Krankengeld gestrichen trotz 2 versch.Krankheiten

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Andaju
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Krankengeld gestrichen trotz 2 versch.Krankheiten

Beitrag von Andaju » 30.01.2011, 16:17

Hallo liebe krankenkassenhelferlein,

ich habe ein riesen Problem und bei allen Recherchen im Internet habe ich keine Antwort gefunden.

Folgendes Problem.

Meinem Freund wurde das Krankengeld zum 1.2. gestrichen und auch die Mietgliedschaft grundsätzlich gekündigt, weil die 78 wochen verstrichen sind.
Wir haben Widerspruch eingelegt, weil es sich bei ihm um 2 verschiedene erkrankungen handelt.

er war bis 12.3.10 wegen dem Knie ambulant AU und wurde dann am 13.3.10 wegen Depressionen stationär behandelt.

Nun sagt die Kasse, das eine krankheit in die andere "übergegangen" ist.
aber die AU wegen dem Knie war doch am 12.3. abgelaufen!

Was können wir nun tun? :cry: Hat die Kasse recht? :cry:
Wir wissen nun nicht, wie es finanziell weiter gehen soll, da er noch krank ist, auch noch nicht gekündigt wurde. zahlt dann das Arbeitsamt trotz erkrankung?


Vielen dank für antworten!!!

sozifa90
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Beitrag von sozifa90 » 30.01.2011, 16:29

wenn die Arbeit in der zwischenzeit nciht wieder aufgenommen wurde, hat die KK Recht.

Dann gilt das als eine Arbeitsunfähigkeit.

Die neue AU ist von Freitag auf Samstag somit entstanden. Ich gehe aml davon aus das da nciht gearbeitet worden ist?

Somit hat die KK recht.

Andaju
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Beitrag von Andaju » 30.01.2011, 16:48

:cry:

vielen Dank für deine Antwort!!

Leider konnte er in der Zeit nicht mehr arbeiten gehen.... :cry:

Dann gibt es doch diese 3Jahres-Frist. Auf welche Erkrankung bezieht die sich dann? Auf die Erkrankung die zu erst da war, oder die angebliche Folgeerkrankung?

sozifa90
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Beitrag von sozifa90 » 30.01.2011, 16:53

§48 Abs 2 SGB V: "Für versicherte die im 3 jahresZeitrum wegen derselben krankheit 78 Wochen KG bezogen haben, besteht nach beginn eines neuen 3 jahreszeitraums ein neuer Anspruch auf KG wegen derselben Krankheit, wenn sie bei eintritt der erneuten AU mit Anspruch auf KG versichert sind und in der zwwischenzeit min. 6 monate nicht wegen der selben Krnakjeut AU waren UND erwerbstätig waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen
also neuer Anspruch besteht auch bei gleicher Krankheit ;) wenn oben genannte bedingungen erfülllt sind

Machts Sinn

Re: Krankengeld gestrichen trotz 2 versch.Krankheiten

Beitrag von Machts Sinn » 30.01.2011, 17:04

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Andaju
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Beitrag von Andaju » 30.01.2011, 19:04

Vielen Dank nochmal.

Da er ja eine Reha beantragt hat, würde er ja dann übergangsgeld beziehen.... das hatte ich völlig aus den augen verloren.
nun muss ich wohl mal die kasse anrufen und fragen, wie es dann mit dem versicherungsschutz ist. :roll:

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 30.01.2011, 19:23

Aufgrund des Übergangsgeldbezuges, wäre er denn versichert.

Gast

Beitrag von Gast » 30.01.2011, 21:20


leser
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Re: Krankengeld gestrichen trotz 2 versch.Krankheiten

Beitrag von leser » 31.01.2011, 00:13

Andaju hat geschrieben:Was können wir nun tun? Hat die Kasse recht?
Wir wissen nun nicht, wie es finanziell weiter gehen soll, da er noch krank ist, auch noch nicht gekündigt wurde. zahlt dann das Arbeitsamt trotz erkrankung?
Nochmal zum Kern Deiner Frage, wie es finanziell weitergeht: Du musst Dir vor Augen halten, dass Krankengeld immer nur für die zeitweise Überbrückung einer Erkrankung gedacht ist, wenn Arbeitsunfähigkeit quasi auf Dauer vorliegt und die 78 Wochen abgelaufen sind, besteht - neben den sonstigen Voraussetzungen - trotz andauernder Arbeitsunfähigkeit und noch nicht beendetem Beschäftigungsverhältnis sehr wohl Anspruch auf Arbeitslosengeld im Rahmen der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung (§ 125 SGB III - Minderung der Leistungsfähigkeit!) - siehe auch Beitrag von 'Machts Sinn'.
Vielleicht hilft Dir auch dieser Artikel weiter: http://www.anwalt24.de/beitraege-news/f ... rankengeld (ohne Haftung und Gewähr :wink: )

Also, jetzt ganz schnell zur Arbeitsagentur! Auf keinen Fall warten, Montag ist der 31.! Bei der Kasse brauchst Du nur angeben, dass ALG beantragt wurde. Wenn vorher pflichtversichert, besteht für 1 Monat der Versicherungsschutz erstmal fort, bis dahin hat die Arbeitsagentur vermutlich bereits entschieden.

Kann es sein, dass Dich die Kasse ein bisschen spät informiert hat oder hast Du bis jetzt gewartet?

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