Hallo zusammen,
ich war zunächst ab Mai wegen meinem Rücken krankgeschrieben(nach 6 Wochen kg),im Juli lies ich mir noch den Schleimbeutel entfernen auch hier wieder nach 6 Wochen kg,ich war wegen dem Schleimbeutel bis 24.9 krankgeschrieben.direkt im Anschluß wurde ich am 27.9 vom Orthopäde wegen meinem Rücken weiter krankgeschrieben,nun meinte die Krankenkasse es liegt eine neue Diagnose vor und der Arbeitgeber ist wieder 6 Wochen dran,ich rief bei der Kasse an und meinte nein es liegt keine neue Diagonse vor sondern immer noch die gleiche wie im Mai woraufhin mir gesagt wurde "das kann ja nur gut sein wenn der Ag 6 Wochen zahlt da bekommen sie ja mehr Geld,nach einem weiteren Anruf bei der Krankenkasse wurde mir von einem anderen Sachbearbeiter mitgeteilt das der arzt am 27.9 versehentlich die Krankmeldung als Erstbescheinigung ausgestellt hat und ich möge diese doch bitte neu ausstellen lassen als Folgebescheinigung und das Krankengeld würde dann wie gehabt weiter gezahlt.nachdem ich die neue korrigierte Krankmeldung zu Kasse geschickt hatte wurde mir mitgeteilt alles blödsinn was der Kollege da erzählt hat,der Arbeitgeber müsse nun die 3 tage vom 27.09 bis 30.09 zahlen und dann wäre die Kasse wieder dran,was ich schonmal nicht nachvollziehen kann,nun wurde ab 27.09 das Kg neu berechnet,natürlich auf der Grundlage einer Abrechnung vom Juli auf der natürlich krankheitsbedingt nur das Grundgehalt stand(lohnfortzahlung) und somit hatte ich ab da etwa 8 eu weniger am tag und da frage ich mich natürlich ob das so richtig ist.
Vielleicht kann ja jemand was dazu sagen??
Danke schonmal
Gruß
Krangengeld Berechnung so richtig??
Moderator: Czauderna
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wenn du ab 25.09.10 wg. dem Schleimbeutel arbeitsfähig warst und dann neu ab 27.09.10 wg. Rücken krank warst, dann ist zu prüfen, ob ein Zusammenhang mit der AU aus Mai besteht, ist dies der Fall, bekommst du sofort KRG und zwar muss dann neu berechnet werden aus dem letzten abgerechneten Monat vor Beginn der neuen AU wg. Rücken ab 27.09.10
offenbar bestand ja wg. dem Rücken mal Arbeitsfähigkeit, sonst hätte man ja die Schleimbeutelgeschichte als Hinzutritt werten müssen und du hättest keine neuen 6 Wochen EFZ bekommen
"direkt im Anschluß" ist so eine Sache, es reicht aus, wenn die eine AU am 25.09.10 endete, und eine neue am 26.09.10 begann, diese 2 AUs sind grundsätzlich getrennt voneinander zu bewerten
offenbar bestand ja wg. dem Rücken mal Arbeitsfähigkeit, sonst hätte man ja die Schleimbeutelgeschichte als Hinzutritt werten müssen und du hättest keine neuen 6 Wochen EFZ bekommen
"direkt im Anschluß" ist so eine Sache, es reicht aus, wenn die eine AU am 25.09.10 endete, und eine neue am 26.09.10 begann, diese 2 AUs sind grundsätzlich getrennt voneinander zu bewerten
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Es bestand nicht zu gleicher Zeit (an einem Tag) AU wegen beider Erkrankungen, damit gilt die zweite Erkrankung nicht als hinzugetreten.hainbachtaler hat geschrieben:Die wegen dem Schleimbeutel ging dann bis Freitag 24.09 und der Orthopäde hat mich dann ab Montag 27.09 weiter krankgeschrieben
Konsequenz: Es handelt sich um zwei AU-Zeiten mit unterschiedlichen Krankheiten. Daher mit muss der AG ab 27.09. wieder für 6 Wochen zahlen.
MfG
ratte1
muss er nicht, es handelt sich ja offenbar um die gleiche Rückenerkrankung, auch wenn sie nicht durchgehend attestiert wurde
AG kann Vorerkrankung somit anrechnen, Kasse berechnet KRG neu, da zwischendurch arbeitsfähig (bzw. NICHT arbeitsunfähig geschrieben)
es reicht eben nicht, bis 24.09.10 krankgeschrieben zu sein und dann ab 27.09.10 weiter, auch wenn es ein Wochenende ist muss durchgehend AU attestiert sein, evt. erkennt die Kasse eine rückwirkend attestierte Folgebescheinigung an, dann gibt es durchgehend KRG, bleibt es bei der Erst-Bescheinigung ab 27.09.10, dann wie o.b.
AG kann Vorerkrankung somit anrechnen, Kasse berechnet KRG neu, da zwischendurch arbeitsfähig (bzw. NICHT arbeitsunfähig geschrieben)
es reicht eben nicht, bis 24.09.10 krankgeschrieben zu sein und dann ab 27.09.10 weiter, auch wenn es ein Wochenende ist muss durchgehend AU attestiert sein, evt. erkennt die Kasse eine rückwirkend attestierte Folgebescheinigung an, dann gibt es durchgehend KRG, bleibt es bei der Erst-Bescheinigung ab 27.09.10, dann wie o.b.