Hallo zusammen,
ich bin neu in diesem Forum und es geht um meinen Mann.
Er bezieht Krankengeld von der GKV und hat aber schon immer (auch während des versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses) Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit. Er hat ein Gewerbe angemeldet und vermittelt nebenberuflich seit Jahren Versicherungen, bzw. ist als "Tippgeber" tätig.
Seit dem er krank ist und nicht arbeitsfähig macht er diesen selbstständigen "Nebenjob" nicht aktiv (d.h. er bekommt z.Zt. keine Abschlußprovisionen), aber er erhält trotzdem Zahlungen wie z.B. Bonifikationszahlungen aus Vorjahren, pauschale Bestandsprovision.
Diese werden natürlich in der Einkommensteuer dann versteuert und
sind im nächsten Jahr im EST-Bescheid dann sichtbar.
Die Krankenkasse, bzw. auf den Krankengeldauszahlscheinen wird nach Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Tätigkeit bisher nicht nachgefragt. Und eigentlich spielt es für die versicherungspflichtige Beschäftigung, wofür er jetzt KG bezieht auch keine Rolle.
Dennoch habe ich die Befürchtung, daß hinterher behauptet wird, wenn er Einnahmen aus selbst.Tätigkeit hat, daß KG entsprechend zurückzuzahlen ist.
Kann mir hier jemand bitte weiterhelfen. Ich habe über solch einen Fall bisher nichts passendes gefunden.
Besten Dank für Eure Hilfe!!
Krankengeldbezug und Einnahmen selbstst. Tätigkeit
Moderator: Czauderna
Hallo,
hier ist die Befürchtung unbegründet.
Eine Kürzung des Krankengeldes kann nur erfolgen, wenn es sich um beitragspflichtiges arbeitseinkommen handelt. Das Einkommen aus der selbständigen Arbeit war vor dem Krankengeld nicht beitragspflichtig und ist es auch während des Krankengeldbezuges nicht.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__49.html
Gruß
RHW
hier ist die Befürchtung unbegründet.
Eine Kürzung des Krankengeldes kann nur erfolgen, wenn es sich um beitragspflichtiges arbeitseinkommen handelt. Das Einkommen aus der selbständigen Arbeit war vor dem Krankengeld nicht beitragspflichtig und ist es auch während des Krankengeldbezuges nicht.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__49.html
Gruß
RHW