über die Suche konnte ich nicht die passende Antwort finden

Es geht um eine Verweigerung auf Krankengeld, vielleicht weiß jemand die Lösung.
Ich war vom 9. November 2009 bis 31.1.2010 Krankgeschrieben und rutschte somit in die Krankengeldzahlung.
Im Juni 2010 wurde ich wegen gleicher Krankkeit ca. 4 Tage krankgeschrieben, da noch keine 6 Mionate vergangen waren übernahm wieder die Krankenkasse, ich bekam für diese Tage Krankengeld.
Im Oktober wurde ich für 14 Tage Krankgeschrieben, hier bekam ich kein Krankengeld weil der Vertretungsarzt wohl die Diagnose nicht so ganz indentisch geschrieben hat, somit keine Folgeerkrankung.
Soweit OK ?? Für mich ja.
Jetzt wurde ich am 3.12.2010 erneut Krankgeschrieben, gleiche Diagnose wie zu Beginn des Jahres und im Juni, die gleiche Diagnose wurde mir auch von der KKasse bestätigt.
Da ja nun mal wieder keine 6 Monate vergangen sind bin ich davon ausgegangen das es Krankengeld gibt!
Doch leider gibt es das nicht, jetzt plötzlich sagt man mir bei der Krankenkasse das es nicht nur diese 6 Monatsklausel gibt sonder auch noch irgendeine Jahresklausel....hm..ich verstehe nun ar nichts mehr

Weiß jemand was da los ist? Lohnt es sich das ganze beim Anwalt überprüfen zu lassen?
Vielen Dank für Hilfe!