Nach Aussteuerung im ALG weiter krankschreiben lassen

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Moderator: Czauderna

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Koschte
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Nach Aussteuerung im ALG weiter krankschreiben lassen

Beitrag von Koschte » 26.03.2025, 13:01

Sehr geehrte Damen und Herren, ich frage für eine Kollegin. Die Krankenkasse hat ihr geraten, dass sie sich nach der Aussteuerung (sie bezieht bald ALG im Sinne der Nahtlosigkeit), dennoch weiter krankschreiben lassen soll. Warum macht das die Krankenkasse? Für den bereits gestellten Antrag auf Erwerbsminderungsrente (für die DRV) ist eine weitere Krankschreibung völlig unrelevant. Der Arbeitgeber möchte keine AU mehr.

Sollte die EMR nicht genehmigt werden, könnte ja die Blockfrist längst rum sein, wenn man sich nicht hätte weiter krankschreiben lassen. Gibt es irgendeinen Grund, dass die Krankenkasse das empfiehlt, der mir irgendwie entgangen ist.

Czauderna
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Re: Nach Aussteuerung im ALG weiter krankschreiben lassen

Beitrag von Czauderna » 26.03.2025, 15:04

Hallo,
nicht nur die Krankenkasse, auch die Rentenversicherung empfiehlt dies - es hat etwas mit der "Nahtlosigkeit" zu tun. Hier ist es gut erklärt - https://www.tk.de/firmenkunden/service/ ... ?tkcm=aaus
Gruss
Czauderna

Koschte
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Re: Nach Aussteuerung im ALG weiter krankschreiben lassen

Beitrag von Koschte » 26.03.2025, 21:48

Nee. Das Arbeitsamt möchte keine Krankschreibung mehr und der Arbeitgeber möchte auch keine Krankschreibung mehr. Ich wüsste auch nicht wozu die Krankenkasse noch eine Krankschreibung benötigt, dafür gibt es keinen Grund und ich hab es bei mir auch nicht gemacht nach der Aussteuerung. Die Nahtlosigkeit ist doch schon bewilligt. Ich weiß jetzt nicht warum man sich noch zwei Jahre weiter ohne Krankengeld krankschreiben lassen soll (falls es so lange mit der Bewilligung der EMR dauert). In dem Link stand nichts passendes, fand ich jedenfalls. Ich kann mir nur vorstellen, dass die Krankenkasse will, dass die Blockfrist weiterläuft.

Czauderna
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Re: Nach Aussteuerung im ALG weiter krankschreiben lassen

Beitrag von Czauderna » 26.03.2025, 22:27

Hallo,
ja, das Argument mit der Blockfrist und dem neuen Krankengeldanspruch nach Ablauf der Blockfrist ist schon richtig, denn wenn es weiterhin Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gibt, wird es nie zum neuen Krankengeldanspruch wegen der gleichen Erkrankung kommen, aber die Frage ist doch in wie viel Fällen sich diese Situation überhaupt ergibt - ich kann mich aus meiner Praxis nur an sehr wenige erinnern. Es handelt sich auch nur um Empfehlungen seitens der Kassen und der Rentenversicherung - man muss es nicht machen
Gruss
Czauderna

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