Die Insider wissen, dass Krankengeldfallmanager bei den Kassen auch einzeln oder im Team gemessen werden, da zählt jeder eingesparte Krankengeldtag. Die haben es nötig und bekommen monatlich/quartalsweise Statistiken um die Ohren gehauen....
Kam denn nun eine Abschlusszahlungsmitteilung in diesem Falle?
War Wiedereingliederungsplan bis 29.03.2018 oder bis 01.04.2018 ausgestellt?
Wenn bis 29.03.2018 ausgestellt, kann ich mir gut vorstellen, dass ein Fallmanager sich hinterfragt, was denn nun nach Ende einer erfolgreich abgeschlossenen Wiedereingliederung eine weitere AU bis 01.04.2018 begründen soll und der sein Problemchen damit hat (ich versetze mich nur mal in einen Fallmanager...). Seine Unfreundlichkeit bestätigt ja ein Problemchen.
Ich könnte auch vermuten, dass nur bis Ausstellungstag bzw. am Bearbeitungstag (29.03.2018?) bis dahin Krankengeld gezahlt wurde und Vorauszahlungen technisch bzw. rechtlich nicht unbedingt möglich sind und eine Restzahlung noch erfolgt. Schließlich haben Dir ja wohl einige Tage (seit Januar?) Krankengeld gefehlt.
Ich würde nicht nach der Grundlage bei dem Sachbearbeiter fragen, sondern nach einem freundlicheren Vorgesetzten, der die Frage sachlich beantworten kann. Oder evtl. gibt es bei dieser Kasse eine Service- und Qualitätsmanagement/Hotline. Einfach beschweren, das funktioniert meistens.
Hier noch die Grundlage:
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-13 ... -12-24.pdf