weiterzahlung Krankengeld bei Selbständigkeit?
Moderator: Czauderna
weiterzahlung Krankengeld bei Selbständigkeit?
Hallo Zusammen,
bin seit Heute dabei und habe mal eine etwas knifflige Frage an euch.
Ich stehe in einem festen Arbeitsverhältnis und bin nebenbei noch Selbständig.
Aufgrund Burn-out bin ich seit dem 30.09.2009 Krank geschrieben und werde nun bald Krankengeld beziehen. Eine Reha wird gerade beantragt. Da mir nun auch die Selbständigkeit ein wenig zu viel wird, möchte ich gerne ein oder zwei Mitarbeiter einstellen. Ich habe mir sagen lassen, dass ich mich dann Privat versichern muss, da dies dann offiziell als meine Haupteinnahme gilt (was es allerdings nicht ist!)
Wenn ich allerdings keinen Mitarbeiter einstelle, werde ich wohl oder übel diese Selbständigkeit aufgeben müssen.
Nun meine Fragen:
1) stimmt es, dass ich mich bei Einstellung von Mitarbeitern Privat Krankenversichern muss?
2) Würde ich weiterhin Krankengeld bekommen oder würde dies umgehend gestoppt werden?
3) Wird dann die Reha überhaupt vom Rententräger genehmigt?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Vielen Dank im voraus
bin seit Heute dabei und habe mal eine etwas knifflige Frage an euch.
Ich stehe in einem festen Arbeitsverhältnis und bin nebenbei noch Selbständig.
Aufgrund Burn-out bin ich seit dem 30.09.2009 Krank geschrieben und werde nun bald Krankengeld beziehen. Eine Reha wird gerade beantragt. Da mir nun auch die Selbständigkeit ein wenig zu viel wird, möchte ich gerne ein oder zwei Mitarbeiter einstellen. Ich habe mir sagen lassen, dass ich mich dann Privat versichern muss, da dies dann offiziell als meine Haupteinnahme gilt (was es allerdings nicht ist!)
Wenn ich allerdings keinen Mitarbeiter einstelle, werde ich wohl oder übel diese Selbständigkeit aufgeben müssen.
Nun meine Fragen:
1) stimmt es, dass ich mich bei Einstellung von Mitarbeitern Privat Krankenversichern muss?
2) Würde ich weiterhin Krankengeld bekommen oder würde dies umgehend gestoppt werden?
3) Wird dann die Reha überhaupt vom Rententräger genehmigt?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Vielen Dank im voraus
Hallo,
ja, der Status würde sich von Arbeitnehmer auf Selbständiger verändern wenn es sich da um krankenversicherungspflichtige Arbeitnehmer handelt.
nein, an der laufenden Krankengeldzahlung würde das nichts ändern.
nei, die Rentenversicherung bliebe weiter zuständig fürt die Reha, da sich dein Status ja nur in der Kranken- und Pflegeversicherung ändern würde, in der Rentenversicherunf würdest du weiterhin als Arbeitnehmer gelten.
Gruß
Czauderna
ja, der Status würde sich von Arbeitnehmer auf Selbständiger verändern wenn es sich da um krankenversicherungspflichtige Arbeitnehmer handelt.
nein, an der laufenden Krankengeldzahlung würde das nichts ändern.
nei, die Rentenversicherung bliebe weiter zuständig fürt die Reha, da sich dein Status ja nur in der Kranken- und Pflegeversicherung ändern würde, in der Rentenversicherunf würdest du weiterhin als Arbeitnehmer gelten.
Gruß
Czauderna
Hallo Czauderna
vielen Dank für deinen schnelle Antwort.
Das heißt also, dass ich Krankengeld von einer Krankenkasse bekommen würde, bei der ich möglicherweise gar nicht mehr versichert wäre?
Bin zur Zeit noch bei der AOK. Als Privatversicherte würde ich dann womöglich in eine andere Versicherung wechseln.
Kann ich ja gar nicht glauben
Wäre aber wirklich super, da ich sonst wohl kaum Bezüge hätte, da die Kosten der Privatversicherung dann ja auch noch auf mich zukommen.
Arbeitest Du bei einer KV?
LG
Das heißt also, dass ich Krankengeld von einer Krankenkasse bekommen würde, bei der ich möglicherweise gar nicht mehr versichert wäre?
Bin zur Zeit noch bei der AOK. Als Privatversicherte würde ich dann womöglich in eine andere Versicherung wechseln.
Kann ich ja gar nicht glauben
Wäre aber wirklich super, da ich sonst wohl kaum Bezüge hätte, da die Kosten der Privatversicherung dann ja auch noch auf mich zukommen.
Arbeitest Du bei einer KV?
LG
Hallo,
so habe ich das aber nicht geschrieben und auch nicht gemeint.
Ich bin von einem laufenden Krankheitsfall bzw. Krankengeldbezug ausgegangen während dem Du Arbeitnehmer einstellen willst.
Ansonsten gilt dass Du bei Umstellung deines Versicherungsverhältnisses
zum Selbständigen wählen kannst ob du mit oder ohne Krankengeld versichert sein willst - da gibt es, je nach lasse mehrere Möglichkeiten - genaueres reglt die jeweilige Krankenkassensatzung.
Gruß
Czauderna
so habe ich das aber nicht geschrieben und auch nicht gemeint.
Ich bin von einem laufenden Krankheitsfall bzw. Krankengeldbezug ausgegangen während dem Du Arbeitnehmer einstellen willst.
Ansonsten gilt dass Du bei Umstellung deines Versicherungsverhältnisses
zum Selbständigen wählen kannst ob du mit oder ohne Krankengeld versichert sein willst - da gibt es, je nach lasse mehrere Möglichkeiten - genaueres reglt die jeweilige Krankenkassensatzung.
Gruß
Czauderna
Nachdem ich heute den Antrag auf Krankengeld von der Krankenkasse bekommen habe, habe ich versucht diesen auszufüllen.
Dort wurde gefragt ob ich Selbständig tätig bin.
Ich habe daraufhin bei der KK angerufen und gefragt, ob das Einkommen aus der Selbständigkeit etwas mit dem Krankengeld zu hätte.
Diese Frage konnten sie mir nicht beantworten. Sie würden mir diese wohl erst am Montag beantworten können....
Nun ist meine Sorge, dass sie mein Einkommen aus Selbständiger Arbeit anrechnen und ich somit möglicherweise kein Krankengeld bekomme.
Ist das richtig? Wird mein Einkommen aus der Selbständigkeit angerechnet?
LG
Dort wurde gefragt ob ich Selbständig tätig bin.
Ich habe daraufhin bei der KK angerufen und gefragt, ob das Einkommen aus der Selbständigkeit etwas mit dem Krankengeld zu hätte.
Diese Frage konnten sie mir nicht beantworten. Sie würden mir diese wohl erst am Montag beantworten können....
Nun ist meine Sorge, dass sie mein Einkommen aus Selbständiger Arbeit anrechnen und ich somit möglicherweise kein Krankengeld bekomme.
Ist das richtig? Wird mein Einkommen aus der Selbständigkeit angerechnet?
LG
Hallo,
ja, könnte die Kasse zu machen wollen, aber nur dann wenn du auch während deiner Erkrankung selbständig tätig wärst - das ist ja wohl nicht der Fall ?
Wenn ja, würde ich als Krankenkasse deine Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich anzweifeln.
wenn deine Kasse dein Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit anrechnen will, also eine Kürzung vornehmen, dann erkläre denen sofort schriftlich dass du wegen der Arbeitsunfähigkeit natürlich auch keine Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit mehr hast.
Gruß
Czauderna
ja, könnte die Kasse zu machen wollen, aber nur dann wenn du auch während deiner Erkrankung selbständig tätig wärst - das ist ja wohl nicht der Fall ?
Wenn ja, würde ich als Krankenkasse deine Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich anzweifeln.
wenn deine Kasse dein Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit anrechnen will, also eine Kürzung vornehmen, dann erkläre denen sofort schriftlich dass du wegen der Arbeitsunfähigkeit natürlich auch keine Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit mehr hast.
Gruß
Czauderna
Hallo,Popi0903 hat geschrieben:Danke für die Antwort.
Nein, zur Zeit bin übe ich die Selbständigkeit nicht aus. Es fließen aber dennoch Einkünfte. Daher kann ich nicht schriftlich erklären, dass ich keine Einfünfte habe.
Liegt die Anrechnung im Ermessen der KK oder gibt es da gesetzl. Vorschriften?
viele Grüße
es gab da zumindest Urteile zu dem Thema Krankengeldkürzung bei geichzeitigem Arbeitseinkommen - ich lann baer z.Zt. nicht nachschauen da ich im Urlaub bin - nächste Woche klappt das wieder - wenn hier kein anderer Experte anworten kann - schau ich mal nach.
Gruß
Czauderna