Hallo,
ich habe mal eine frage,da ich gar keine ahnung habe.
Im august 2009 wurde ich operiert und zwei stents in die beckenarterie eingesetzt,bin bis dahin Lkw gefahren,wurde dann im Oktober arbeitslos.
Ein Gutachter von Arbeitsamt hat damals ein gutachten laut aktenlage erstellt mit vielen einschränkungen und das ich zuerst mal ne reha machen sollte.
Die wurde dann auch bei Widerspruch angelehnt.
In der Zeit als ich arbeitslos war wurde ich dann wieder krank,ab august,ab mitte september dann Krankengeld,war dann im november 2010 im krankenhaus,wo ich eine schmerzterapie machte,was aber nichts geholfen hat,habe diverse rückenprobleme und kann auch keine 200 meter gehen,ohne stehenzubleiben.
Danach habe ich eine AHB gemacht in einer rehaeinrichtung bis 31.12.2010 mit dem ergebnis das ich Arbeitsunfähig bin.
In dem rehabericht steht das ich operiert werden soll,für den letzten Beruf,also lkw Fahrer unter 3 stunden.
Für andere Arbeiten steht da ich wäre 6stunden arbeitsfähig,aber anscheinend nur aus orthopädischer sicht.
Nun war ich zu meinem Hausarzt,er meinte dann ich sollte mich wieder arbeitslos melden,ich wäre ja arbeitsfähig.
Ich verstehe das ganze nicht,zumal ich kaum gehen kaum und es auch dort steht das ich mich operieren soll.
Was soll ich denn da dem arbeitsamt sagen,kann nicht laufen aber soll mich arbeitslos melden?
Habe am Donnerstag brief von der Kk bekommen:
Sehr geehrter Herr xxxxx
dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) hat der entlassungsbericht der stationären Rehabilitationsbehandlung vorgelegen.
Danach besteht ab sofort ausreichendes Leistungsvermögen für leichte bis mittelschwere Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.Dies steht einer weiteren Behandlungsbedürftigkeit nicht entgegen.Arbeitsunfähigkeit liegt jedoch nicht mehr vor.Dies hat der Arzt des MKD ihrem Hausarzt schriftlich mitgeteilt.
Gestatten Sie uns in diesem Zusammenhang auf die Richtlinien des Bundesausschusses Ärzte und Krankenkassen hinzuweisen.Entscheidend für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit Arbeitsloser sind im Grundsatz alle Arbeiten,die dem Versicherten arbeitslosenversicherungsrechtlich zumutbar sind.Dem Arbeitslosen sind insoweit alle seiner Arbeitsfähigkeit entsprechenden Beschäftigungen zumutbar.
Wir zahlen ihnen Krankengeld bis zum 16.01.2011.Bitte melden Sie sich unter Vorlage dieses Schreibens bei der Agentur für Arbeit,damit ihnen keine Ansprüche verloren gehen.
Bei Rückfragen können sie sich gerne an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxxxxxxxxx
Gegen diesen Bescheid können sie innerhalb einer Frist von einem Monat nach seiner Bekanntgabe schriftlich oder zu Niederschrift Widerspruch bei der AOK-Die Gesundheitskasse in Rheinland-Pfalz Abt Krankengeld,xxxxxxxxxxxxxxxx,erheben.
Vorsichtshalber war ich schon mal auf dem Arbeitsamt,am 20.01 habe ich einen Termin von einem Arbeitsberater dort,am 25.01 muß ich zur untersuchung zwecks op,dem Hausarzt werde ich kündigen,der taugte sowieso nix,und noch Widerspruch erheben,ob es was hilft weis ich nicht.
Haben denn alle Hausärtze so viel angst vor diesen Russenärzten des MDK?
Krankengeld-AOK-Ihre Gesundheitskasse
Moderator: Czauderna