Habe nach Aufforderung der KK einen Rehaantrag gestellt und die DRV hat bewiiligt-warte jetzt auf einen Aufnahmetermin.
Mein Gesundheitszustand hat sich jedoch so verschlechtert, dass ich ( und meine behandelnden Aerzte) in einer Reha keinen Sinn mehr sehen und ich den urspruenglich vorgesehenen Antrag auf eine EU-Rente stellen moechte.
Kann ich das jetzt noch quasi"umaendern" ( Reha-Antrag zuruecknehmen und dafuer den Rentenantrag stellen )-oder muss ich auf jeden Fall diese Reha antreten, auch wenn sie meinen Gesundheitszustand eher verschlechtern als verbessern wird?
Wie sollte ich da vorgehen, um keine falschen Schritte zu machen?
Reha vor Rente?
Moderator: Czauderna
Die Rentenversicherung wird den Rehaantrag automatisch in einen Rentenantrag umdeuten, falls durch eine medizinische Reha keine Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit möglich sein sollte bzw. eine Besserung des Gesundheitszustandes unwahrscheinlich ist.
Die Voraussetzungen für den Erhalt einer EM- oder BU-Rente müssen jedoch erfüllt sein. Das bedeutet, dass u.a. die Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit für die Dauer von mindestens 6 Monaten bestehen muss.
Ich würde zunächst einmal der Krankenkasse die Verschlechterung des Gesundheitszustandes mitteilen.
Die Voraussetzungen für den Erhalt einer EM- oder BU-Rente müssen jedoch erfüllt sein. Das bedeutet, dass u.a. die Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit für die Dauer von mindestens 6 Monaten bestehen muss.
Ich würde zunächst einmal der Krankenkasse die Verschlechterung des Gesundheitszustandes mitteilen.
Hallo,
aus der Sicht der Kasse ist die Stellung eines Rentenantrages natürlich die bessere Lösung, allerdings darf sie darauf nicht hinwirken, d.h. sie kann nur eine Aufforderung zum Reha-Antrag versenden.
Es obliegt dem RV-Träger auch bei einem direkten Rentenantrag zu prüfen ob eine Reha nicht erst der sinnvollere Weg wäre - der RV-Träger wird dann den Rentanantrag ablehnen und stattdessen eine Reha-Massnahme bewilligen, die allerdings dann vom Versicherten angenommen werden muss wenn er nicht seinen Krankengeldanspruch verlieren will.
Gruss
Czauderna
aus der Sicht der Kasse ist die Stellung eines Rentenantrages natürlich die bessere Lösung, allerdings darf sie darauf nicht hinwirken, d.h. sie kann nur eine Aufforderung zum Reha-Antrag versenden.
Es obliegt dem RV-Träger auch bei einem direkten Rentenantrag zu prüfen ob eine Reha nicht erst der sinnvollere Weg wäre - der RV-Träger wird dann den Rentanantrag ablehnen und stattdessen eine Reha-Massnahme bewilligen, die allerdings dann vom Versicherten angenommen werden muss wenn er nicht seinen Krankengeldanspruch verlieren will.
Gruss
Czauderna