Streichung Krankengeld

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

armekleine
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Streichung Krankengeld

Beitrag von armekleine » 04.02.2011, 12:16

Hallo ihr lieben,

mein Name ist Aleksandra und ich habe mich gestern hier angemeldet, da ich eine Frage habe.

Aufgrund der Trennung nach nicht einmal 3 Monaten Ehe bin seit dem 04.11.09 arbeitsunfähig erkrankt und erhalte seit dem 16.12.09 Krankengeld.
Meine Krankenkasse hat bereits 1x versucht das KG einzustellen aber scheiterte Aufgrund meines Widerspruchs und der Untersuchung durch den MDK.
Kurz vor Weihnachten habe ich ein Gespräch mit meinem SB der KK geführt indem er mir angeraten hat mich aus dem Krankenstand heraus zu bewerben was ich abgelehnt habe, da ich mir das einfach nicht zutraue.
Des weiteren hat er mir gesagt, dass ich mich bei der Arge über Möglichkeiten der Unterstützung informieren soll was ich auch getan habe.
Einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben über die BFA habe ich bereits vor Weihnachten gestellt und der Eingang wurde bereits bestätigt.

Jetzt kommt der Hammer.......
Am 10.01.11 habe ich ein Schreiben vom 03.01.11 meiner KK erhalten indem mir die Einstellung des KG zum 05.01.11 mitgeteilt wurde.
Widerspruch habe ich bereits eingelegt und eine Beurteilung meiner Hausärztin sowie meiner Therapeutin liegt der Krankenkasse bereits vor.
Das Gutachten des MDK der KK habe ich erhalten und muss sagen, dass die Begründung unglaublich ist...............da ich mich aus dem Krankenstand heraus bewerbe und ein Bewerbungstraining der Arge mache stehe ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und bin dementsprechend nicht mehr arbeitsunfähig!!!
Krank geschrieben bin ich weiterhin und meinem SB habe ich telefonisch sowie schriftlich mitgeteilt, dass dieses Gutachten ein Witz ist da es sich ausschließlich um das von uns geführte Telefonat stütz und hier die Angaben dazu auch noch völlig falsch sind.

Nun erhalte ich vorraussichtlich am 22.02.11 einen Termin beim MDK.
Die letzte Zahlung des KG habe ich zum 27.12.10 erhalten und da ich kein Anspruch auf ALG I sowie auf Sozialgeld habe, bin ich jetzt völlig pleite.

Meine Frage ist nun................wenn ich diesen Termin am 22.02.11 bekomme und der MDK entscheidet das ich arbeitsfähig bin, wovon ich nicht ausgehe, muss die KK das KG dann rückwirkend bis zum 22.02.11 zahlen?? Denn selbst wenn der MDK mich für arbeitsfähig erklärt kann dieser doch gar nicht beurteilen wie das die Wochen vor dem Termin war oder habe ich gerade einen Denkfehler??

Ich hoffe von euch eine Antwort auf diese Frage zu bekommen :-))
Vielen, vielen Dank schon einmal im Vorfeld!!

Liebe Grüße
Aleksandra

Machts Sinn

Re: Streichung Krankengeld

Beitrag von Machts Sinn » 04.02.2011, 13:08

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armekleine
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Beitrag von armekleine » 04.02.2011, 14:25

Hallo Machts Sinn,

erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort!!

Zuerst habe ich die Kündigung zum 01.10.09 erhalten dann ist meine Ehe kurz danach gescheitert und der ganze Psychoterror dem ich ausgesetzt war hat jegliche Reserven die ich noch hatte vernichtet.

Ich war bereits arbeitslos als ich krank wurde und das AA hat mich zum 15.12.09 ausgesteuert und ab dem 16.12.09 erhalte ich KG.
Ich habe wirklich alles verloren dennich habe weder eine Wohnung, noch Möbel und meine letzten Geldreserven sind aufgebraucht.
Der SB meiner KK hat mir zugesichert das KG vom 22.12.10 bis 05.01.11 schon einmal zu überweisen aber mehr darf er nicht da ich ja von dem MDK ab dem 06.01 für arbeitsfähig erklärt wurde.

Ich war auch schon letztes Jahr für 8 Wochen in Reha aber wurde von dort arbeitsunfähig entlassen. Mein Pech war einfach das ich wegen Depressionen, Angstzuständen usw. von mir aus den Antrag damals gestellt habe aber da ich schon Jahre auch Essgestört bin, wurde dies natürlich in den Vorderdrund gestellt. Super..........die haben mich gemästet und ich wurde entlassen und bin zu allem anderen mit meinem eigenen Körper nicht mehr zurecht gekommen.

Da ich dieses Jahr auf die Beine kommen muss und auch will habe ich den Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben bei der BFA gestellt. Was bleibt mir denn sonst übrig?? Ich muss es jetzt schaffen weil ich sonst untergehe und das will ich nicht.

Den Widerspruch habe ich sofort nach dem Erhalt des Schreibens der KK eingelegt sowie eine weitere Krankmeldung. Es hat leider so lange gedauert weil meine Therapeutin die Zeit gebraucht hat eine Beurteilung zu schreiben. Ach ja, beim MDK der AA war ich letztes Jahr auch noch und selbst die haben mich für min. 6 Monate AU beurteilt.

Die Krankenkasse hat jetzt alle erforderlichen Unterlagen.
Was mich ärgert ist einfach, dass anstatt mir gleich einen Termin zum MDK zukommen zu lassen, streichen Sie mir das Geld obwohl ich mir das bereits das erste mal nicht gefallen lassen habe.

Was die Beurteilung des MDK der KK betrifft, dieses war genau nwie das erste eine Beurteilung nach Aktenlage und es stehen nur die Dinge drinne die ich mit meinem SB besprochen habe.
Ich gehe mal davon aus, dass dieser weiß welchen Mist er da verbockt hat denn er hat mich nach meinem zuständigen SB der AA gefragt da er nicht nachvollziehen kann warum die nicht für mich zuständig sind.
Nur der SB der AA ist nicht zuständig was die Beurteilung des MDK der AA betrifft und das habe ich ihm auch gesagt. Einen Namen habe ich nicht genannt denn wenn er das wissen will soll er sich selbst an die AA wenden.

Da ich erst jetzt schreibe hat dies warscheinlich den Anschein, dass ich mir so lange Zeit genommen habe aber das ist nicht so.
War vorher immer im VDK-Forum aber das gibt es ja leider nicht mehr :-(

Mir hat es einfach keine Ruhe gelassen nicht zu wissen, ob die KK das KG nachzahlen muss wenn mich der MDK für arbeitsfähig hält.
Von der Logik her kann das ja nicht anders sein denn ansonsten wäre er ja Hellseher aber das Nicht-Wissen hat mir keine Ruhe gelassen.

Sollte ich deiner Meinung nach die Sache weitergeben??
Es hat mich wirklich geärgert, dass sich die Beurteilung des MDK wirklich nur auf das Gespräch stützt!!! Daher habe ich meinem SB mitgeteilt, dass ich alles andere nur noch schriftlich von ihm möchte.

Eigentlich wollte er sich gestern im Vorfeld telefonisch melden sollte ein früherer Termin beim MDK möglich sein aber das hat er natürlich nicht getan.

Langsam habe ich einfach keine Nerven für diese ganze Sch.....da die Scheidung bald auf mich zukommt und ich derzeit auch noch staatenlos bin und sich keiner für mich zuständig fühlt.
Das kann einen schon wirklich fertig machen!

Vielen Dank noch einmal für deine Antwort!!
Liebe Grüße
Aleksandra

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 04.02.2011, 14:41

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Grampa
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Re: Streichung Krankengeld

Beitrag von Grampa » 05.02.2011, 01:49

Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Alexandra,
...
Und dann auch noch ein Reha-Antrag? Du weißt schon, dass die meisten vorher arbeitsunfähigen dort eine Spontanheilung erfahren und als arbeitsfähig entlassen werden? Quasi ohne nähere Beurteilung des Gesundheitszustandes, sondern weil das zum bezahlten System von Reha-Einrichtungen gehört.
...

Gruß!
Machts Sinn
auf welchen statistischen Aussagen stützt sich deine Behauptung?
nach meiner Erfahrung (und ich bin mir absolut sicher dass du in keinster Weise da irgendwie mithalten kannst) werden getippte 80-90 % der Versicherten, die aus einer laufenden AU zur Reha fahren auch arbeitsunfähig entlassen

du bist weder Arzt noch kennst du die konkreten Hintergründe, warum hier eine Reha im Raum steht, mit welchem Recht tätigst du hier so eine Aussage?

wäre schön wenn du mal objektiv bleiben könntest und nicht ständig alles und jeden mit deiner Robin Hood-Manier überrollst, das wirkt langsam ziemlich selbstherrlich

@ Aleksandra

Problem sehe ich hier, wenn du eine LTA beantragt hast und zur Teilnahme auch in der Lage wärst, sprich ein Leistungsvermögen für z. B. eine Umschulung hast, dann musst du damit rechnen, dass die Kasse dich ans Arbeitsamt verweist, da bei Arbeitslosen (und du warst ja beim Eintritt der AU arbeitslos gemeldet wenn ich das richtig verstanden habe) nur dann eine AU vorliegt, wenn keinerlei leichte Tätigkeit auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt möglich wäre, also überlegt dir genau was du willst, denke auch dran, dass dein KRG demnächst so oder so ausläuft, vllt. wäre es ratsam, sich einen Restanspruch aufzuheben falls du mal wieder einen kleinen Rückschlag bekommst, grade Essstörungen sind ja i.d.R. langwierige Krankheitsverläufe

ich muss auch ehrlich sagen, dass du jetzt über 1 Jahr Zeit hattest dein Leben wieder zu ordnen, warum stehst du jetzt ohne Wohnung da? warum hast du keinen Betreuer für solche Angelegenheiten, wenn du damit überfordert bist?

Machts Sinn

Re: Streichung Krankengeld

Beitrag von Machts Sinn » 05.02.2011, 12:10

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Czauderna
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Re: Streichung Krankengeld

Beitrag von Czauderna » 05.02.2011, 14:03

Machts Sinn hat geschrieben:
Grampa hat geschrieben:nach meiner Erfahrung ... werden getippte 80-90 % der Versicherten, die aus einer laufenden AU zur Reha fahren auch arbeitsunfähig entlassen
Hallo Grampa,

hier zur Versachlichung ein paar offizielle, wenn auch nicht ganz aktuelle Zahlen:

36 % der Rehabilitanden, die vor der Rehabilitation 6 Monate und länger arbeitsunfähig waren, sind nach der Rehabilitation nicht mehr von längerer Arbeitsunfähigkeit betroffen

83 % der Rehabilitanden sind nach der Rehabilitation erwerbsfähig

12 % der Rehabilitanden erhalten eine EM-Rente

Quelle: DRV

Gruß!
Machts Sinn
Hallo machts Sinn,
diese Statistik berechtigt aber nun nicht zu einem solchen Beitrag wie dem deinigen.
Nehmen wir mal die Zahlen im Einzelnen :
36 % werden als arbeitsfähig entlassen - dafür sind Reha-Massnahmen schliesslich da, um die Versicherten wieder arbeitsäfih zu machen, da sind 36%
eigentlich noch nicht gut genug.
83% der Entlassenen sind erwerbsfähig - ja, natürlich, denn das waren sie wahrscheinlich in der gleichen %-Zahl auch schon vor Antritt der Reha.
Denn wenn bei Beantragung der Reha schon Erwerbsunfähigkeit festgestellt wurde, bewilligt die RV. keine Reha-Massnahme. In der Regel wird die Massnahme bei Versicherten bewilligt deren Erwerbsfähigkeit bedroht bzw. stark bedroht ist und somit erklärt sich dann auch der 12% Anteil.
Ich kann die Aussage von Grampa bestätigen !!
Gruss
Czauderna

Grampa
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Re: Streichung Krankengeld

Beitrag von Grampa » 05.02.2011, 14:13

Machts Sinn hat geschrieben:hier zur Versachlichung ein paar offizielle, wenn auch nicht ganz aktuelle Zahlen:

36 % der Rehabilitanden, die vor der Rehabilitation 6 Monate und länger arbeitsunfähig waren, sind nach der Rehabilitation nicht mehr von längerer Arbeitsunfähigkeit betroffen

83 % der Rehabilitanden sind nach der Rehabilitation erwerbsfähig

12 % der Rehabilitanden erhalten eine EM-Rente

Quelle: DRV

Gruß!
Machts Sinn
du verstehst ganz offensichtlich nicht mal deine eigenen Posts...

wenn 36% "nicht mehr von längerer Arbeitsunfähigkeit betroffen sind", bedeutet das ja, dass sie zumindest noch für kürzere Zeit weiter au sind, also wurden sie AU entlassen, ein klassiches Eigentor

83% sind erwerbsfähig -> das sagt aber nichts darüber aus, ob sie dennoch akut arbeitsunfähig sind, ein 2. Eigentor

und immerhin für 12 LEute von 100 hat die Reha zumindest eines gebracht: sie haben einen Rentenanspruch, für jemanden der kurz vor der Aussteuerung steht ein Segen, aber sowas siehst du ja nicht

du tust immer so als wenn du bestens informiert bist, im Zitieren von Quellen bist du eindeutig der Meister hier, aber vielleicht versuchst du es zukünftig mal mit bissel Qualität statt Quantität

Machts Sinn

Re: Streichung Krankengeld

Beitrag von Machts Sinn » 05.02.2011, 14:55

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Grampa
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Beitrag von Grampa » 05.02.2011, 15:35

bist du unfähig einen gemachten Fehler einzusehen und dich auch mal eines Besseren belehren zu lassen?

DU hast geschrieben, das die MEISTEN ... eine SPONTANHEILUNG erfahren... DU konntest dir diese zynische und völlig an den Haaren herbeigezogene Bemerkung nicht sparen

du nennst eine Statistik und fehlinterpretierst diese, da du die genannten Daten offenbar mangels Fachkenntnis nicht richtig beurteilen kannst, und wenn du dann auf deine Fehler hingewiesen wirst reagierst du nicht zum ersten Mal mit Pseudoargumenten

allein deine Aussage, dass Rehamaßnahmen dazu dienen, langfristig arbeitsunfähige Versicherte wieder arbeitsfähig zu machen zeigt deine fachlich Inkompetenz, schau dir mal das SGB VI an, da steht drin warum jemand eine Reha bekommt, das hat mit langfristiger AU überhaupt nichts zu tun, du kannst nach einem Schlaganfall innerhalb von wenigen Wochen zur AHB fahren oder eine Reha machen, um bei einer chronischen Erkrankung die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, primär geht es bei einer Reha nach SGB VI doch überhaupt nicht um eine AU und einen KRG-Bezug, selbst wenn einer 6 Monate nach Kreuzbandriß schon au ist, solange die EF nicht gefährdet ist wird die DRV keine Reha bewilligen, du wirfst ständig SGB V und SGB VI in einen Topf....du bist halt ein Laie, das ist grds. ja nicht schlimm, aber du kennst deine Grenzen nicht und wenn man sie dir aufzeigt reagierst wiederholt unsachlich...Perlen vor die Säue, mehr ist das hier nicht...ich klink mich aus, wie in so manchen Threads mit dir, aber das merkt dein Ego ja scheinbar nicht

GerneKrankenVersichert
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Re: Streichung Krankengeld

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 05.02.2011, 16:25

Grampa, nicht aufregen. Sondern zuallerst mal die Zahlen von Machts Sinn überprüfen 8)

Machts Sinn wirft nämlich mal wieder alles munter in einen Topf, sucht sich das für ihn passende raus und interpretiert es in seinem Sinne.

Hier ist der passende Bericht der DRV:

deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/89894/publicationFile/17732/rehabericht_2010.pdf

Dieser Bericht differenziert genau, wer wann wie weshalb und warum arbeitsfähig, arbeitsunfähig, arbeitslos und/oder berentet ist. Dass es große Unterschiede in der Erwerbsfähigkeit abhängig von der Diagnose gibt - 88 % Erwerbsfähige nach orthopädischer Reha gegenüber 62 % nach onkologischer Reha. Usw. usf.

Ich rate Machts Sinn, nicht nur ein paar Zahlen rauszupicken, die auf den ersten Blick die eigene Sicht der Dinge bestätigen, sondern den Bericht im Gesamtzusammenhang zu lesen.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 05.02.2011, 19:30

Naja hilft der Fragestellerin nicht wirklich weiter, selbst wenn der MDK die weitere AU fesstellt würde ja weitergezahlt werden, grundsätzlich, allerdings nur denn bis 08.05.11. Stellt sich jetzt die Frage was nun. Ist die Zusage durxh den DRV Bund schon da?

armekleine
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Beitrag von armekleine » 06.02.2011, 00:25

Hallo Machts Sinn,

der Termin beim MDK der AA war im Oktober 2010 und dementsprechend wären die 6 Monate dann im März d. Jahres vorbei wobei da die Empfehlung einer erneuten Untersuchung nach dieser Zeit angeraten wurde. Diesen Termin habe ich freiwillig gemacht wobei man mir vor Ort auch noch mitgeteilt hat das anscheinend vergessen wurde seitens meiner SB weiterzugeben, dass ich weiterhin au bin worauf ich eigentlich eine Absage hätte erhalten müssen.

Ích weiß ja auch nicht, glaube ich stehe grade voll auf dem Schlauch.....
Das Recht scheint auf meiner Seite zu sein.....
Wenn der MDK mich arbeitsfähig erklärt , kann das doch nur ab dem Tag meines Termins gelten, oder??
Alles andere wäre im prinzip völlig unlogisch denn wie es mir vorher ging können die ja nicht wissen.

Leider habe ich nicht mehr die Energie die ich der KK gegenüber bisher hatte. Antrag auf ALG I wurde verwiesen wegen au
Antrag auf Sozialgeld wurde abgelehnt wegen privater Rentenversicherung die ich erst kündigen sollte.
Der Rest würde den Rahmen sprengen.....

Ich werde versuchen morgen ein wenig Kraft zu tanken um wieder klar denken zu können. Was ich am Montag auch tue, ihr bekommt natürlich eine Info darüber!!

Vielen lieben noch einmal Machts Sinn und eine angenehmes restliches WE an alle :-))

armekleine
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@Grampa

Beitrag von armekleine » 06.02.2011, 01:10

Hallo Grampa,

ich wurde von meiner KK aufgefordert den Antrag auf LTA zu stellen.
Da ich jedoch 2003 eine Umschulung wegen meiner Magersucht erhalten habe, werde ich keine mehr erhalten. Dies will ich auch gar nicht. Habe dem Antrag 2 Seiten zusätzlich geschrieben. Möchte in meinem Beruf wieder arbeiten aber habe Angst zu versagen da ich das Vertrauen in mich und meine Fähigkeiten verloren habe. Leider hat man bei dem Antrag selbst nicht die Möglichkeit alles einzutragen und so habe ich mir alles, womit ich nicht zurecht komme und Hilfe benötige, von der Seele geschrieben.
Ob es hilft wird sich zeigen aber ich hoffe es gibt hier eine Möglichkeit.

Es ist nicht einfach zu erklären warum ich nach 1 Jahr noch da bin wo ich bin..................
Bis kurz vor Antritt der Reha war ich gezwungen mit meinem Mann unter einem Dach zu leben dem es sehr viel Freude bereitet hat mich fertig zu machen wo er konnte. Er hatte wenigstens ein Zimmer das er abschließen konnte wogegen ich im Wohnzimmer auf der Couch übernachten musste, was der Durchgang zu allen anderen Räumen der Wohnung war und daher nicht abzuschließen war. Ich habe 5 Monate nicht nur jede Nacht sondern den ganzen Tag geweint sodass ich ohne Begleitung noch nicht einmal die Behördengänge geschafft habe. Das alles zu erzählen würde hier einfach den Rahmen sprengen.
Für mich ist es nicht das erste mal am Boden zu liegen aber i. d. Regel stand ich spätestens nach 6 Monaten wieder auf den beinen...........dieses mal dauert es einfach länger & die Tatsache keinen Sinn mehr darin zu sehen wieder einmal zu kämpfen weil man nicht weiß für was, hat die Sache einfach verdammt schwierig gemacht.

Kurz vor Antritt der Reha bin ich zu meiner Schwester geflüchtet weil ich nicht mehr konnte und was nach der Reha war kannst du oben grob nachlesen. Bin von Amt zu Amt gerannt aber keiner ist zuständig. Eine Wohnung soll ich auf dem freien Wohnungsmarkt suchen.............diese ohne Rücklagen, Arbeitsvertrag, Einkommensnachweisen zu finden ist mir bisher nicht gelungen.
Wie bekomme ich denn einen Betreuer??
Ich habe keine Ahnung und bisher hat niemand etwas von solch einer Möglichkeit gesprochen.

Über ein Tipps von dir wie, wo, was ich machen muss wäre ich dir sehr dankbar!!

Vielen Dank auch Dir für deine Antwort und wünsche euch eine gute Nacht :-))

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 06.02.2011, 14:26

Hallo es wurde noch kein Antrag auf Reha gestellt? Am besten nochmal zum SovD gehen dort eine rechtliche Beratung holen, ggf einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen.

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