Helfe doch gerne weiter
@firefox: tschuldigung wenn wir wieder mal abgeschweift sind. Hier schließe ich mich eindeutig grampa an.
Sollte weiter Arbeitsunfähigkeit bestehen (dies hat der MDK ja wohl nicht wirklich angezweifelt), ist eine Verweisung an das Arbeitsamt nicht zulässig. Widerspruch erheben mit den hier bereits angeführten Begründungen und darauf bestehen, dass Krankengeld weiter gezahlt wird.
Hier wird aber auch mal wieder deutlich, dass die Arbeitsanleitungen der verschiedenen KK, wie in diesem Thema umzugehen ist, weit von der Gesetzeslage abweichen. Ich bin mir sicher, dass das Geschäftspolitik der AOK ist und nicht des einzelnen Sachbearbeiters.
Noch einmal: Ich habe nichts gegen Fallsteuerung unter Ausschöpfung der gesetzlichen Vorgaben, hier liegt aber die Betonung auf gesetzliche Vorgaben. Da kann es nicht sein, dass sich jede Kasse mit ihren Arbeitsanleitungen ein eigenes Süppchen kocht und den Versicherten dieses dann als gesetzeskonform präsentiert.