Wie geht es nach der Reha weiter?

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Juma
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Wie geht es nach der Reha weiter?

Beitrag von Juma » 13.10.2010, 16:13

Hallo,

*ich hoffe ich bin hier richtig :D wenn nicht bitte verschieben.

Kurz zur Situation. Im letzen Arbeitsverhältnis arbeitsunfähig geworden, dann ins Krankengeld gekommen.

Im Status vom Arbeitsverhältnis AU geworden, gibt es für mich diesen Status des „Arbeitslosensein“ nicht. In der AU wurde ich in dem Unternehmen gekündigt und bin krank geworden (Burn Out...etc.). Habe mich dann während der AU bei der Agentur gemeldet, den Status „arbeitslos“ habe ich nicht erhalten, weil ich ja zu dem Zeitpunkt dem Arbeitsamt nicht zur Verfügung stand/ stehe und die Arbeitsunfähig im Arbeitsverhältnis stattgefunden hat.

Nun bin ich mittlerweile seid über 3 Wochen in der Reha und war heute beim Doc und dieser meinte, Rehapatieten die am Anfang arbeitsunfähig kommen, werden immer, egal ob sie können oder nicht arbeitsfähig entlassen, da ich ja im Büro arbeiten kann.

Nun ist es aber so, das ich Voraussichtlicherweise lt. meiner beh. Ärztin vor Ort weiter arbeitsunfähig bin, aber trotzdem habe ich dann diesen Status aus dem Arbeitsverhältnis, oder? D.h. das mein Krankengeld ab nächste Woche Mittwoch weiter laufen würde?

Ich hoffe, ich habe mich nicht zu kompliziert ausgedrückt und bitte schreibt mir euren Erfahrungen/ Tips u. ä., brauche diese unbedingt bis morgen Vormittag.

Notfalls müsste ich zu sehen, das ich noch bis nächsten Montag (Entlassung am DI) an den Sozialarbeiter komme…aber soweit ich weiß, steht einem nur ein Termin zu…

Viele Grüße

Juma

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 13.10.2010, 18:26

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Juma
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Beitrag von Juma » 13.10.2010, 23:06

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Eine Sache ist mir aber noch unklar...

Was ist, wenn ich am DI arbeitsfähig entlassen werde und ich noch am gleichem Tag zum Facharzt gehe und dieser mich weiter AU schreibt?
Geht der KG-Anspruch unverändert wie vor der Reha weiter? Also, setzt dieser dann am 19. bzw. 20.10. wieder ein?

Mir ist es sowieso des weiteren unklar, wieso ich in der Reha arbeitsfähig entlassen werde, wenn es mir seid der Hälfte der Reha schlechter geht?! Wie urteilen bitteschön diese Ärzte? (aber das ist leider oft so in Rehakliniken...)

Lt. der Aussage von der Agentur und meiner KK, habe ich nicht den Status "arbeitslos" da ich ja der Agentur nicht zur Verfügung stehe, da ich im arbeitsverhältnise AU geworden bin. Dieses zeigt aber auch, das ich im Krankengeld bin und nicht ALG I bekomme.

Nun muss ich das nur dem Doc morgen auch so verständlich vermitteln! Denn diese kennen hier nur den arbeitslos Status...

Machts Sinn

typisch!

Beitrag von Machts Sinn » 14.10.2010, 15:05

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leser
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Re:

Beitrag von leser » 16.10.2010, 02:20

@Machts Sinn
Das alles zu verstehen, wird für unseren Juma nicht leicht sein. Und das den Versicherten vernünftig zu erklären, wäre der Job der Krankenkassen. Ich muss Dir wirklich mal ein Kompliment machen. Du wendest Rechtsvorschriften auf den "Einzelfall" (ja, ja, ich weiß schon, das hörst Du nicht gern :lol: ) an und ziehst daraus Deine Schlussfolgerung, statt die Ursache pauschal in einem "schlechten System" zu suchen. Die Kritik an sich hatte ich ja nie Abrede gestellt, nur im konkreten Fall hilft einem das wenig und führt letzlich nur zur Verdrossenheit.

Wenn Du Dich wirklich darauf einlassen kannst, den Einzelfall betrachten und die entsprechenden Rechtsvorschriften zusammenführen (und das muss bekanntlich nicht zum Nachteil des Versicherten sein), darf ich Dir dann mal eine ernstgemeinte Empfehlung geben?

Jeder Richter benötigt zwei Beisitzer mit speziellen Anforderungen
(http://www.tagesspiegel.de/berlin/sozia ... 96454.html)

...und die reden und entscheiden mit!
Machts Sinn hat geschrieben:Mit fünf bis zehn Jahren musst Du schon rechnen, bis alles geklärt ist.
...dann könnte sich das ändern. :!:

Machts Sinn

Re:

Beitrag von Machts Sinn » 16.10.2010, 17:19

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Juma
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Beitrag von Juma » 16.10.2010, 21:28

Hallo,

ich muss ganz ehrlich sagen, hier herscht ein ganz schön rauher Ton... :cry:

Mittlerweile war ich ja noch mal beim OA und diese Sache mit Arbeitsunfähigkeit und Arbeitsfähigkeit widerspricht sich hier in der Rehaklinik furchtbar, denn mein Zustand hat sich in der Reha nicht verbessert, dieses wird auch im Bericht stehen, trotzdem wird hier jeder arbeitsfähig entlassen. Also es geht mir hier nicht alleine so.

Ganz im gegenteil mir wurde noch ein Vorwurf um die Ohren geknallt, "wozu habe ich die Reha denn gemacht?"

Ich weiß es nicht, was die hier in der Rehaklinik machen müssen, anscheindend irgendwelche Quoten erfüllen, das hier jeder "gesundgeheilt und gezaubert wird", selbst wenn der Pat, wie ich schwerbehindert ist...man wird hier immer gesund entlassen...Ohne Worte, noch schlimmer finde ich aber, das ein MDK oft nur nach Aktenlage entscheidet und ein Sachbearbeiter macht was er will! Mir will doch keiner erzählen, das sich ein Sachbearbeiter mit dem medizinischen Befunden auskennt! Vorallem wenn der MA mit 10000 Erkrankungen zu tun hat.

Was wir der MDK bitteschön sagen, wenn er einen Entlassungsbefund sieht, in dem steht "Zustand Pat. XY" hat sich nicht verändert...Na ja mal schauen, da es mir ja auch unverändert geht, gehe ich auch nach Empfehlung der Sachbearbeiterin auch zum Arzt...mal sehen was wird. Am Mittwoch gehe ich dann noch zum A-Amt, geht ja nicht anderes...

Gruß

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.10.2010, 12:31

Hallo,
das mit dem Entlassen als arbeitsfähig aus der Reha, speziell wenn es um den Kostenträger DRV geht, da soll Methode dahinterstecken.
Wie ich gehört habe, soll es auch unter den REHA-Kliniken sog. "Rennlisten"
geben, was heissen soll, dass die Kliniken gute Karten haben, also auch immer ausreichend belegt werden, die entsprechende Erfolge aufweisen können
Erfolg heisst in diesem Fall "arbeitsfähig entlassen".
Ich kann dies nun aus meiner Praxis heraus nicht bestätigen - aber
wie, gesagt, gehört habe ich davon.
Gruss
Czauderna

leser
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Beitrag von leser » 17.10.2010, 12:54

Juma hat geschrieben:ich muss ganz ehrlich sagen, hier herscht ein ganz schön rauher Ton...
Mittlerweile war ich ja noch mal beim OA und diese Sache mit Arbeitsunfähigkeit und Arbeitsfähigkeit widerspricht sich hier in der Rehaklinik furchtbar, denn mein Zustand hat sich in der Reha nicht verbessert, dieses wird auch im Bericht stehen, trotzdem wird hier jeder arbeitsfähig entlassen. Also es geht mir hier nicht alleine so.
Hallo Juma,
tut mir leid, dass Du mit der Reha-Einrichtung anscheinend nicht in die Glückskiste gegriffen hast. Wenn sich Dein Zustand nicht verbessert hat, wurde das Reha-Ziel ja anscheinend nicht erreicht.
Juma hat geschrieben:Ganz im gegenteil mir wurde noch ein Vorwurf um die Ohren geknallt, "wozu habe ich die Reha denn gemacht?"
Ich weiß es nicht, was die hier in der Rehaklinik machen müssen, anscheindend irgendwelche Quoten erfüllen, das hier jeder "gesundgeheilt und gezaubert wird", selbst wenn der Pat, wie ich schwerbehindert ist...man wird hier immer gesund entlassen...
Vorwürfe brauchst Du Dir nicht anhöhren und Quoten der Reha-Klinik brauchen Dich erstmal nicht interessieren. Hier geht es vorrangig nur um Dich. Um jedoch ein Missverständnis auszuräumen, eine Schwerbehinderung hat mit Arbeitsunfähigkeit (AU) nichts zu tun. Maßgebend für die Arbeitsunfähigkeit ist die vor der AU ausgeübte Tätigkeit.
Juma hat geschrieben:Ohne Worte, noch schlimmer finde ich aber, das ein MDK oft nur nach Aktenlage entscheidet und ein Sachbearbeiter macht was er will! Mir will doch keiner erzählen, das sich ein Sachbearbeiter mit dem medizinischen Befunden auskennt! Vorallem wenn der MA mit 10000 Erkrankungen zu tun hat.
Was wir der MDK bitteschön sagen, wenn er einen Entlassungsbefund sieht, in dem steht "Zustand Pat. XY" hat sich nicht verändert...
Der MDK wird sich den Befundbericht anschauen und danach eine Beurteilung treffen, ob die Befunde, bezogen auf die letzte Tätigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitsfähigkeit ergeben. Der MDK geht davon aus, dass der Befund des behandelnden Arztes zutrifft. Er kann nicht für jeden einen eigenen Befund ermitteln. Das ist nicht Aufgabe des MDKs. Die Sachbearbeiter einer Krankenkasse sind keine Mediziner und werden daher auch selbst keine medizinische Beurteilung treffen. Sie treffen ggf. eine leistungsrechtliche Entscheidung unter Berücksichtigung der medizinischen Bewertung des MDKs.

Die Frage ist, wird im Entlassungsbericht tatsächlich stehen, "der Zustand hat sich nicht verändert". Wäre dem so, wäre es ein Leichtes, durch Deinen Haus- oder Facharzt, die Bewertung "Arbeitsfähigkeit" in Frage zu stellen. Wichtig wäre dann, dass Dein Hausarzt selbst einen neuen aktuellen Befund nach der Reha erstellt und auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung "Folgebescheinigung" einträgt. Darüber hinaus wäre es hilfreich, wenn Dein behandelnder Arzt Widersprüche im Abschlussbericht gegenüber der Krankenkasse (für den MDK) entsprechend darstellt.

Gruß Leser

Machts Sinn

Hallo Czauderna und leser ...

Beitrag von Machts Sinn » 17.10.2010, 13:50

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Beitrag von leser » 17.10.2010, 14:56

d`accord - Die Praxis sieht dann leider so aus, wie von Dir geschildert. Vor allen Dingen schadet es dem System. Es mag für den RV-Träger für die Bewertung der Erwerbsfähigkeit / Rentenansprüche noch "hilfreich" sein. Als Krankenkasse nützt es mir nichts, wenn nur die Statistik 'geschönt' werden soll, aber das eigentliche Reha-Ziel nicht erreicht wird und ich den Versicherten nach einer Woche mit einem Rezidiv wieder vor mir sitzen habe...

Machts Sinn

Hallo leser, …

Beitrag von Machts Sinn » 17.10.2010, 15:24

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Beitrag von leser » 17.10.2010, 18:19

Nein, natürlich nicht. Wir haben im Krankenversicherungssystem bzw. im Gesundheitssystem viel zu viele Reibungsverluste, aber an höchst unterschiedlichen Stellen. Dies betrifft m.E. vor allen Dingen, dass wir immer mehr Geld in das System pumpen, ohne an der Ausgabenseite die Effizienzen im System zu bergen oder auszuschöpfen. Und damit meine ich nicht, einen Krankengeldbezieher einfach als 'arbeitsfähig' zu erklären, wenn er es nicht ist. Ich nehme auch die Krankenversicherung selbst nicht aus. Wir beklagen uns stattdessen über im Durchschnitt 18 Arztbesuche pro Jahr, statt zu hinterfragen, woran dies liegt. Ich bezweifle, dass es daran liegt, dass die Deutschen gern zum Arzt gehen. Könnte es vielleicht daran liegen, dass der Patient selbst schon zum Wirtschaftsfaktor geworden ist? Der Kostendruck erhöht sich immer weiter, aber mit einer einfachen 'Arbeitsfähigkeitsschreibung' wird man - wie gesagt - am Ende mittel- oder langfristig nichts erreichen. Den 'schwarzen Peter' in diesem Fall der RV zuzuschieben, würde natürlich zu kurz greifen. Ein Patentrezept habe ich aber leider auch nicht.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 17.10.2010, 18:59

Hallo,
diese Schnittstellenproblematik ist wirklich nicht weg zu diskutieren -
Jeder, egal ob RV., Krankenkasse oder Arbeitsamt sieht verständlicherweise erst einmal sich und die Erreichung seines Unternehmenziels.
Der Versicherte ist zwar der Faktor um den sich alles dreht, er ist aber auch Mittel zum Zweck um überspitzt zu formulieren, er ist der Spielball der verschiedenen
Interessen. Diese Reibungsverluste gäbe es in der Form nicht, wenn alles, also Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung auch als Leistungsträger unter einem Dach vereint wären, was widerum einen totalen Umbau des gesamten Systems zu Folge hätte - es wäre die "Bürgerversicherung" in Reinkultur - ein Beitrag für drei verschiedene Leistungsansprüche, alle aus einer Hand und für alle gleich .
Die Frage wäre nur, will das die Gesellschaft und würde dies zu unserer
kapitalistischen Grundausrichtung passen ??
Bevor mir hier revolutionäres Gedankengut unterstellt wird - ich wollte das mit Sicherheit nicht haben.
Gruss
Czauderna

Juma
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Beitrag von Juma » 17.10.2010, 21:50

leser hat geschrieben:Um jedoch ein Missverständnis auszuräumen, eine Schwerbehinderung hat mit Arbeitsunfähigkeit (AU) nichts zu tun. Maßgebend für die Arbeitsunfähigkeit ist die vor der AU ausgeübte Tätigkeit.
Das stimmt in dieser Art nicht so, denn meinen 60 % GdB habe ich „die 1 % Marke“ für Zuzahlung erreicht und ich somit als chronisch Krank gelte. Und wer ist mehr krank? Ein akuter oder chronischer Patient? Damit will ich nur sagen, das mein beh. Doc auch eine AU besser begründen kann.
leser hat geschrieben:Die Frage ist, wird im Entlassungsbericht tatsächlich stehen, "der Zustand hat sich nicht verändert". Wäre dem so, wäre es ein Leichtes, durch Deinen Haus- oder Facharzt, die Bewertung "Arbeitsfähigkeit" in Frage zu stellen.
Ich habe den Entlassungsbericht noch nicht gesehen, aber ich wurde bei der Abschlussuntersuchung nach dem aktuellen Schmerzpegel auf eine Skala von 1-10 gefragt. 1 = sehe gut, 10 = sehr schlecht. Bei Aufnahme war eine 9 und bei der Abschlussuntersuchung auch eine 9.

leser hat geschrieben:Wichtig wäre dann, dass Dein Hausarzt selbst einen neuen aktuellen Befund nach der Reha erstellt und auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung "Folgebescheinigung" einträgt.
Ja und was soll ich mit dem Befund machen? Meine KK fragt sowieso ständig meinem beh. Doc nach dem aktuellen Gesundheitszustand usw. Sie ist schon total genervt nach diesen ständigen Anfragen usw. Es stellt sich eben nur die Frage, ob der MDK auch den beh. Doc anschreibt, oder ob es die Aufgabe der KK ist.

leser hat geschrieben: auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung "Folgebescheinigung" einträgt.
Hier stellt sich die Frage, gibt es eine AU- Bescheinigung oder geht es mit dem Zahlschein weiter? Nee, Moment – es kann ja nur mit dem AU- Bescheinigung geben.
Aber, die Leistung vom Krankengeld hat ja am 20.09. geendet, dann habe ich vom 21.09. bis zum 19.10. Übergangsgeld erhalten und wenn ich weiter AU bin, gibt es ja eine Erstbescheinigung, oder??
leser hat geschrieben: Darüber hinaus wäre es hilfreich, wenn Dein behandelnder Arzt Widersprüche im Abschlussbericht gegenüber der Krankenkasse (für den MDK) entsprechend darstellt.
Ja nur welchen Einfluss habe ich, wenn ich das erste Mal nach der Reha bei meinem Doc habe, dieser wird ja sowieso warten, bis er von der KK bzw. MDK angeschrieben wird, oder?


ZUM SCHLUSS aber noch eine Frage:

Ich gehe ja am Dienstag gleich zum Doc und am Mittwoch zum Arbeitsamt. Nun ist die Frage, ob ich dann ab Mittwoch versichert bin? Prüfung von Krankengeldzahlung und ALG I wird ja erstmal dauern, oder??

LG

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