Ich beziehe jetzt nach 6 Wochen Krank seit 03.03.10 Krankengeld.
In der Vergangenheit bin ich aus dem AlG 2-Bezug aus gesund. Gründen über die DRV zur Teilhabe am Arbeitsleben gekommen.
Ich hatte versch Weiterbildung /Praktika.
In der Zeit bin ich Krank geworden. Die DRV hat durch die Krankenzeit die Teilhabe erst einmal abgebrochen, med. Reha befürwortet und ich erhalte jetzt seitdem Krankengeld.
Das Übergangsgeld wurde damals nach §48 SGB IX richtig berechnet.
Berechnungsgrundl= SGB IX, §48= 47,12 € und davon 75 %= 35,34 €
Berechnung aus tariflichen Arbeitsentgeld letzer Arbeitgeber.
Die Krankenkasse hat das KG wie folgt berechnet:
§ 48 SGB IX = 47,12 €, davon 80 %=37,70 und davon 70%=26,39 € brutto
Wer hat Recht
Ich habe Info, so sollte es sein: vom tarifl. Entgeld:30=X €x80 %, davon 70 %
Entergebnis= Krankengeld ist fast/höher wie Übergangsgeld Question
