Hallo und eine Frage an die Experten hier,
darf der MdK der KK Gutachten über mich anfordern, ohne eine Schweigepflichtsentbindung von mir?
Danke, für die Rückmeldungen
gretl
Schweigepflichtsentbindung
Moderator: Czauderna
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Diese Frage kann ich von hier aus ohne weitere Infos nicht beantworten. Folgende Möglichkeiten sind m. E. möglich:gretl hat geschrieben:Danke für die Infos..
Nun war es so, das die Sachbearbeiterin der KK mir am Telefon einige Passagen aus meinem Gutachten vorgelesen hat (ich hab alle Gutachten hier vorliegen, weiß daher was dort drin steht).
Das ist doch nicht Rechtens,oder?
* Der MDK hat im Gutachten an die Krankenkasse aus dem Gutachten zitiert (rechtens).
* Die Krankenkasse hat das Gutachten mit einem MDK-Vordruck angefordert und es wurde der Krankenkasse übersandt, ohne dass es in einem verschlossenen Umschlag mit dem Hinweis "nur vom MDK zu öffnen" versehen war (von Seiten der Krankenkasse rechtens).
* Es kam im verschlossenen Umschlag und der Mitarbeiter hat ihn einfach geöffnet (absolut nicht in Ordnung!).
* Die Krankenkasse hat das Gutachten angefordert und es wurde ihr übersandt (Grauzone).