Unterschied ob KG während Beschäftigung oder ALG1?

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Moderator: Czauderna

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mrymen
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Unterschied ob KG während Beschäftigung oder ALG1?

Beitrag von mrymen » 15.12.2010, 15:52

Hallo.
Mich würde interessieren, ob es einen Unterschied macht,
wenn man Krankengeld während einer Beschäftigung oder Kündigung bezieht.

Beispiel:
Ich arbeite in einer neuen Firma seit 2 Monaten.
Muß jetzt wieder in die Klinik und falle wohl länger aus.
Mein AG wird die 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten.
Aber er könnte mir evtl. während der probezeit kündigen.
Evtl. kündigt er mir aber nicht, da er ja max. 6 Wochen zahlen muß.

Würde es für mich ein Unterschied machen?
Die Höhe des KG ist ja gleich hoch.
Wurde ja vom letzten Nettogehalt der Beschäftigung errechnet.

Versteht Ihr meine Frage?
Danke
sandra

Czauderna
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Re: Unterschied ob KG während Beschäftigung oder ALG1?

Beitrag von Czauderna » 15.12.2010, 20:46

mrymen hat geschrieben:Hallo.
Mich würde interessieren, ob es einen Unterschied macht,
wenn man Krankengeld während einer Beschäftigung oder Kündigung bezieht.

Beispiel:
Ich arbeite in einer neuen Firma seit 2 Monaten.
Muß jetzt wieder in die Klinik und falle wohl länger aus.
Mein AG wird die 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten.
Aber er könnte mir evtl. während der probezeit kündigen.
Evtl. kündigt er mir aber nicht, da er ja max. 6 Wochen zahlen muß.

Würde es für mich ein Unterschied machen?
Die Höhe des KG ist ja gleich hoch.
Wurde ja vom letzten Nettogehalt der Beschäftigung errechnet.

Versteht Ihr meine Frage?
Danke
sandra
Hallo, ja, verstanden schon, aber Du hast dir die Antwort doch schon selbstgegeben mit deinen beiden letzten Sätzen.
Ich denke, du hast meine Antwort verstanden ? (grins).
Gruss
Czauderna

Grampa
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Registriert: 23.09.2008, 08:29

Beitrag von Grampa » 16.12.2010, 10:00

"Vorgeschichte:
Ich war letztes Jahre fast ausgesteuert worden. Hatte noch 6 Tage -Restkrankengeld, bevor ich einen neuen Job gefunden habe!
-Diesen Job habe ich genau nach 1 Jahr wieder verlorgen (Zeitvertrag).
-Ab 1.9.10 bin ich in ALG1 (12 Monate Anspruch).
-Neue Rahmenfrist für Krankengeld lt. Bescheid 10.12.10!

Meine Frage:
Ich bin körperlich immer noch angeschlagen (chronisch krank), könnte
aber am 1.1.11 einen neuen Job beginnen (aus ALG1 heraus!)

Was würde passieren, wenn ich während der Probezeit wieder erkranke,
und ich wieder für länger Zeit krankgeschrieben würde? (Gefahr sehr groß!)"

arbeitest du denn nun schon wieder? irgendwie schaut das alles bei dir sehr konstruiert aus, als wenn es nur darum geht möglichst einen neuen Anspruch auf KRG zu haben

du konntest jetzt 1 Jahr durcharbeiten, und kaum beginnt eine neue Blockfrist ist Arbeiten auf einmal nicht mehr möglich?

du darfst mich gerne berichtigen, aber das ist momentan der Eindruck den man bekommt wenn man deine verschiedenen Einträge hier liest

Targot
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Registriert: 19.03.2007, 13:49

Beitrag von Targot » 07.01.2011, 10:50

Sorry,

aber leider muss ich mich meinem Vorredner anschliessen: Klingt leider alles sehr konstruiert im Hinblick auf persönliche Leistungsmaximierung.

Beispiel aus anderen Foren:
17.12.2010 :Hallo.
Mich würde interessieren, ob man einen neuen ALG1 Anspruch erhält,
wenn man z.B. 4 Monat gearbeitet hat und anschließend 8 Monat Krankengeld
bezogen hat. In dieser Krankengeldzeit wurde das Arbeitsverhältnis gekündigt.

Da es ja zusammen 12 Monate ausmacht, müßte doch ein neuer voller ALG1 Anspruch (bin 40 Jahre alt) enstanden sein. Man zahlt ja während Krankengeld bzw. Übergangsgeld auch in die Arbeitslosenversicherung ein.

Was meint Ihr? Neuer voller 12 Monatsanspruch ALG1?

Danke
mrymen

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