ich bin zum ersten Mal in meinem Arbeitsleben längerfristig erkrankt. U. a. führte das auch zu einer Anerkennung eines Schwerbehindertengrades von 50%. Seit Mai 2019 folgten immer wieder Krankschreibungen, die von Arbeitsphasen unterbrochen wurden. Der Arbeitgeber gewährte jeweils Lohnfortzahlung. Im Februar 2020 folgten Krankschreibungen, die über 6 Wochen anhielten. Auch hier gewährte der Arbeitgeber Lohnfortzahlung. Während dieses Zeitraums unterrichtete mich die Krankenkasse über die Vorbereitung einer Krankengeldzahlung. Da mir zu diesem Zeitpunkt bewusst wurde, dass ich nun bald ins Krankengeld falle, habe ich mich über die Meldepflichten informiert und darauf geachtet, dass die Feststellung der fortgesetzten Krankheit jeweils pünktlich erfolgt. Als nach über einem Monat nach Ende der Lohnfortzahlung noch immer kein Krankengeld eingegangen war und ich in finanzielle Probleme geraten bin, habe ich bei der Krankenkasse nachgefragt. Dort erfuhr ich, dass noch Unterlagen des Arbeitgebers zur Berechnung des Krankengeldes fehlen. Daraufhin setzte ich mich mit der Personalstelle meines Arbeitgebers in Verbindung. Am nächsten Tag erhielt ich eine Mitteilung des Arbeitgebers, dass bei einem Telefonat mit der Krankenkasse deutlich wurde, dass Vorerkrankungszeiten bestehen und daher die letzte Lohnfortzahlung über 6 Wochen sowie Teile aus früheren Lohnfortzahlungen zurückgefordert werden. Ich war schockiert. Das kann doch nicht sein! Da hätte doch die Krankenkasse und/oder der Arbeitgeber schon früher tätig werden müssen. Hier liegen Versäumnisse vor, die jetzt zu meinen Lasten bereinigt werden sollen.
