Krankengeld über mehrere Monate rückwirkend?
Moderator: Czauderna
Krankengeld über mehrere Monate rückwirkend?
Hallo,
zu meiner Situation:
- bin 23
- seid März arbeitsunfähig geschrieben
- Antrag auf klinikaufenthalt wurde von KK genehmigt eintritt vorraussichtlich im dezember
- Hab im Januar mein Studium abgebrochen und danach nur von meinen Eltern gelebt, kein ALG oder ähnliches (hoffnung arbeiten zu gehen stirbt zuletzt)
zu meiner Frage:
durch den ganzen Streß den ich jetzt hatte mit Ärzten Formularen, habe ich nicht begriffen, das ich arbeitsunfähig bin und KG bekommen kann. Habe demnach wieder bei meinen Eltern gewohnt und den auf der Tasche gehockt.
Mittlerweile bin ich wieder ausgezogen und wollte heute Sozialgeld beantragen, dort hat der gute Mann mich auf mein Krankengeld hingewiesen....
Jetzt meine Frage, die KK hat seid März meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung da ich einen Klinikaufenhalt beantragt habe, kann ich bis dato rückwirkend KG bekommen? die wussten ja davon, haben alle Unterlagen nur wies so ist, hat mich keiner drauf hingewiesen...
Würde mich über eine Antwort freuen.
zu meiner Situation:
- bin 23
- seid März arbeitsunfähig geschrieben
- Antrag auf klinikaufenthalt wurde von KK genehmigt eintritt vorraussichtlich im dezember
- Hab im Januar mein Studium abgebrochen und danach nur von meinen Eltern gelebt, kein ALG oder ähnliches (hoffnung arbeiten zu gehen stirbt zuletzt)
zu meiner Frage:
durch den ganzen Streß den ich jetzt hatte mit Ärzten Formularen, habe ich nicht begriffen, das ich arbeitsunfähig bin und KG bekommen kann. Habe demnach wieder bei meinen Eltern gewohnt und den auf der Tasche gehockt.
Mittlerweile bin ich wieder ausgezogen und wollte heute Sozialgeld beantragen, dort hat der gute Mann mich auf mein Krankengeld hingewiesen....
Jetzt meine Frage, die KK hat seid März meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung da ich einen Klinikaufenhalt beantragt habe, kann ich bis dato rückwirkend KG bekommen? die wussten ja davon, haben alle Unterlagen nur wies so ist, hat mich keiner drauf hingewiesen...
Würde mich über eine Antwort freuen.
Anspruch auf Krankengeld haben:
- Pflichtversicherte Arbeitnehmer
- Pflichtversicherte Arbeitslose, die Arbeitlosengeld 1 erhalten
- Freiwillig versicherte Beschäftigte
- Selbstständige, sofern ein Wahltarif abgeschlossen wurde
- unständig oder kurzfristig Beschäftigte
- Künstler und Publizisten
Du fällst in keine der Personengruppen... und hättest damit keinen Anspruch auf Krankengeld.
- Pflichtversicherte Arbeitnehmer
- Pflichtversicherte Arbeitslose, die Arbeitlosengeld 1 erhalten
- Freiwillig versicherte Beschäftigte
- Selbstständige, sofern ein Wahltarif abgeschlossen wurde
- unständig oder kurzfristig Beschäftigte
- Künstler und Publizisten
Du fällst in keine der Personengruppen... und hättest damit keinen Anspruch auf Krankengeld.
hier noch die Quelle dazu: http://www.aok-bv.de/lexikon/k/index_00432.html
Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung. da du keinen "Lohn" bekommst, gibt es also auch nichts, was "ersetzt" werden müsste. Und deshalb auch kein Anspruch auf Krankengeld hast.
Zum Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit warst du familienversichert. Auch dieser Personenkreis hat keinen Anspruch auf Krankengeld.
Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung. da du keinen "Lohn" bekommst, gibt es also auch nichts, was "ersetzt" werden müsste. Und deshalb auch kein Anspruch auf Krankengeld hast.
Zum Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit warst du familienversichert. Auch dieser Personenkreis hat keinen Anspruch auf Krankengeld.
Man bekommst deshalb kein Krankengeld, weil zum Zeitpunkt der Erkrankung keiner Tätigkeit nachgegangen wurde, d.h. wenn zu diesem Zeitpunkt eine Beschäftigung bestanden hätte, die wegen der Erkrankung nicht mehr ausgeführt werden konnte, dann bekäme man 6 Wochen Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber und danach anschließend dann das Krankengeld.krümel2007 hat geschrieben:Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung. da du keinen "Lohn" bekommst, gibt es also auch nichts, was "ersetzt" werden müsste. Und deshalb auch kein Anspruch auf Krankengeld hast.
zählen geringfühgige beschäftigungen denn auch dazu?
hab ja gejobbt und zum 28.2 gekündigt, da ich meinem chef nicht unbedingt auf die nase binden wollte das ich akut suizidal bin und mich einweisen werde.
Ich darf garnicht arbeiten, ich habe extreme stöhrungen und sietzte deshalb seid märz fast nur noch im haus, weil ich panik attacken habe sobald ich vor die tür gehe, paranoja? depressionen ich kann garnichts mehr.
hab ja gejobbt und zum 28.2 gekündigt, da ich meinem chef nicht unbedingt auf die nase binden wollte das ich akut suizidal bin und mich einweisen werde.
Ich darf garnicht arbeiten, ich habe extreme stöhrungen und sietzte deshalb seid märz fast nur noch im haus, weil ich panik attacken habe sobald ich vor die tür gehe, paranoja? depressionen ich kann garnichts mehr.
alles zum Thema Grundsicherung kannst du hier auch finden:
http://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung-sozialhilfe/
dort gibt es auch ein Forum... vielleicht hilft dir das weiter.
alles gute für dich.
http://www.sozialhilfe24.de/grundsicherung-sozialhilfe/
dort gibt es auch ein Forum... vielleicht hilft dir das weiter.
alles gute für dich.
Hallo,
ich würde bei der Arge schriftlich Arbeitslosengeld II beantragen und auf einem schriftlichen Bescheid bestehen. Ggf. mit einer vertrauten Person hingehen ("Beistand").
Ggf. erfolgt nach einiger Zeit eine Untersuchung durch den ärztlichen Dienst.
Unter Umständen erfolgt dann mit Hinweis auf das ärztliche Gutachten eine Verweisung an das Sozialamt.
In beiden Fällen werden für die Zukunft die Kassenbeiträge von der Arge bzw. dem Sozialamt übernommen. Es lohnt sich also die Angelegenheit schnell zu klären.
Gruß
RHW
ich würde bei der Arge schriftlich Arbeitslosengeld II beantragen und auf einem schriftlichen Bescheid bestehen. Ggf. mit einer vertrauten Person hingehen ("Beistand").
Ggf. erfolgt nach einiger Zeit eine Untersuchung durch den ärztlichen Dienst.
Unter Umständen erfolgt dann mit Hinweis auf das ärztliche Gutachten eine Verweisung an das Sozialamt.
In beiden Fällen werden für die Zukunft die Kassenbeiträge von der Arge bzw. dem Sozialamt übernommen. Es lohnt sich also die Angelegenheit schnell zu klären.
Gruß
RHW