ich habe folgendes Problem:
Ich befinde mich im Krankengeldbezug und hatte bereits nach wenigen Wochen eine Einladung zum medizinischen Dienst. Da ich aber aufgrund meines Zustandes zu meiner Mama gezogen bin, hat mich die Post nicht erreicht und ich habe den Termin verpasst. Ich habe zwar vorher alles in die Wege geleitet, dass sowas nicht passiert aber das liegt soweit ja trotzdem in meiner Verantwortung. So nun haben die mir natürlich bis zum nachholen des Termins das Krankengeld gestrichen und beziehen sich dabei auf folgenden Paragraphen: "(2) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung wegen Pflegebedürftigkeit, wegen Arbeitsunfähigkeit, wegen Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, anerkannten Schädigungsfolgen oder wegen Arbeitslosigkeit beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 62 bis 65 nicht nach und ist unter Würdigung aller Umstände mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß deshalb die Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung, die Arbeits-, Erwerbs- oder Vermittlungsfähigkeit beeinträchtigt oder nicht verbessert wird, kann der Leistungsträger die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen."
Den Termin habe ich inzwischen nachgeholt, AU wurde bestätigt und empfohlene Maßnahmen habe ich schon längst vor den Terminen in die Wege geleitet. Dementsprechend greift dieser Paragraph in meinen Augen nicht, da es zu keiner Verschlechterung bzw. eine Besserung nicht beeinträchtigt wurde.
Die KK sagt mir telefonisch Widerspruch abgelehnt, weil selbst schuld mit der Post. Schriftlich möchte man mir das nicht geben, an den Widerspuchsausschuss wird das auch nicht zur Prüfung gegeben, obwohl soweit ich weiß sowas nur von denen entschieden werden darf.
Hat jemand Erfahrung mit sowas? Wie gehe ich nun weiter vor und wie stehen meine Chancen überhaupt? Paragraphen sind ja stark von Interpretationen geprägt..
Bin über jeden Rat dankbar! Schlimm, dass man wenn man nachweislich wirklich krank ist, sich auch noch mit sowas rumplagen muss
