Verletztengeldzahlung nicht korrekt
Moderator: Czauderna
Verletztengeldzahlung nicht korrekt
Hatte Ende Juni Arbeitsunfall ,da ich noch in der Probezeit war wurde ich vor Ablauf,der 6 Wochen Lohnfortzahlung gekündigt.
Habe das alles vor einem Monat der KK gemeldet.
Habe jetzt den Auszahlungsschein abbgeben und wurden nur 2 Tage überwiesen,nicht 18 wie der Anspruch wäre.
Nachdem ich bei der KK angerufen hatte meinten die Sie hätten sich schriftlich,an die BG gewandt,hätten aber seitdem nichts gehört und ich solle mich an die wenden.Schriftlich gäbe es nichts ,man müsse auch nicht wegen allem gleich zum Anwalt rennen??
Habe jetzt bei der BG angerufen die wollten sich drum kümmern.
Da ich auf das Geld angewiesen bin,was kann ich tun um daß zu beschleunigen!!
Und gibts da wirklich nichts schriftliches??
Habe das alles vor einem Monat der KK gemeldet.
Habe jetzt den Auszahlungsschein abbgeben und wurden nur 2 Tage überwiesen,nicht 18 wie der Anspruch wäre.
Nachdem ich bei der KK angerufen hatte meinten die Sie hätten sich schriftlich,an die BG gewandt,hätten aber seitdem nichts gehört und ich solle mich an die wenden.Schriftlich gäbe es nichts ,man müsse auch nicht wegen allem gleich zum Anwalt rennen??
Habe jetzt bei der BG angerufen die wollten sich drum kümmern.
Da ich auf das Geld angewiesen bin,was kann ich tun um daß zu beschleunigen!!
Und gibts da wirklich nichts schriftliches??
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Ich vermute mal, dass es um einen Einzelauftrag für die Zeit der eigentlich zu leistenden Lohnfortzahlung geht. Den Anspruchsübergang muss wahrscheinlich die BG anmelden (hatte das in der Praxis noch nicht, deshalb nur meine Vermutung).
Ansprechpartner ist m. E. tatsächlich die BG. Die Krankenkasse kann da zwar auch anrufen und auf schnelle Erledigung drängen, aber der Erfahrung nach bringt das selten eine Beschleunigung.
Ansprechpartner ist m. E. tatsächlich die BG. Die Krankenkasse kann da zwar auch anrufen und auf schnelle Erledigung drängen, aber der Erfahrung nach bringt das selten eine Beschleunigung.
Anspruch auf Verletztengeld besteht ab Tag des Arbeitsunfalls und ruht lediglich für die Dauer der Entgeltfortzahlung.
Wenn der Arbeitgeber den Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht für 6 Wochen befriedigt, zahlt die Krankenkasse Verletztengeld ab Tag nach Ende der Entgeltfortzahlung. Dies ist generell für versicherungspflichtige Arbeitnehmer über den sogenannten Generalauftrag der Unfallversicherung an die Krankenkassen gedeckt. Die Krankenkasse informiert die BG über den Sachverhalt und der Arbeitgeber kann sich schon mal darauf einstellen, dass die Rückforderung des Verletztengeldes von der BG kommt. Bei einer Kündigung nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit geht man im allgemeinen davon aus, dass die Kündigung auch wegen der Arbeitsunfähigkeit erfolgte und dies ist nicht zulässig.
Frage ist, ob tatsächlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung bestand. Du hast eine 4 wöchige Wartezeit ab Beschäftigungsbeginn (also Beispiel Beginn Beschäftigung 01.08. frühestens Anspruch auf Entgeltfortzahlung ab 29.08., dann allerdings für 6 Wochen)
Wie hat denn die AOK die Nichtzahlung begründet? Das würde mich mal interessieren
Wenn der Arbeitgeber den Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht für 6 Wochen befriedigt, zahlt die Krankenkasse Verletztengeld ab Tag nach Ende der Entgeltfortzahlung. Dies ist generell für versicherungspflichtige Arbeitnehmer über den sogenannten Generalauftrag der Unfallversicherung an die Krankenkassen gedeckt. Die Krankenkasse informiert die BG über den Sachverhalt und der Arbeitgeber kann sich schon mal darauf einstellen, dass die Rückforderung des Verletztengeldes von der BG kommt. Bei einer Kündigung nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit geht man im allgemeinen davon aus, dass die Kündigung auch wegen der Arbeitsunfähigkeit erfolgte und dies ist nicht zulässig.
Frage ist, ob tatsächlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung bestand. Du hast eine 4 wöchige Wartezeit ab Beschäftigungsbeginn (also Beispiel Beginn Beschäftigung 01.08. frühestens Anspruch auf Entgeltfortzahlung ab 29.08., dann allerdings für 6 Wochen)
Wie hat denn die AOK die Nichtzahlung begründet? Das würde mich mal interessieren
Also ich glaube nicht daß die BG daß Geld vom Arbeitgeber zurückholen kann,da ich noch in der Probezeit war.
Die Aok hat auf Nachfrage geantwortet,daß Sie die BG über die Kündigung
informiert hat,aber bis zur Auszahlung(1 Monat später) keine Reaktion erfolgt ist.
Mein Widerspruch wurde an die Aok wurde per Fax weitergeleitet.
Die BG hat 27 Tage bezahlt während des Lohnfortzahlungszeitraumes hat er mich gekündigt,faktisch hätte er noch 2 Wochenzahlen müssen.
Die Aok hat auf Nachfrage geantwortet,daß Sie die BG über die Kündigung
informiert hat,aber bis zur Auszahlung(1 Monat später) keine Reaktion erfolgt ist.
Mein Widerspruch wurde an die Aok wurde per Fax weitergeleitet.
Die BG hat 27 Tage bezahlt während des Lohnfortzahlungszeitraumes hat er mich gekündigt,faktisch hätte er noch 2 Wochenzahlen müssen.
Verletztengeld
zumindest kann die BG zurückfordern. Habe selbst schon so eine Entgeltfortzahlung beim Arbeitsgericht durchgesetzt. Meist sind die Arbeitgeber ganz brav, wenn sie das Schreiben von der Krankenkasse erhalten. Hängt natürlich auch vom Einzelfall ab. Bei einer unmittelbar nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit (AU) ausgesprochenen Kündigung gilt meist schon der Anscheinsbeweis, auch wenn keine Begründung ausgesprochen wurde. Siehe auch § 8 Abs. 1 EFZG. Die AU wird der Arbeitgeber auch kaum von sich aus als Grund angeben
Wohl gemerkt, das gilt nur für die Entgeltfortzahlung während der AU, für die die Unfallversicherung bzw. Krankenkasse mit Verletzen-/Krankengeld in Vorleistung getreten ist. Nicht für Deine eigenen Ansprüche die Du vielleicht noch gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen willst. Eine Kündigung wird dadurch nicht außer Kraft gesetzt.
Die BGn sind leider nicht so schnell, deswegen sollen es ja die Krankenkassen im Rahmen des Generalauftrages durchführen
. Also wenn ich Dich jetzt richtig verstehe, hat die BG zwar 27 Tage gezahlt, aber die Arbeitsunfähigkeit ging durchgehend noch länger und Du hast für diese Zeit weder Entgeltfortzahlung noch Verletztengeld erhalten (also die o.g. 2 Wochen)?
Falls nein, würde ich bei der BG noch einmal anrufen, sie möchten der AOK eine kurze Bestätigung auf's Fax legen, dass VLG weiter bis zum Ende der AU gezahlt werden soll, unter Anrechung der tatsächlich geleisteten Entgeltfortzahlung. Du würdest Dich bei Doppelzahlung bereit erklären es zurückzuzahlen. Ob die BG es vom Arbeitgeber zurückfordert oder nicht, braucht Dich ja erstmal nicht interessieren.
Es kann natürlich auch sein, dass der Arbeitgeber in der Entgeltbescheinigung andere Angaben über die Dauer gemacht hat, als Du tatsächlich erhalten hast. Das müsstest Du ggf. bei der AOK nochmal erfragen und ggf. einen Gegenbeweis antreten (Gehaltsnachweis oder ähnliches). Wenn Du im Nachhinein noch Entgelt vom Arbeitgeber bekommen solltest, musst Du wie gesagt darauf achten, dass Du dann darüber nicht mehr frei verfügen darfst, wenn für den gleichen Zeitraum das Verletztengeld ausgezahlt wurde.
Hoffe, es hilft Dir weiter

Die BGn sind leider nicht so schnell, deswegen sollen es ja die Krankenkassen im Rahmen des Generalauftrages durchführen

Falls nein, würde ich bei der BG noch einmal anrufen, sie möchten der AOK eine kurze Bestätigung auf's Fax legen, dass VLG weiter bis zum Ende der AU gezahlt werden soll, unter Anrechung der tatsächlich geleisteten Entgeltfortzahlung. Du würdest Dich bei Doppelzahlung bereit erklären es zurückzuzahlen. Ob die BG es vom Arbeitgeber zurückfordert oder nicht, braucht Dich ja erstmal nicht interessieren.
Es kann natürlich auch sein, dass der Arbeitgeber in der Entgeltbescheinigung andere Angaben über die Dauer gemacht hat, als Du tatsächlich erhalten hast. Das müsstest Du ggf. bei der AOK nochmal erfragen und ggf. einen Gegenbeweis antreten (Gehaltsnachweis oder ähnliches). Wenn Du im Nachhinein noch Entgelt vom Arbeitgeber bekommen solltest, musst Du wie gesagt darauf achten, dass Du dann darüber nicht mehr frei verfügen darfst, wenn für den gleichen Zeitraum das Verletztengeld ausgezahlt wurde.
Hoffe, es hilft Dir weiter
Die BG zahlte am Anfang 27 Tage 22.6.-18.7.2010 da der Unfall kurz
vor Ende des ersten Arbeitstages passierte.
Der Arbeitgeber zahlte bis 13.8.2010 Ende der Kündigungsfrist(14 Tage da Probezeit)! Normalerweise würde Lfz bis 29.8.dauern.
Krankheit dauert noch an von der Kk wurde von 29.8-31.8.überwiesen.
Habe dort schon 3mal angerufen bei der BG aber die haben ja jeden Monat überpünktlich ihrer Kohlen!!
Desweiteren ist in D ein Irrglaube ,daß man wegen Krankheit nicht gekündigt werden kann!
Man kann nicht nur wegen sondern während der Krankheit gekündigt werden.
Desweiteren wegen was kann ich in dem Fall vor dem Ag klagen??
Ich bin während der Probezeit fristgemäß gekündigt worden!!
Kündigungsschutz gibts erst nach 6 Monaten!
..und da ändert auch die Kk bzw die BG nichts!
vor Ende des ersten Arbeitstages passierte.
Der Arbeitgeber zahlte bis 13.8.2010 Ende der Kündigungsfrist(14 Tage da Probezeit)! Normalerweise würde Lfz bis 29.8.dauern.
Krankheit dauert noch an von der Kk wurde von 29.8-31.8.überwiesen.
Habe dort schon 3mal angerufen bei der BG aber die haben ja jeden Monat überpünktlich ihrer Kohlen!!
Desweiteren ist in D ein Irrglaube ,daß man wegen Krankheit nicht gekündigt werden kann!
Man kann nicht nur wegen sondern während der Krankheit gekündigt werden.
Desweiteren wegen was kann ich in dem Fall vor dem Ag klagen??
Ich bin während der Probezeit fristgemäß gekündigt worden!!
Kündigungsschutz gibts erst nach 6 Monaten!
..und da ändert auch die Kk bzw die BG nichts!
Re: Verletztengeld
Das habe ich ja auch nicht behauptet
Wenn Du das Geld dringend benötigst, würde ich die Krankenkasse um (Kulanz) eine Vorschusszahlung auf das zu erwartende Verletztengeld bitten, mit der Zusage das Du ggf. überzahlte Beträge (z.B. durch Entgeltnachzahlung) zurück zahlst und bestätige ausdrücklich, dass Du ab 14.08. kein Entgelt vom Arbeitgeber erhalten hast.
Wenn die BG erstmal im Spiel ist, dauert es. Es gibt aber aus Deiner Schildung keinen nachvollziehbaren Grund die Verletztengeldauszahlung seitens der Kasse (im Rahmen des Generalauftrages der BGn) zu verweigern.
PS: wenn Du zu dem Thema schon einmal gepostet hast, ist es übrigens besser Du setzt den alten Thread fort, sonst wiederholen sich die Rückfragen
Es ging hier um die Entgeltfortzahlung und wir sprachen, glaube ich, von einer akuten Erkrankung mit Arbeitsunfähigkeit. Nicht von häufigen Kurzerkrankungen, dauernde Arbeitsunfähigkeit, langandauernde Krankheit, krankheitsbedingte Leistungsminderung... oder? Für eine Kündigungsschutzklage sind auch enge Fristen gesetzt, aber das geht jetzt ins Arbeitsrecht, da muss ich mich zurückhalten. Da musst Du ggf. entsprechende Experten fragen.leser hat geschrieben:... Eine Kündigung wird dadurch nicht außer Kraft gesetzt.
Wenn Du das Geld dringend benötigst, würde ich die Krankenkasse um (Kulanz) eine Vorschusszahlung auf das zu erwartende Verletztengeld bitten, mit der Zusage das Du ggf. überzahlte Beträge (z.B. durch Entgeltnachzahlung) zurück zahlst und bestätige ausdrücklich, dass Du ab 14.08. kein Entgelt vom Arbeitgeber erhalten hast.
Wenn die BG erstmal im Spiel ist, dauert es. Es gibt aber aus Deiner Schildung keinen nachvollziehbaren Grund die Verletztengeldauszahlung seitens der Kasse (im Rahmen des Generalauftrages der BGn) zu verweigern.
PS: wenn Du zu dem Thema schon einmal gepostet hast, ist es übrigens besser Du setzt den alten Thread fort, sonst wiederholen sich die Rückfragen

Wenn Du das Geld dringend benötigst, würde ich die Krankenkasse um (Kulanz) eine Vorschusszahlung auf das zu erwartende Verletztengeld bitten, mit der Zusage das Du ggf. überzahlte Beträge (z.B. durch Entgeltnachzahlung) zurück zahlst und bestätige ausdrücklich, dass Du ab 14.08. kein Entgelt vom Arbeitgeber erhalten hast.
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Tut mir leid,ich kann das nicht nachvollziehen.
Die haben das Kündigungsschreiben,desweiteren wurde ich ja auch zu dem Zeitpunkt abgemeldet.
...und da soll ich noch versichern,daß ich zu diesem Zeitpunkt kein Geld mehr erhalten habe.??
Das ist doch unrealistisch,die KK zahlt doch auch kein Krankengeld mehr wenn Sie durch den MDK grünes Licht zur Einstellung erhält!
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Tut mir leid,ich kann das nicht nachvollziehen.
Die haben das Kündigungsschreiben,desweiteren wurde ich ja auch zu dem Zeitpunkt abgemeldet.
...und da soll ich noch versichern,daß ich zu diesem Zeitpunkt kein Geld mehr erhalten habe.??
Das ist doch unrealistisch,die KK zahlt doch auch kein Krankengeld mehr wenn Sie durch den MDK grünes Licht zur Einstellung erhält!