Kündigung Mitgliedschaft wegen Lücke in AU Besch.(Betreuerin

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Heike61
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Beitrag von Heike61 » 25.06.2018, 16:11

Große Erleichterung.

Wir haben heute den ALG1 Antrag abgegeben und er wurde angenommen.

In Ordnung finde ich das Ganze deshalb noch lange nicht. Meinem Mann kann man die Krankheit/Gedächnisstörung nicht ansehen, aber was wäre wenn er körperlich so eingeschränkt wäre, das er kein ALG1 beantragen könnte?

Und dieser emotionale Stress ist auch leider nicht an ihm vorüber gegangen. Es geht ihm wesentlich schlechter und auch seine Gedächnisleistung und Merkfähigkeit hat wieder deutlich nachgelassen.

Es bleibt eine Falle und ich möchte nicht wissen, wie viele Menschen mit solchen Maßnahmen die Lebensgrundlage entzogen wird. Es ist einfach unglaublich.
Und das wenn ein naher Angehöriger oder man selbst schwer Krank ist und auf Hilfe und emotionale Unterstützung angewiesen ist.

Da nützt es mir auch nichts, das die AOK Mitarbeiter sehr freundlich und fasst schon beschämt sind.

Man sagte mir am Telefon die Anschlussversicherung sei zwar gewährleistet, es würden aber nur Lebensnotwendige Leistungen übernommen werden. ?!
Was auch immer das genau bedeuten soll.

Und: Wir sind wohl auch deshalb weiter versichert, weil mein Mann einen Rentenantrag gestellt hatte. Denn Mitglieder die einen Rentenantrag stellen sind scheinbar darüber versichert. Sehr merkwürdig, denn wer bezahlt denn da die Beiträge? Und blöd, wenn die Krankenkasse nicht weiß das man einen Rentenantrag gestellt hat.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.06.2018, 16:21

Hallo,
auch in der obligatorischen Anschlussversicherung besteht der volle Leistungsanspruch (Krankengeld ausgenommen), insofern ist die Aussage der Krankenkassenmitarbeiter totaler Unsinn. Dass dein Ehemann einen Rentenantrag gestellt hat spielt hier erst mal eine untergeordnete Rolle, d.h. mit dem Tag der Rentenantragstellung besteht wahrscheinlich Krankenversicherungspflicht im Rahmen der KVdR (Krankenversicherung der Rentner), mehr nicht. Beitragspflichtig sind beide Versicherungsarten, sowohl im Rahmen der obligatorischen Anschlussversicherung als auch im Rahmen der KVdR, d.h. die Kasse wird schon Beitrag von deinem Ehemann fordern - wenn er aber jetzt ALG-1 beziehen sollte, dann zahlt das Arbeitsamt den Beitrag.
Gruss
Czauderna

Pichilemu
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Beitrag von Pichilemu » 25.06.2018, 20:45

Heike61 hat geschrieben:Meinem Mann kann man die Krankheit/Gedächnisstörung nicht ansehen, aber was wäre wenn er körperlich so eingeschränkt wäre, das er kein ALG1 beantragen könnte?
Du hättest als Betreuerin in seinem Namen Arbeitslosengeld I beantragen können. Das Gesetz sieht für diesen besonderen Fall eine Ausnahme von der Voraussetzung der persönlichen Arbeitslosmeldung vor: § 145 Abs. 1 Satz 3 SGB III. Es gibt ja auch z. B. Personen auf der Intensivstation, die man relativ schlecht im Krankenbett ins Amt schieben kann.

Heike61
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Beitrag von Heike61 » 26.06.2018, 10:04

Und das Arbeitsamt zahlt ALG1, wenn jemand überhaupt nicht arbeitsfähig ist?
Warum sollte es? Und wenn es nicht zahlt, warum dann Krankenversichern?

Dann würden wir auf HartzIV fallen und alles was wir uns für unsere Rentenlücke erspart haben, würde dabei drauf gehen. (Wir waren selbständig)

Und wovon sollte man Beitrag zahlen, wenn man kein Einkommen hat?
Der Mitarbeiter der Krankenkasse bezog sich auf eine Krankenversicherung, wenn KEIN Beitrag gezahlt wird.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 26.06.2018, 10:16

Heike61 hat geschrieben:Und das Arbeitsamt zahlt ALG1, wenn jemand überhaupt nicht arbeitsfähig ist?
Warum sollte es? Und wenn es nicht zahlt, warum dann Krankenversichern?
wenn kein ALG-1 gezahlt wird, entfällt natürlich auch die Beitragszahlung durch das Arbeitsamt
Dann würden wir auf HartzIV fallen und alles was wir uns für unsere Rentenlücke erspart haben, würde dabei drauf gehen. (Wir waren selbständig)
Das wäre schon schlimm aber krankenversichert wäre er auf jeden Fall und Beiträge würden vom Job-Center gezahlt

Und wovon sollte man Beitrag zahlen, wenn man kein Einkommen hat?
sorry, auch wenn das jetzt hart klingt, aber ohne Einkommen ist man grundsaetzlich nicht, dafür gibt es ALG-1, ALG-2 oder Rente (in Eurem Fall) als Alternative, wenn es sonst keines gibt.
Der Mitarbeiter der Krankenkasse bezog sich auf eine Krankenversicherung, wenn KEIN Beitrag gezahlt wird.
Das ist dann wieder richtig - wenn man zwei Monate keinen Beitrag gezahlt hat (freiwillig versichert oder als Rentenantragsteller pflichtversichert), dann wird der Leistungsanspruch auf Notfälle beschränkt
Gruss
Czauderna

Heike61
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Beitrag von Heike61 » 26.06.2018, 11:39

Und wovon sollte man Beitrag zahlen, wenn man kein Einkommen hat?
sorry, auch wenn das jetzt hart klingt, aber ohne Einkommen ist man grundsaetzlich nicht, dafür gibt es ALG-1, ALG-2 oder Rente (in Eurem Fall) als Alternative, wenn es sonst keines gibt.
Und das klingt jetzt, als ob es in Ordnung ist so zu verfahren.
Man hält sich schnell an Gesetzestexte, aber wenn man diese mal mit echtem Leben füllt, dann merkt man erst wieviel sie wert sind.

Ein kleiner menschlicher Fehler und die Krankenkasse schickt eine Familie in die Altersarmut. Das obwohl mein Mann bestimmt über 40 Jahre in der AOK Versichert ist. Dazu kommt die schwere Erkrankung, die unser Leben so oder so schon auf den Kopf gestellt hat. Ich hatte einen gut bezahlten Job, mußte den aber aufgeben, da ich für meinen Mann da sein wollte. Und das will ich immer noch. Ich werde ihn nicht im Regen stehn lassen.

NEIN...es ist immer noch unglaublich, wie die Krankenkasse hier mit Menschen umgeht. Das Gesetz ist so wie es ist nicht in Ordnung.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 26.06.2018, 13:21

Hallo,
Und das klingt jetzt, als ob es in Ordnung ist so zu verfahren. -
Entschuldigung, aber das habe ich nicht gesagt und auch nicht geschrieben. Natürlich ist das nicht nachvollziehbar, gerade als ehemaliger Mitarbeiter einer Krankenkasse, der auch solche Fälle zur Entscheidung hatte,dass die Krankenkasse bei dieser Begründung nicht im Rahmen einer "Einzelfallentscheidung" mal den gesunden Menschenverstand vor das Gesetz gestellt hat, aber du hast eine Antwort auf deine Fragen bekommen und diese Antwort war eine sachliche.
Das wollte ich klarstellen.
Gruss
Czauderna

Heike61
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Beitrag von Heike61 » 27.06.2018, 09:20

Hallo Czauderna,

ich reagiere wohl inzwischen etwas empfindlich. Aber genau so wie du oben ... sehr sachlich ... argumentiert die Krankenkasse.

War nicht persönlich. :D

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 27.06.2018, 13:04

Hallo Heike61,

die Gesetze sind schon in Ordnung - nur was die Gerichte, die Krankenkassen
und zum Teil auch die Versicherten daraus machen, spottet jeder Beschreibung!

Gibt es eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 20.06.2018? (Aus dem
Arbeitslosengeld wird dein Mann wohl nicht mehr ins Krankengeld kommen
können).

Schönen Gruß
Anton Butz

Heike61
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Beitrag von Heike61 » 27.06.2018, 14:49

Nein zur Zeit nicht.

Er hat am 05.07. einen stationären Krankenhaus Termin. Danach wird er dann wohl wieder krank geschrieben.

Ich nehme an, dass das ALG1 dann noch 6 Wochen weiter gezahlt wird. Anschließend wäre dann wieder die Krankenkasse mit Krankengeld zuständig.
Warum meinst Du, das er nicht wieder ins Krankengeld kommen kann?

Keine Ahnung was ich mache, wenn das nicht klappt.

Aber immer nur 1 Problem nach dem Nächsten.

:(

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 27.06.2018, 15:48

Heike61 hat geschrieben: Keine Ahnung was ich mache, wenn das nicht klappt.
Weiterhin Alg nach § 145 SGB III beanspruchen ...

Super, der AOK-Bereichsleiter!
.

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