Nachberechnung der RV Beiträge ? Wieso

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Moderator: Czauderna

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siggi
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Nachberechnung der RV Beiträge ? Wieso

Beitrag von siggi » 21.12.2010, 11:11

Hallo Leute,

ich hab da mal ne Frage wegen Vergangenem Krankengeld.

In meinem Umfeld wurde von der KK eine Nachberechnung der beiträge für das Krankengeld ( 2001/2002) begangen.
Auf dem dazugehörigen Schreiben wurde vermerkt das man bei rückfragen bei der zuständigen Servicestelle anfragen gerne beantwortet bekäme, nix wars dort meinte man nur das wäre von der RV ausgegangen und man solle mal dort nachfragen.

Gut gesagt getan, dort meinte man das eine nachmeldung ( stornierung und neue meldung ) mit erheblich höheren abführbeträgen getätigt wurde, warscheinlich weil eine Falschberechnung begangen wurde.

Gut das ist jetzt aber auch nicht befriedigend.

Es wurden damals 2001/2 insgesammt ca. 5 000€ gemeldet und bei der Nachmeldung wurden es fast 10 000€.

Nun habt ihr eine Ahnung worauf das beruhen könnte( sicher ist, es wurde durch den RV-Träger veranlasst weil die KK was falsch gemacht hatte) und ob dann nicht eine nachzahlung dieses Geldes ( was nun neu berechnet wurde [ca 75% mehr als damals ausgezahlt]) erfolgen müsste, weil es musste ja auch nachgemeldet werden.

Hoffe auf viele Antworten

Lieben Gruß Siggi

Grampa
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Beitrag von Grampa » 22.12.2010, 10:03

die Krankenkasse meldet an den Rententräger nicht das gezahlte KRG, sondern ein "fiktives" Entgelt, das der Beitragsabführung aus dem KRG entspricht (du zahlst 50% des Beitrages zur Rentenversicherung aus dem Brutto-KRG, die Kasse stockt das auf, allerdings aus 80% des Regelentgeltes, sprich der Beitragsanteil der Kasse ist immer höher als dein eigener), aus diesem Gesamtbeitrag zur RV wird dann das "fiktive" Entgelt hochgerechnet und an den Rententräger gemeldet

offenbar hat die KK damals eine falsche Meldung abgegeben (evt. einfach nur schlicht verrechnet, soweit ich weiß wird sowas nicht bei jeder Kasse maschinell errechnet), das bedeutet aber nicht das die KRG-Höhe falsch war und da jetzt eine Nachzahlung zu erwarten ist

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 22.12.2010, 10:52

Hallo,
ergäntewnd zu dem was bereits geschrieben wurde ;

Nach dem Bespre­chungs­er­gebnis des GKV-Spitzen­ver­bandes, der Deutschen Renten­ver­si­cherung Bund und der Bunde­s­agentur für Arbeit über Fragen des gemein­samen Beitrag­s­einzugs vom 13./14.04.2010 gilt damit die strittige Rechts­frage als geklärt.

Die Kranken­kassen müssen nunmehr von Amts wegen

die betrof­fenen Entgel­ter­satz­leis­tungs­fälle aufgreifen,
die Beiträge, die nicht auf der Grundlage von 80 v.H. des der SGB III-Leistung zugrunde liegenden Arbeits­ent­gelts bemessen wurden, neu berechnen,
zu wenig gezahlte Beiträge (auch außerhalb der Verjäh­rungs­vor­schriften) nachzahlen und
die Meldungen an die Renten­ver­si­che­rungs­träger (DEÜV) korri­gieren.

Das ist offenbar hier geschehen und der Versicherte erhielt eine neue Bestätigung.
Gruss
Czauderna

siggi
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Beitrag von siggi » 22.12.2010, 18:20

Hallo Grampa, hallo Czauderna,

ich möchte mich für eure Antworten recht Herzlich bedanken,

die GKV hätte doch einfach sagen können uns ist damals ein Fehler in der Berechnung der Meldung passiert und das haben wir nun bei der Prüfung festgestellt. Dann wär mein Bekannter auch nicht so erstaunt gewesen, die hätten das wohl wissen müssen; zumindest der Abteilungsleiter der Abteilung Krankengeld der ja auch angesprochen wurde.

Euch ein wundervolles Weihnachtsfest Bild
und denkt immer daran, wer wenig erwartet wird auch nicht so oft enttäuscht ;-)
und fall man sich nicht mehr liest auch noch nen guten Rutsch ins 2011.


Lieben Gruß Siggi

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