Angenommen jemand bekommt während seiner 3 wöchigen AU eine fristlose Kündigung. War also bis Dato noch Wochen vom Krankengeldbezug entfernt.
Wer ist nun im weiteren Verlauf zuständig, die Bundesagentur oder die KK ?
Die Bundesagentur lehnt ALG 1 ab mit der Begründung, dass man zum Zeitpunkt des Antrages auf ALG 1 Arbeitsunfähig war.
Die Rechtberatung sagt, Krankengeld steht den Personen zu, die sich bei Antrag in einer sozialversichersicherungspflichtigen Beschäftigung befinden und das wäre im aktuellen Fall ja nicht gegeben.
Weihnachten steht bevor, Geld fehlt und man wird nur hin und hergeschickt!

