läuft bei einer Erkrankung weiter, deshalb wird dafür kein Krankengeld gezahlt.
Das Krankengeld richtet sich nach dem entgangenen Einkommen laut Einkommenssteuerbescheid. Bei Existenzgründern nach dem geschätzten Einkommen. Die genauen Modalitäten klärst du am besten mit deiner Krankenkasse.
Das Krankengeld richtet sich nach dem entgangenen Einkommen laut Einkommenssteuerbescheid. Bei Existenzgründern nach dem geschätzten Einkommen. Die genauen Modalitäten klärst du am besten mit deiner Krankenkasse.