Krankengeld einstellung

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 21.12.2010, 09:57

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GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 21.12.2010, 13:32

Machts Sinn hat geschrieben: auch wenn du, Grampa und Cicero - aus nachvollziehbaren Gründen - ohne nachvollziehbare Gegenargumente meine Rechtsauffassung bestreitet, besagt das nicht, dass ich damit ziemlich alleine stehe. Also nochmals: woraus schließt du dies?
Das passt ja wieder. "Ohne nachvollziehbare Gegenargumente" - was nicht zu deinem selbstgesponnenen Weltbild passt, das ignorierst du einfach. So wie diese Beiträge?

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=208665
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/foru ... Id=1520289

Eigentlich hatte ich ja den Eindruck, du wärst ein wenig zurückgerudert, scheine mich aber zu täuschen:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=34&t=209325
http://forum.jurathek.de/showthread.php?p=977676

Kann es sein, dass du jetzt hier ohne Rücksicht auf Verluste die dort gesuchten Erfahrungen machen lassen willst?

Ich wiederhole mich, ich finde es unverantwortlich, wie du deine selbstgestrickte, von der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts abweichende Rechtsauffassung, hier bei Ratsuchenden als die neue Rechtslage präsentierst. Carola kommt vom Regen in die Traufe, wenn sie deinen Tipps folgt. Nicht nur, dass sie kein Krankengeld mehr bekommt, sondern auch, dass sie selbst für ihren Krankenversicherungsschutz sorgen muss.

Für die Vergangenweit wird ihr wohl nichts anderes übrig bleiben, als den Rechtsweg zu beschreiten, aber für die Zukunft muss sie dafür sorgen, dass sie ihr Krankengeld wieder bekommt. Denn wie sie schreibt, kann sie wirklich nicht arbeiten gehen. Also muss sie ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen und daran arbeiten, wieder gesund zu werden.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 21.12.2010, 14:29

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Carola
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Beitrag von Carola » 21.12.2010, 16:20

Hallo, mal eine schnelle frage,
Habe soeben (15°°) eine einladung zum mdk bekommen (freu, ehrlich), nur ist der Termin schon morgen ganz früh, und das Beischreiben bekomme ich vom Arzt heute nie mehr ausgefüllt.
Warum schicken die das den so kurzfristig ?, Ich geh da nun morgen hin ohne das Schreiben ausfüllen lassen zu können.
Die Sprechstundenhilfen sagten das sie es wirklich nicht schaffen das der arzt sich so kurzfristig zeit für sowas nimmt, da Überlasstung, bzw notfälle.
Nun, bekomm ich schon wieder Ärger, obwohl ich ja den Termin einhalten will ?
Ich geh auf jeden Fall hin, nur eben wird der Anhang nicht ausgefüllt werden können in der kurzen zeit.
was meint ihr ?
mfg Carola

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 21.12.2010, 16:54

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Carola
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Beitrag von Carola » 21.12.2010, 17:02

Keine Ahnung Machts Sinn, hab ja nur das Schreiben gerade bekommen, wohl auf druck vom Anwalt, er sacht das soll man erstmal positiv sehen.
Mehr als die Einladung habe ich auch nicht.
Mittlerweile ist mir bald alles egal, ich geh dahin, mal sehen, hoffe ja das die Ärzte mir da auch weiterhelfen können.
mfg Carola

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 21.12.2010, 17:21

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Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 21.12.2010, 21:20

also, ich bin auch der Meinung, dass die Kasse den Empfang der Schreiben nachweisen muss, wenn sie sich darauf beruft, dass nach Zugang keine Reaktion erfolgt ist.

deshalb wird es wohl in der Regel auch so gemacht, dass in solchen Fällen das Schreiben erneut (ggf. per Einschreiben) versandt oder persönlich ausgehändigt wird.

ich an deiner Stelle würde der Kasse mitteilen, dass die Schreiben nicht angekommen sind und dass du gerne zur Mitwirkung bereit bist - und abwarten, was dann passiert. Vielleicht ist eine Einigung ja noch möglich...

Gruß
Lady Butterfly

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