Hallo Czauderna, du schreibst:
Das Problem ist eben die Frage wegen der
Arbeitsunfähigkeit wegen der ausgesteuerten Erkrankung, denn so rein von der Logik her kann es ja nicht angehen, dass mit dem Tag, der auf die Aussteuerung folgt plötzlich keine Arbeitsunfähigkeit mehr besteht.
Die "Logik" besteht ja darin, dass man vom Arbeitsamt kein Geld bekommen würde, wenn man sich dort weiterhin krank melden würde. Man muss sich mit seinem "Restleistungsvermögen" dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und dieses bedeutet de facto, dass man gesund ist.
Also darf man das nicht logisch betrachten und kommt zum Ergebnis, dass das völlig unlogisch ist.
Mich würde mal interessieren, wer in der "Nahtlosregelung" vom Arbeitsamt vermittelt worden ist, und tatsächlich eine Arbeit angenommen hat.
Ich für meinen Teil jedenfalls nicht (seit Juli 2012). Und umgekehrt, was passiert, wenn man aus gesundheitlichen Gründen die angebotene Stelle ablehnt. Und was ist mit den Ausgesteuerten, die in einem ungekündigten Arbeitverhältnis sind, deren Beschäftigungsverhältnis wegen Krankheit aber ruht???
Vielleicht kann Rossi da helfen.
LG
RA