Schweigepflichtsentbindung

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Moderator: Czauderna

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gretl
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Schweigepflichtsentbindung

Beitrag von gretl » 21.06.2010, 12:21

Hallo und eine Frage an die Experten hier,
darf der MdK der KK Gutachten über mich anfordern, ohne eine Schweigepflichtsentbindung von mir?

Danke, für die Rückmeldungen
gretl

Bully
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Beitrag von Bully » 21.06.2010, 14:17


GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 21.06.2010, 14:19

Der MDK ja, die Krankenkasse nicht. Diese Unterlagen bleiben dann auch beim MDK und kommen nicht in deine Krankenakte bei der Krankenkasse.

gretl
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Beitrag von gretl » 21.06.2010, 15:19

Danke für die Infos..
Nun war es so, das die Sachbearbeiterin der KK mir am Telefon einige Passagen aus meinem Gutachten vorgelesen hat (ich hab alle Gutachten hier vorliegen, weiß daher was dort drin steht).
Das ist doch nicht Rechtens,oder?

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 21.06.2010, 17:03

gretl hat geschrieben:Danke für die Infos..
Nun war es so, das die Sachbearbeiterin der KK mir am Telefon einige Passagen aus meinem Gutachten vorgelesen hat (ich hab alle Gutachten hier vorliegen, weiß daher was dort drin steht).
Das ist doch nicht Rechtens,oder?
Diese Frage kann ich von hier aus ohne weitere Infos nicht beantworten. Folgende Möglichkeiten sind m. E. möglich:

* Der MDK hat im Gutachten an die Krankenkasse aus dem Gutachten zitiert (rechtens).

* Die Krankenkasse hat das Gutachten mit einem MDK-Vordruck angefordert und es wurde der Krankenkasse übersandt, ohne dass es in einem verschlossenen Umschlag mit dem Hinweis "nur vom MDK zu öffnen" versehen war (von Seiten der Krankenkasse rechtens).

* Es kam im verschlossenen Umschlag und der Mitarbeiter hat ihn einfach geöffnet (absolut nicht in Ordnung!).

* Die Krankenkasse hat das Gutachten angefordert und es wurde ihr übersandt (Grauzone).

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