

Ich habe seit 1 Monat tariflichen Anspruch auf Krankentagegeld (KTG) bei meiner privaten Krankenversicherung (PKV) aufgrund einer anhaltenden Arbeitsunfähigkeit (AU)


Ich befürchte leider, das hier durch Aufhebung meiner AU durch dieses Gutachten mein KTG gestrichen wird

1. Mein Freund und Versicherungsagent, der meine PKV sehr gut seit 30 Jahren kennt, hat mir mitgeteilt, das der Gutachter, der hier von der PKV für das Gutachten eingesetzt wird, in den meisten Fällen zu Gunsten der Versicherung entscheidet





2. Mein eigener Arzt kennt diesen ärztlichen Gutachter und weiß ebenso um diese Wahrheiten betreff dieses Gutachters. Mein Arzt sieht bei meiner Erkrankung eine AU von mindestens 6 Monaten erforderlich



Meine Frage:

Soll ich mich bedignungslos zu diesem Gutachter begeben mit der Gefahr, hier ins offene Messer zu laufen und diesem bedingungslos ausgesetzt zu sein

Habe ich rechtlich gesehen Möchlichkeiten, auch andere Personen an diesem Gutachten teilhaben zu lassen (wie Rechtsanwalt, andere Ärzte, Bekannte), die zumindest die Objektivität einer solchen Untersuchung überprüfen können
