Hallo,
ich habe zwei Fragen.
1. Wird das Übergangsgeld bei einer medizinischen Reha auf die 78 Wochen Krankengeld mit angerechnet?
2. Das Übergangsgeld wird nach dem Arbeitsentgelt berechnet.
Es beträgt 75 bzw 68% vom Entgelt.
Sind das dann auch 75 bzw. 68% vom Krankengeld? Demnach hätte jemand der vor der Reha nicht arbeitsfähig war,also Krankengeld bezog noch weniger Einkommen?
Viele Grüße
Tiko
Übergangsgeld bei medizinischer Reha
Moderator: Czauderna
Hallo Tiko,
ich nehme mal an es geht um eine Reha vom RV-Träger.
Wenn Du während der Reha arbeitsunfähig bist, werden die Zeiten auch auf die 78 Wochen angerechnet, da der Krankengeldanspruch während dieser Zeit grundsätzlich besteht und lediglich wegen des Übergangsgeldes ruht (§ 48 Absatz 3 SGB V - Dauer des Krankengeldes).
Einfach ausgedrückt beträgt das Übergangsgeld 75 / 68% des beitragspflichtigen regelmäßigen täglichen Bruttoentgelts, maximal 75 / 68% des täglichen Nettoentgelts. Die genaue Beschreibung ist etwas umfangreicher, aber das triffts im Kern (§ 21 SGB VI i.V.m. § 46 SGB IX - Höhe und Berechnung des Übergangsgelds).
ich nehme mal an es geht um eine Reha vom RV-Träger.
Wenn Du während der Reha arbeitsunfähig bist, werden die Zeiten auch auf die 78 Wochen angerechnet, da der Krankengeldanspruch während dieser Zeit grundsätzlich besteht und lediglich wegen des Übergangsgeldes ruht (§ 48 Absatz 3 SGB V - Dauer des Krankengeldes).
Einfach ausgedrückt beträgt das Übergangsgeld 75 / 68% des beitragspflichtigen regelmäßigen täglichen Bruttoentgelts, maximal 75 / 68% des täglichen Nettoentgelts. Die genaue Beschreibung ist etwas umfangreicher, aber das triffts im Kern (§ 21 SGB VI i.V.m. § 46 SGB IX - Höhe und Berechnung des Übergangsgelds).
Danke auch von mir. Die Frage hatte sich mir nämlich auch gestellt.
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http://www.freewarenetz.de/hs-bav-verdienstanalyse.html
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