Rentner hat geschrieben:Hallo Siggi,
das Krankengeld wird aus 90 % des Nettos berechnet. Zur Auszahlung kommt dieser Betrag minus der Anteile für KV und PV.
Im Grunde genommen ist dieses Statement völlig falsch, da nicht lediglich das Nettogehalt betrachtet wird, sondern:
1. es werden umfangreiche Vergleichsberechnungen bei der Krankengeldberechnung durchgeführt (die ich hier nicht erläutern möchte, da zu umfassend) und
2. es werden vom Bruttokrankengeld niemals Beitragsanteile für KV abgezogen, sondern für PV, RV und ALV.
Etwa grob abschätzen lässt sich das Krankengeld, wenn man so ca. 80 -85 % seines vorherigen Nettogehalts rechnet, allerdings kann dies auch noch sehr schwanken, wenn man kein gleichbleibendes Gehalt bezieht (sondern Stunden- /Akkordlohn, auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Tantieme etc. spielen dabei eine gewichtige Rolle).
Ergo: Lass dir den Brutto- als auch Nettorankengeldbetrag händisch von der Sachbearbeiterin / dem Sachbearbeiter vorrechnen, gehe dazu am Besten persönlich in die Geschäftsstelle, dann können wir weitersehen (wenn du hier genaue Werte und Berechnungsdaten veröffentlichst).