Wiedereingliederung durch die RV

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Antworten
HeinDaddel
Beiträge: 4
Registriert: 02.06.2010, 16:55

Wiedereingliederung durch die RV

Beitrag von HeinDaddel » 03.06.2010, 19:24

Hallo,

ich hoffe, Ihr könnt mir hier helfen.

Ich bin aufgrund psychischer Probleme seit Oktober letzten Jahres krankgeschrieben und habe nun eine 6 wöchige Reha hinter mir. Nun soll ich eine Wiedereingliederung in meinem alten Beruf in meinem Betrieb machen. Mein Betrieb ist ein Mitgrund für meine psychischen Probleme. Auch habe ich aufgrund meiner Erkrankung "Nebenwirkungen" wie z. B. Konzentrationsstörungen und oft Kopfschmerzen. Ich weiß nicht, ob ich den psychischen Druck einer Wiedereingliederung aushalte.

Was passiert, wenn ich die Wiedereingliederung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen muß? Bekomme ich dann wieder Krankengeld? Im Moment bekomme ich Übergangsgeld, was auch während der Wiedereingliederung von der DRV gezahlt wird. Zahlt die Krankenkasse normalerweise problemlos dann Krankengeld oder muß ich darum kämpfen oder mich sogar arbeitslos melden?

Was passiert dann weiterhin, wie gehen die Krankenkassen in solchen Fällen vor? Muß ich dann noch eine Reha machen oder was für Möglichkeiten gibt es?

Bitte helft mir!

Danke :-)

HeinDaddel

Czauderna
Beiträge: 11412
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 03.06.2010, 22:29

Hallo,
nun, man nennt das auch eine "stufenweise" Wiedereingliederung, d.h. der Versicherte soll in einem vorher bestimmten Zeitraum bei ständiger Mehrbelastung wieder zur vollen Arbeitsfähigkeit gelangen. Während dieser Reha-Massnahme liegt grundsätzlich arbeitsunfähigkeit vor. Wenn sich nun ergibt dass aus medizinischen Gründen eine solche Wiedereingliederung abgebrochen werden muss, dann zahlt die Krankenkasse wieder das volle Krankengeld. Die Entscheidung über den Abbruch trifft der Versicherte mit seinem Arzt zusammen. Grundsätzlich wird das auch von der Kasse anerkannt. Gleichwohl wird die Kasse natürlich versuchen erneut auf die möglichst schnelle Beendigung der Krankengeldzahlung hinzuwirken.
Da könnte man sich nach einer bestimmten Zeit (MDK-Einschaltung ?!) eine erneute Wiedereingliederung vorstellen (diesmal wäre dann die Kasse der Träger).
Kommt aber wirklich auf die Kasse an.
Gruss
Czauderna

RHW
Beiträge: 700
Registriert: 21.02.2010, 12:42

Beitrag von RHW » 04.06.2010, 06:30

Hallo,
hier noch eine kleine Ergänzung:
Wenn man die stufenweise Wiedereingliederung nicht beginnt bzw. abbricht, sollte man eine Alternative haben. Am besten mit dem behandelnden Arzt absprechen. Denkbar sind z.B. Psychotherapie, Mobbing-Selbsthilfegruppe.
Unter anderem ist auch ein Gespräch zwischen Arbeitgeber, Versichertem/r, Rehaberater der Rentenversicherung oder Krankenkasse und ggf. Betriebsrat/Personalrat möglich. Wenn ein Schwerbehindertenausweis vorliegt, kann auch das Intergrationsamt und/oder Schwerbehindertenvertretung eingeschaltet werden.
Das Krankengeld endet nach 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit (nicht Krankengeldbezug!).
Gruß und gute Besserung!
RHW

HeinDaddel
Beiträge: 4
Registriert: 02.06.2010, 16:55

Beitrag von HeinDaddel » 04.06.2010, 07:59

Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten. Ich mache weiterhin Psychotherapie in Form von Einzelgesprächen und Gruppentherapie (IRINA). Beides wurde mir von der Reha aus verschrieben. Was ist als Alternative noch denkbar?

Viele Grüße

HeinDaddel

RHW
Beiträge: 700
Registriert: 21.02.2010, 12:42

Beitrag von RHW » 04.06.2010, 08:15

Hallo,
weitere Alternativen sind schwierig zu benennen, da die Hauptdiagnose(n) nicht genannt wurde.

Ich probier es dennoch mal. Denkbar wären:
- ausführliche Gepräche mit den behandelten Ärzten (auch Psychotherapeut) über die Perspéktiven/Möglichkeiten
- ergänzende ggf. passende Selbsthilfegruppe
http://www.nakos.de/site/datenbanken/
- manchmal ist auch die Ärztehotline der Krankenkasse hilfreich
- im Einzelfall ist auch sinnvoll, sich den vollständigen Entlassungsberiucht der Reha zu besorgen (vorher am besten den Psychotherapeuten befragen);
es gibt auch Situationen, in denen es nicht sinnvoll ist

Rein medizinische Fragen können auch in einem guten Medizin-Forum angesprochen werden.

Gruß
RHW

Grampa
Beiträge: 343
Registriert: 23.09.2008, 08:29

Re: Wiedereingliederung durch die RV

Beitrag von Grampa » 07.06.2010, 08:31

HeinDaddel hat geschrieben:Mein Betrieb ist ein Mitgrund für meine psychischen Probleme...was für Möglichkeiten gibt es?

Bitte helft mir!

Danke :-)

HeinDaddel
Arbeitsplatz- bzw. Arbeitgeberwechsel, natürlich möchte niemand gerne aus einer teilweisen langjähtigen Beschäftigung freiwillig rausgehen, wenn allerdings trotz mehrmonatiger AU inkl. amb.PT, Facharztbehandlung und 6wöchiger Reha eine Wiedereingliederung scheitert sollte man m. E. sich Gedanken über berufliche Alternativen machen, was bringt einem ein Arbeitsplatz den man nicht ausüben kann?

Wie schon gesagt wurde, KRG-Anspruch besteht für 78 Wochen und es zählen auch Zeiten des Übergangsgeldes während Reha oder Wiedereingliederung mit rein, die Zeit ist schneller um als manche denken, Rente scheint keine Alternative zu sein, also bleibt eigentlich nur sich einen Job zu suchen den man sich zutraut, unterstützend kann hier ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sein (beim Rententräger zu stellen), ggf. wird ein Wiedereingliederungszuschuß gewährt (ein potentieller neuer AG bekommt Lohnkostenzuschüsse in Aussicht gestellt wenn er den Betroffenen einstellt)

gibt es denn keine vernünftige Betreung+Beratung durch die Kasse?

HeinDaddel
Beiträge: 4
Registriert: 02.06.2010, 16:55

Beitrag von HeinDaddel » 07.06.2010, 13:07

Hallo Grampa,

vielen Dank für den Beitrag.

Dass ich dort in der Firma nicht alt werde, ist mir natürlich auch klar. Ich fange jetzt langsam an, mir einen neuen Job zu suchen, aber die Wiedereingliederung tut meiner Gesundheit nicht gerade gut. Bin total fertig, wenn ich von der Arbeit nach Hause komme, obwohl es im Moment nur 2 Stunden sind.

Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben? Ist damit eine Umschulung gemeint? Ich wollte es meinem möglichen neuen Arbeitgeber eigentlich verschweigen nach Möglichkeit, dass ich jetzt so lange krank bin/war.

Betreuung und Beratung durch die Krankenkasse? Die ist ja im Moment gar nicht für mich zuständig, weil ja die Rentenversicherung meine Wiedereingliederung bezahlt. Außerdem habe ich Angst, wenn ich denen von meinen Problemen bei der Wiedereingliederung erzähle, dass sie dann sagen, dass ich kein Krankengeld bekomme, wenn ich die Wiedereingliederung abbrechen sollte.

HeinDaddel
Beiträge: 4
Registriert: 02.06.2010, 16:55

Beitrag von HeinDaddel » 28.06.2010, 13:30

Hallo,

ich habe nochmal eine Frage zu meiner Geschichte.

Wird das Krankengeld nach Abbruch der Wiedereingliederung neu berechnet oder gilt die alte Bemessungsgrundlage?

Das Krankengeld war nämlich höher als das Übergangsgeld. Und wenn die Krankenkasse nun das Krankengeld aufgrund des eh schon geringen Übergangsgeldes berechnet und es dann evlt. noch weniger ist als das Übergangsgeld jetzt, kann ich nicht mehr davon leben.

Vor der Reha habe ich ja auch Krankengeld erhalten, welches aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit berechnet worden ist. Es wäre toll, wenn dieses Krankengeld nun einfach wieder aufleben würde ohne Neuberechnung.

Kann mir jemand hierzu Auskunft geben?

Vielen Dank

HeinDaddel

jumpingpoint
Beiträge: 78
Registriert: 24.03.2010, 16:34

Beitrag von jumpingpoint » 28.06.2010, 13:56

Bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit wird keine Neuberechnung des Krankengeldes vorgenommen, sondern in der bisherigen Höhe (wie vor der Reha) gezahlt.

Mit freundlichen Grüßen

Antworten