ich bin neu hier, ohne jegliche Foren-Erfahrung, versuche mich kurz und verständlich zu fassen, seht es mir bitte nach, wenn das nicht gleich gelingt

Bin 60 Jahre, habe 40 Jahre gearbeitet + 1 Jahr AL(1990), 29 Jahre davon Arbeit in der Psychiatrie, jetzt ziemlich leer.
Ab Jan. 2020: KG-Bezug, Orthopädische- und F-Diagnose
Frühjahr 2020: Orthopädische Reha + WE, erfolgreich
Mai - Juli: Arbeit
Ende Juli - Mitte Dez.: erneut AU mit F-Diagnose
Nov.: Reha-Aufforderung der KK mit 10-Wochen-Frist bis Ende Januar
Mitte Dez. - Anf. Feb. 2021: Arbeit (zwischendurch AU mit Erkältung und Migräne)
Seit 8.2. erneut AU mit F-Diagnose
KK sagte, wenn ich wieder arbeite, sei die Reha-Aufforderung hinfällig. --> Habe ich dann mein Dispositionsrecht wieder?
KK sagte, wenn ich wieder krank werde, habe ich innerhalb von 2 Wochen einen Reha-Antrag zu stellen. --> Ist hierfür eine mündliche Aussageder KK ausreichend?
Am 11.2. kam eine Reha-Aufforderung von der RV mit Datum vom 8.2. und 2-Wochen-Frist, das hat mich verwirrt. Muss ich jetzt den Reha-Antrag zur KK geben, weil die Antragstellung über die KK läuft (Formular G0100, Pkt.16, ganz am Ende)? Ein Telefonat mit der RV konnte das nicht klären. Die sagten nur, die 2-Wochenfrist sei nicht "in Stein gemeißelt", da käme wohl nochmal eine Erinnerung.
Der Antrag ist ansonsten vollständig und absendebereit, wie sieht es unter diesen Umständen mit Antrag auf Wunschklinik aus?
Ich möchte gerne die Reha machen, eine EMR will ich vermeiden.
Danke schon mal für eure Geduld, hoffe auf Antworten!
VG Milan