Ich bin seit ueber 1 Jahr arbeitsunfaehig ( Depr. u. schweres Rueckenleiden)-moechte jetzt - auch auf Anraten meines Facharztes - eine Erwerbsminderungsrente beantragen.
Musste nach Paragraf 51 SGB V eine Reha beantragen und habe jetzt einen Termin(in 2 Wochen) von der Klinik bekommen.
Habe die Info, dass ein Rentenantrag jetzt sinnlos sei, da die Erwerbs(un)faehigkeit sowieso in dieser Klinik festgetellt wird?!
Die Alternative ist ja wohl ein Gutachten ueber die DRV.
Die Vorstellung einer solchen Reha ist mittlerweile ein Horror fuer mich und mein Facharzt ist ebenfalls der Meinung, dass ich direkt die EU-Rente beantragen sollte und eine Reha kontraproduktiv sei.
Ich fuehle mich jetzt wirklich total ueberfordert und weiss nicht, wie ich mit der Situation umgehen soll.
Entsprechend entwickelt sich mein Gesundheitszustand immer schlechter. Und ausgerechnet jetzt ist mein bisheriger Facharzt laenger erkrankt - und seine Vertretung fuer mich nicht akzeptabel und vertrauenswuerdig.
Die KK macht natuerlich Druck wegen der Reha- und ich will auch nicht das Krankengeld gefaehrden.
Kann ich z.B. zum jetzigen Zeitpunkt den Arzt ( Psychiater ) wechseln
Was sollte ich tun?
Rentenantrag vor Reha
Moderator: Czauderna
Auch bei der Rentenversicherung gilt: Reha vor Rente!
D.h., die prüfen erst, ob eine Reha etwas bringen könnte und, wenn ja, warten sie den Entlassungsbericht ab - auch wenn Sie jetzt noch einen Rentenantrag stellen. Wenn die DRV aber der Meinung wäre, dass eine Reha keinen Erfolg verspricht, bekämen Sie ohnehin keine, sondern Rente wird geprüft. War hier offenbar nicht der Fall.
Ein zusätzlicher Rentenantrag macht also keinen Unterschied.
D.h., die prüfen erst, ob eine Reha etwas bringen könnte und, wenn ja, warten sie den Entlassungsbericht ab - auch wenn Sie jetzt noch einen Rentenantrag stellen. Wenn die DRV aber der Meinung wäre, dass eine Reha keinen Erfolg verspricht, bekämen Sie ohnehin keine, sondern Rente wird geprüft. War hier offenbar nicht der Fall.
Ein zusätzlicher Rentenantrag macht also keinen Unterschied.