leser hat geschrieben:Die Kasse könnte im schlimmsten Fall ein Bußgeldverfahren einleiten. Das hab ich aber noch nicht erlebt, meistens ist es bei kleineren Firmen ein Zeitproblem (Buchhalter krank geworden) oder ein Kommunikationsproblem mit dem Steuerberater. Normalerweise ist es der Kasse mit dem Arbeitvertrag und der (oder den letzten) Gehaltsabrechnung(en) möglich, die erforderlichen Angaben zu erheben bzw. die Berechnung vorzunehmen. (
Manchmal sind die Angaben sogar genauer, als die ausgefüllte Verdienstbescheiniung

)
Also,ich denke die Firma macht das um mir einen reinzuwürgen.
Denn ich habe Sie verklagt weil sie mir 1000 € zu wenig ausbezahlt haben.
War heute beim Sachbearbeiter der KK,neuen Auszahlungschein bis Ende Nov.abgeben.
Er meinte Bescheinigung ist immer noch nicht da,er hätte Erinnerung
geschickt,man müsse noch abwarten.
Trotz daß Lohnabrechnung und Arbeitsvertrag vorliegen.
Habe jetzt seit 14.10 -30.11.10 Vgl zu bekommen,Vorschuß gabs gerade mal ca.die Hälfte vom Anspruch.
Was kann ich noch machen ? Termin vor Gericht ist erst am 16.12.10
Danke