Ich bin als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH freiwillig gesetzlich versichert und zwar im Tarif mit 15,5% Beitragssatz sowie Kankengeldanspruch ab der 7. Woche.
Anfang April habe ich mir beide Unterarme gebrochen.

Hier möchte man von mir wissen, ob ich weiterhin die vollen Bezüge erhalte. Dies ist laut Gesellschaftervertrag 6 Monate lang der Fall.
Mir stellt sich jetzt die Frage ist ob mein Arbeitseinkommen mit dem Krankengeld verrechnet wird? Dazu steht im Fragebogen nichts.
Ich möchte nicht gierig erscheinen, aber die LFZ erfolgt aus meinen Rücklagen, zudem hätte ich mir dann den aktuellen Tarif sparen und die Alternative zu 14,9% Beitragssatz abschliessen können...