Krankengeld über mehrere Monate rückwirkend?

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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nuppi
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Krankengeld über mehrere Monate rückwirkend?

Beitrag von nuppi » 09.07.2010, 13:49

Hallo,

zu meiner Situation:
- bin 23
- seid März arbeitsunfähig geschrieben
- Antrag auf klinikaufenthalt wurde von KK genehmigt eintritt vorraussichtlich im dezember
- Hab im Januar mein Studium abgebrochen und danach nur von meinen Eltern gelebt, kein ALG oder ähnliches (hoffnung arbeiten zu gehen stirbt zuletzt)

zu meiner Frage:

durch den ganzen Streß den ich jetzt hatte mit Ärzten Formularen, habe ich nicht begriffen, das ich arbeitsunfähig bin und KG bekommen kann. Habe demnach wieder bei meinen Eltern gewohnt und den auf der Tasche gehockt.
Mittlerweile bin ich wieder ausgezogen und wollte heute Sozialgeld beantragen, dort hat der gute Mann mich auf mein Krankengeld hingewiesen....

Jetzt meine Frage, die KK hat seid März meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung da ich einen Klinikaufenhalt beantragt habe, kann ich bis dato rückwirkend KG bekommen? die wussten ja davon, haben alle Unterlagen nur wies so ist, hat mich keiner drauf hingewiesen...

Würde mich über eine Antwort freuen.

Gast

Beitrag von Gast » 09.07.2010, 14:01

wie warst du denn bis zur Arbeitsunfähigkeit versichert? in der Krankenversicherung der Studenten oder familienversichert? oder gar nicht?

nuppi
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Beitrag von nuppi » 09.07.2010, 14:04

ich war bis zum 2.3 über meine eltern familienversichert, danach freiwillig

und ab dem 1.3 besteht meine arbeitsunfähigkeit

Gast

Beitrag von Gast » 09.07.2010, 14:15

Anspruch auf Krankengeld haben:

- Pflichtversicherte Arbeitnehmer

- Pflichtversicherte Arbeitslose, die Arbeitlosengeld 1 erhalten

- Freiwillig versicherte Beschäftigte

- Selbstständige, sofern ein Wahltarif abgeschlossen wurde

- unständig oder kurzfristig Beschäftigte

- Künstler und Publizisten

Du fällst in keine der Personengruppen... und hättest damit keinen Anspruch auf Krankengeld.

Gast

Beitrag von Gast » 09.07.2010, 14:20

hier noch die Quelle dazu: http://www.aok-bv.de/lexikon/k/index_00432.html

Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung. da du keinen "Lohn" bekommst, gibt es also auch nichts, was "ersetzt" werden müsste. Und deshalb auch kein Anspruch auf Krankengeld hast.

Zum Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit warst du familienversichert. Auch dieser Personenkreis hat keinen Anspruch auf Krankengeld.

nuppi
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Beitrag von nuppi » 09.07.2010, 14:20

isn witz oder?

ich bekomme kein krankengeld, weil ich krank bin?

Aha
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Beitrag von Aha » 09.07.2010, 14:26

nee, weil du zum Zeitpunkt keinen Anspruch auf Krankengeld hattest. Und es muß kein entgehender Lohn ersetzt werden (Lohnersatzleistung)

Gast

Beitrag von Gast » 09.07.2010, 14:27

krümel2007 hat geschrieben:Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung. da du keinen "Lohn" bekommst, gibt es also auch nichts, was "ersetzt" werden müsste. Und deshalb auch kein Anspruch auf Krankengeld hast.
Man bekommst deshalb kein Krankengeld, weil zum Zeitpunkt der Erkrankung keiner Tätigkeit nachgegangen wurde, d.h. wenn zu diesem Zeitpunkt eine Beschäftigung bestanden hätte, die wegen der Erkrankung nicht mehr ausgeführt werden konnte, dann bekäme man 6 Wochen Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber und danach anschließend dann das Krankengeld.

nuppi
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Beitrag von nuppi » 09.07.2010, 14:32

kann mir dann jemand sagen wer für mich zuständig ist?

weil sozialgeld ist nicht
harzt 4 ist nicht
und alg I auch nicht
und rente erst recht nicht

solangsam ist mein erspartes verbraucht...

lg und danke für die bisherigen antworten

Gast

Beitrag von Gast » 09.07.2010, 14:34

Hartz IV bzw. Sozialgeld, kommt darauf an, wieviel Stunden dem Grunde nach noch möglich wäre zu arbeiten. Bei der ARGE bzw. Jobcenter oder Sozialamt einen Antrag stellen. Die verweisen gerne mal auf die Krankenkasse, wenn sie "Arbeitunfähigkeit" hören, ohne mal nachzuhören, was Sache ist.

nuppi
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Beitrag von nuppi » 09.07.2010, 14:36

zählen geringfühgige beschäftigungen denn auch dazu?
hab ja gejobbt und zum 28.2 gekündigt, da ich meinem chef nicht unbedingt auf die nase binden wollte das ich akut suizidal bin und mich einweisen werde.

Ich darf garnicht arbeiten, ich habe extreme stöhrungen und sietzte deshalb seid märz fast nur noch im haus, weil ich panik attacken habe sobald ich vor die tür gehe, paranoja? depressionen ich kann garnichts mehr.

Gast

Beitrag von Gast » 09.07.2010, 14:46

nuppi hat geschrieben:zählen geringfühgige beschäftigungen denn auch dazu?
nein, auch Mini-Jobber haben keinen Krankengeldanspruch.

du solltest zum Sozialamt gehen und Hlife zum Lebensunterhalt beantragen.

Gast

Beitrag von Gast » 09.07.2010, 14:48

alles zum Thema Grundsicherung kannst du hier auch finden:

http://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung-sozialhilfe/

dort gibt es auch ein Forum... vielleicht hilft dir das weiter.

alles gute für dich.

nuppi
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Beitrag von nuppi » 09.07.2010, 14:54

trotzdem vielen dank für die Antworten


und in dem forum bin ich schon ne weile, aber da kann mir auch keiner helfen...

trotzdem danke

RHW
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Beitrag von RHW » 10.07.2010, 07:47

Hallo,
ich würde bei der Arge schriftlich Arbeitslosengeld II beantragen und auf einem schriftlichen Bescheid bestehen. Ggf. mit einer vertrauten Person hingehen ("Beistand").
Ggf. erfolgt nach einiger Zeit eine Untersuchung durch den ärztlichen Dienst.
Unter Umständen erfolgt dann mit Hinweis auf das ärztliche Gutachten eine Verweisung an das Sozialamt.

In beiden Fällen werden für die Zukunft die Kassenbeiträge von der Arge bzw. dem Sozialamt übernommen. Es lohnt sich also die Angelegenheit schnell zu klären.

Gruß
RHW

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