ich bin neu hier und hoffe jemand kann mir mit einer auskunft weiterhelfen.
Mein mann wurde am 01.04.2010 auf Grund einer Schulterverletzung krank geschrieben – 6 wochen entgeltfortzahlung durch das arbeitsamt (da er arbeitssuchend gemeldet war), ab dato krankengeldbezug durch die krankenkasse. Ab 25.10. war er für 4 wochen gesund geschrieben, ab 25.11. wieder arbeitsunfähig auf grund der anderen schulter – bezüglich der schultererkrankungen wurde er vom chirurgen krank geschrieben. Während dieser kranschreibung wurde er wiederum vom orthopäden auf eine bandscheibenerkrankung als arbeitsunfähig eingestuft – die weiterhin läuft. Nun ist der zeitraum der 72 bzw. 78 wochen des krankengeldbezuges bald vorbei.
Nun meine Fragen:
o Wie verhält es sich mit der kurzzeitigen gesundschreibung werden ihm die 4 wochen verlängert ?
o Welchen anspruch hat er, wenn der zeitraum vom 78 wochen abgelaufen ist ? sozialamt ? die einschränkungen werden weiter gegeben sein, daher ist eine geundschreibung auf grund der arbeitsvermittlung ungünstig.
o Ich habe gelesen, dass nach 6 monaten beschäftigung bzw. arbeitssuchend gemeldet beim arbeitsamt, ein eneuerter anspruch auf 78 wochen krankengeldbezug besteht – auch für die bandscheibenerkrankung-für die er noch nicht 78 wochen anspruch hatte ?
Viele fragen, ich hoffe dass jemand meinen sachverhalt und meine fragen versteht und mir eine antwort geben kann.
Herzlichen dank im voraus.
