automatisch zurück in die GKV?

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Tazdevil
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automatisch zurück in die GKV?

Beitrag von Tazdevil » 26.01.2009, 11:00

Hallo,

ich bin seit über 10 Jahren privat krankenversichert.
Nachdem die Lohngrenze vor einiger Zeit mein Gehalt überholt hatte,
habe ich einen Befreiungsantrag gestellt der genehmigt wurde.
Ich blieb also privat versichert.

Jetzt wechsel ich demnächst den Arbeitgeber und liege im neuen
Job deutlich unter der Grenze.

Nun meine Frage :

komme ich durch diesen Wechsel vollautomatisch zurück in die GKV?
Oder könnte es durch die lange Zeit PKV und die Befreiung Probleme
geben?
Ich bin übrigens 40 Jahre alt.

Danke schonmal.

Gruß,
Taz

Bodi
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Beitrag von Bodi » 26.01.2009, 13:01

Infolge der Befreiung entsteht keine Versicherungspflicht. Also in diesem Fall besteht keine Rückkehrpflicht und auch kein Rückkehrrecht in die GKV.

Tazdevil
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Beitrag von Tazdevil » 26.01.2009, 13:38

Bodi hat geschrieben:Infolge der Befreiung entsteht keine Versicherungspflicht. Also in diesem Fall besteht keine Rückkehrpflicht und auch kein Rückkehrrecht in die GKV.
Dachte ich erst auch.
Aber auf einigen Seiten habe ich gelesen, dass die Befreiung zwar ein
Leben lang gilt, aber nur für den einen Arbeitsplatz.
Beim Wechsel des Arbeitgebers soll sie hinfällig sein.

Bodi
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Beitrag von Bodi » 26.01.2009, 14:34

Die Befreiung gilt für das gesamte restliche Erwerbsleben als Arbeitnehmer. Die unwiderrufliche Befreiung besteht auch nach einem Arbeitgeberwechsel weiter, unabhängig vom Verdienst.

Eine Rückkehr in die GKV ist bei Vorliegen anderer Pflichtversicherungsgründe möglich, wie z.B. Arbeitslosigkeit - aber nur für die Dauer der Arbeitslosigkeit. Bei Aufnahme einer neuen Beschäfitigung lebt die Befreiung unabhängig vom Verdienst wieder auf.

Tazdevil
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Beitrag von Tazdevil » 26.01.2009, 18:10

Da fällt mir grad noch was ein.
Ich stand damals vor der Wahl eine Befreiung von der GKV
wegen der Anhebung der Grenze oder eine komplette Befreiung
von der Sozialversicherung zu machen.
Als 50% Gesellschafter einer Familien-GmbH wurde dies auch bewilligt.
Ich zahle ja auch keine Arbeitslosenversicherung und keine
Rentenversicherung, da ich eh keine Ansprüche drauf hätte.

Diese Art der Befreiung dürfte doch sicher ein anderer Fall sein und
ich falle bei der neuen Beschäftigung doch wieder in die komplette
Sozialversicherung einschliesslich GKV zurück, oder?
Die Vorraussetzungen als bestimmender Gesellschafter fallen
ja weg.

Bodi
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Beitrag von Bodi » 27.01.2009, 12:37

Die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht als beherrschender Gesellschafter ist ein völlig anderer Tatbestand.

Wenn also keine Befreiung wegen Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 7 SGB V erteilt wurde, entsteht mit Aufnahme der Beschäftigung Versicherungspflicht und damit ist der Wechsel in die GKV grundsätzlich zwingend. Ausnahmen gibt es bei hauptberuflicher Selbständigkeit oder bei Erreichen der Altersgrenze von 55 Jahren.

Tazdevil
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Beitrag von Tazdevil » 28.01.2009, 10:41

Danke, das hilft mir weiter.

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