Arbeitnehmer + Selbständig: Verdienstgrenzen Selbständigkeit

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

Antworten
nanu1234
Beiträge: 1
Registriert: 28.09.2011, 09:50

Arbeitnehmer + Selbständig: Verdienstgrenzen Selbständigkeit

Beitrag von nanu1234 » 28.09.2011, 14:48

Hallo zusammen , ich hoffe sehr dass jemand meine Frage beantworten kann.
Also mein Mann arbeitet als Angestellte und hat nebenberuflich Gewerbe angemeldet.
Er arbeitet
Angestellte : 35 h / Woche – 16 € / h ; verdient 2240 € brutto / monatlich
Selbständiger : max .15 h / Woche – 40 € netto / h ; verdient ca. 1200 € ( = rein Gewinn ohne Umst.) möglich wäre aber viel mehr : 15h x 4 Wochen x 40 € = 2400 €
Und das ist die Frage ob er das kann ?

Er ist von der Krankenkasse als nebenberuflich Selbständig anerkannt und braucht keine Beiträge als Selbständiger sondern nur als Arbeitnehmer vom Bruttolohn zu zahlen.
Ich als Ehefrau bin berufstätig und verdiene als Angestellte ca. 3000 € brutto im Monat.

Meine Fragen :
1 ) Gibt das in diesem Fall eine Grenze für den Verdienst als Selbständiger ( 1267 € monatlich oder andere Beitragsbemessungsgrenze ) oder kann mein Mann auch mehr verdienen so lange es das monatliche Bruttoeinkommen nicht übersteigt ?
Es ist auch möglich das er in 8 folgenden Monaten je 2000 € verdient aber dann 4 Monate lang gar nichts. Ist das dann OK ? wird das Jahreseinkommen durch 12 geteilt ?

2 ) Wird zur dem Gewinn auch die Umsatzsteuer dazu gerechnet oder rechnet die KK
Rein Netto Gewinn ( d.h. Brutto Umsatz - Umsatzsteuer – Betriebliche Ausgaben )

3 ) Kann er für größere Aufträge auch Subunternehmer ( andere Firmen ) beschäftigen .
Er hat keine eigene Mitarbeiter und kann große Aufträge nicht alleine erledigen.
Da die Auftragslage aber variiert, kann er nicht als hauptberuflich Selbständig davon leben . Es wird in manchen Monaten nicht reichen …. Deshalb soll das schon auf
nebenberufliche Basis bleiben.

Wie viel darf er Jährlich als nebenberuflich Selbständig bei ca. 27500 € / jährlich als Angestellte verdienen ?
Ich hoffe dass ich alle benötigten Zahlen angegeben habe falls noch etwas fehlt bitte schreiben .

Vielen Dank im Voraus für die Antworten !!

berfeu
Beiträge: 12
Registriert: 20.10.2011, 14:25

Beitrag von berfeu » 20.10.2011, 15:19

Zu 1. Normalerweise ist hier maßgeblich wie viel Arbeitszeit verwendet wird. Also wenn die selbständig ausgeführte Tätigkeit unter 20 Stunden die Woche bleibt, gilt er weiter als nebenberuflich tätiger Selbständiger. Dann ist es soweit ich weiss auch nicht mehr entscheidend wieviele er verdient (zumindest für die Berechnung der KV Summe).

Antworten