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von CiceroOWL » 11.11.2012, 20:05
Hm am 30.09 endete Die mitgiedschaft als Arbeitnehmer oder, Ab dem 01.10.2012 bestand grudnsätzlich Anspruch auf ALG I, gab es aber nicht .
Der Arzt bestellt Patient einen Tag zu spät ein
Angefangen hat alles damit, dass Anton Jäck die Arbeitsstelle zum 30. September gekündigt worden war. Das hat er auch rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Dann konnte er im September jedoch nicht mehr arbeiten, die Folge einer Bandscheibenoperation im vergangenen Januar. Jäck ging zum Arzt, und dieser schrieb ihn krank. Erst für zehn Tage, dann erneut bis zum 30. September. „Da war Quartalswechsel und ein Sonntag. Der Arzt hat zu mir gesagt, ich soll am Montag wieder kommen, wenn es nicht besser geworden ist“, erzählt der 41-Jährige. So war es dann auch. Jäck blieb arbeitsunfähig. Der Arzt stellte ihm eine Folgebescheinigung aus. Damit ging er zur Agentur für Arbeit. Im Nachhinein, so weiß er heute, hätte er es umgekehrt machen müssen, erst zur Agentur, dann zum Arzt.