mein Name ist Aleksandra und ich habe mich gestern hier angemeldet, da ich eine Frage habe.
Aufgrund der Trennung nach nicht einmal 3 Monaten Ehe bin seit dem 04.11.09 arbeitsunfähig erkrankt und erhalte seit dem 16.12.09 Krankengeld.
Meine Krankenkasse hat bereits 1x versucht das KG einzustellen aber scheiterte Aufgrund meines Widerspruchs und der Untersuchung durch den MDK.
Kurz vor Weihnachten habe ich ein Gespräch mit meinem SB der KK geführt indem er mir angeraten hat mich aus dem Krankenstand heraus zu bewerben was ich abgelehnt habe, da ich mir das einfach nicht zutraue.
Des weiteren hat er mir gesagt, dass ich mich bei der Arge über Möglichkeiten der Unterstützung informieren soll was ich auch getan habe.
Einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben über die BFA habe ich bereits vor Weihnachten gestellt und der Eingang wurde bereits bestätigt.
Jetzt kommt der Hammer.......
Am 10.01.11 habe ich ein Schreiben vom 03.01.11 meiner KK erhalten indem mir die Einstellung des KG zum 05.01.11 mitgeteilt wurde.
Widerspruch habe ich bereits eingelegt und eine Beurteilung meiner Hausärztin sowie meiner Therapeutin liegt der Krankenkasse bereits vor.
Das Gutachten des MDK der KK habe ich erhalten und muss sagen, dass die Begründung unglaublich ist...............da ich mich aus dem Krankenstand heraus bewerbe und ein Bewerbungstraining der Arge mache stehe ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und bin dementsprechend nicht mehr arbeitsunfähig!!!
Krank geschrieben bin ich weiterhin und meinem SB habe ich telefonisch sowie schriftlich mitgeteilt, dass dieses Gutachten ein Witz ist da es sich ausschließlich um das von uns geführte Telefonat stütz und hier die Angaben dazu auch noch völlig falsch sind.
Nun erhalte ich vorraussichtlich am 22.02.11 einen Termin beim MDK.
Die letzte Zahlung des KG habe ich zum 27.12.10 erhalten und da ich kein Anspruch auf ALG I sowie auf Sozialgeld habe, bin ich jetzt völlig pleite.
Meine Frage ist nun................wenn ich diesen Termin am 22.02.11 bekomme und der MDK entscheidet das ich arbeitsfähig bin, wovon ich nicht ausgehe, muss die KK das KG dann rückwirkend bis zum 22.02.11 zahlen?? Denn selbst wenn der MDK mich für arbeitsfähig erklärt kann dieser doch gar nicht beurteilen wie das die Wochen vor dem Termin war oder habe ich gerade einen Denkfehler??
Ich hoffe von euch eine Antwort auf diese Frage zu bekommen

Vielen, vielen Dank schon einmal im Vorfeld!!
Liebe Grüße
Aleksandra