mißglückter Arbeitsversuch - Krankengeld?

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Moderator: Czauderna

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stillburning
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mißglückter Arbeitsversuch - Krankengeld?

Beitrag von stillburning » 22.02.2010, 11:25

Hallo!

Habe mich hier schon ein bisschen durch's Forum gelesen, bin aber zu einem Fall wie meinem, leider noch nicht ganz fündig geworden. Ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen.

Ich war -bis Ende letzter Woche- seit 5 Wochen wegen Neurasthenie bzw. CFS krank geschrieben. Nach 4 Wochen musste ich mich einer Begutachtung beim MDK unterziehen. Leider herrschten bei der eigentlichen Untersuchung eher Zustände wie "am Fließband" und nach 5 Minuten war die ganze Prozedur auch schon vorbei, ohne dass ich meine Beschwerden wirklich schildern konnte. Die Ärztin des MDK schien sich wohl mehr für meinen momentan ausgeübten Beruf zu interessieren. Denn daran machte sie fest, dass ich meiner derzeitigen Arbeit nicht gewachsen sei mit der Empfehlung mit Attest des Arztes fristlos zu kündigen. Natürlich hat sie mich deswegen auch für "gesund" befunden.

Gesund fühlte ich mich allerdings bei weitem nicht, aber es blieb mir nichts anderes übrig, als einen Arbeitsversuch zu unternehmen. Dieser scheiterte leider direkt schon am ersten Tag, so dass ich direkt im Anschluss wieder zu meinem Hausarzt gegangen bin, der mich jetzt erneut krank geschrieben hat.

Allerdings hänge ich jetzt ein bisschen in der Luft, was das eventuelle Krankengeld angeht. Die Lohnfortzahlung durch den AG ist ja mittlerweile erschöpft und normalerweise setzt ja danach das Krankengeld ein. Ich bin mir nur nicht sicher, ob ich überhaupt Anspruch darauf habe, wo mich der MDK doch vor kurzem in der Angelegenheit noch für gesund erklärt hat. Hat jemand von euch Erfahrung mit soetwas?

Gruß,
sb :?:

Czauderna
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Re: mißglückter Arbeitsversuch - Krankengeld?

Beitrag von Czauderna » 22.02.2010, 11:42

stillburning hat geschrieben:Hallo!

Habe mich hier schon ein bisschen durch's Forum gelesen, bin aber zu einem Fall wie meinem, leider noch nicht ganz fündig geworden. Ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen.

Ich war -bis Ende letzter Woche- seit 5 Wochen wegen Neurasthenie bzw. CFS krank geschrieben. Nach 4 Wochen musste ich mich einer Begutachtung beim MDK unterziehen. Leider herrschten bei der eigentlichen Untersuchung eher Zustände wie "am Fließband" und nach 5 Minuten war die ganze Prozedur auch schon vorbei, ohne dass ich meine Beschwerden wirklich schildern konnte. Die Ärztin des MDK schien sich wohl mehr für meinen momentan ausgeübten Beruf zu interessieren. Denn daran machte sie fest, dass ich meiner derzeitigen Arbeit nicht gewachsen sei mit der Empfehlung mit Attest des Arztes fristlos zu kündigen. Natürlich hat sie mich deswegen auch für "gesund" befunden.

Gesund fühlte ich mich allerdings bei weitem nicht, aber es blieb mir nichts anderes übrig, als einen Arbeitsversuch zu unternehmen. Dieser scheiterte leider direkt schon am ersten Tag, so dass ich direkt im Anschluss wieder zu meinem Hausarzt gegangen bin, der mich jetzt erneut krank geschrieben hat.

Allerdings hänge ich jetzt ein bisschen in der Luft, was das eventuelle Krankengeld angeht. Die Lohnfortzahlung durch den AG ist ja mittlerweile erschöpft und normalerweise setzt ja danach das Krankengeld ein. Ich bin mir nur nicht sicher, ob ich überhaupt Anspruch darauf habe, wo mich der MDK doch vor kurzem in der Angelegenheit noch für gesund erklärt hat. Hat jemand von euch Erfahrung mit soetwas?

Gruß,
sb :?:
Hallo,
zunächst einmal - die Handlungsweise des MDK halte ich für total daneben - es steht dem MDK meines Erachtens nicht zu einen Versicherten die fristlose Kündigung seines Arbeitsverhältnisses zu empfehlen bzw. nahezulegen - hat die Krankenkasse eigentlich diesen "Rat" übernommen ??
Ja, es gibt den missglückten Arbeitsversuch noch - lass dir diesen vom behandelnden Arzt bestätigen und ab damit zur Kasse - es wir weiter Krankengeld gezahlt - In der Vergangenheit haben wir auch noch eine Bestätigung vom Arbeitgeber gefordert, da weiß ich aber nun nicht, ob das heute noch so sein muss.
Gruß
Czauderna

stillburning
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Re: mißglückter Arbeitsversuch - Krankengeld?

Beitrag von stillburning » 22.02.2010, 14:49

Czauderna hat geschrieben: Hallo,
zunächst einmal - die Handlungsweise des MDK halte ich für total daneben - es steht dem MDK meines Erachtens nicht zu einen Versicherten die fristlose Kündigung seines Arbeitsverhältnisses zu empfehlen bzw. nahezulegen - hat die Krankenkasse eigentlich diesen "Rat" übernommen ??
Czauderna
Letztens kam ein Brief von der KK: "...wir freuen uns, dass es Ihnen wieder besser geht und dass Sie Ihre Tätigkeit bald wieder aufnehmen können."
Ob der MDK die KK von seinem Vorschlag mit der Kündigung unterrichtet hat, wage ich mal zu bezweifeln.
Ich habe auch schon überlegt, meinen Berater bei der KK anzurufen und ihm das ganze mal zu erzählen. Die Frage ist, ob es etwas bringen würde. Vermutlich eher nicht.

Platon67
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Beitrag von Platon67 » 22.02.2010, 15:33

...Was mich ein wenig wundert:

Warum leitet Ihre Kasse bereits nach 5 Wochen Arbeitsunfähigkeit eine persönliche Begutachtung durch den MdK ein? Eben auch, weil Sie ja in einem ungekündigtem Beschäftigungsverhältnis stehen... Das ist sicher zulässig aber eher ungewöhnlich -es sei denn, der Kasse lagen Hinweise vor, das Ihre Erwerbsfähigkeit bereits gefährdet ist...oder die andere Variante, dass Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestanden haben.

Interessant wäre, das wird Ihnen aber leider niemand verraten, wie die Fragestellung ihrer Kasse an den MdK war.

Was den weiteren Anspruch auf KG angeht und die Aussage des MdK bzgl. der Kündigung angeht, würde ich mich der Meinung von Czauderna anschliessen....

stillburning
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Beitrag von stillburning » 22.02.2010, 17:47

Platon67 hat geschrieben:...Was mich ein wenig wundert:

Warum leitet Ihre Kasse bereits nach 5 Wochen Arbeitsunfähigkeit eine persönliche Begutachtung durch den MdK ein? Eben auch, weil Sie ja in einem ungekündigtem Beschäftigungsverhältnis stehen... Das ist sicher zulässig aber eher ungewöhnlich -es sei denn, der Kasse lagen Hinweise vor, das Ihre Erwerbsfähigkeit bereits gefährdet ist...oder die andere Variante, dass Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestanden haben.
Darüber habe ich mich auch schon gewundert. Mein Hausarzt sagte mir dann, dass das je nach Diagnose wohl normal wäre, dass man mal früher, mal später zum MDK muss.
Ich persönlich fand das auch eher ungewöhnlich, da ich z.B. aus meinem Bekanntenkreis nur Fälle kenne, bei denen die MDK-Untersuchung erst wesentlich später angeordnet wurde.

Christoph1976
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Beitrag von Christoph1976 » 22.02.2010, 17:59

Meines Erachtens spielen da immer viele Faktoren zusammen.
-Alter des Versicherten
-genaue Angaben über Indikationen in der Krankmeldungen
-AU-Bescheinigung wurde "nur" vom Hausarzt ausgefüllt.

Ich würde umgehend mit der KK einen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren und dann klären,
1. Aus welchen Gründen wurde die MDK-Begutachtung eingeleitet. (Schreiben der KK an den MDK zeigen lassen)
2. Situation beim MDK schildern (Kündigung) und nachfragen, durch welchen Facharzt die Begutachtung durchgeführt wurde
3. MDK-Gutachen zeigen lassen
4. Besprechen des weiteren Vorgehen (Antrag auf Reha, Dauer der AU, Therapie)

So sieht die KK, dass aktiv Interesse besteht wieder arbeiten gehen zu wollen.

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