Hallo,
bin schon viele Jahre nebenberuflich selbständig, habe aber immer weniger verdient, als in meinem Angestellenjob.
Nach den betriebswirtschaftlichen Berechnungen meines Steuerberaters hat sich das in 2008 geändert.
Daraufhin informierte ich meine Krankenkasse und sie führten eine Überprüfung an Hand meiner Angaben durch.
Steuerbescheid von 2007 lag Ihnen vor, der von 2008 kommt ja erst Anfang 2009.
Die haben mich jetzt rückwirkend eingestuft (Höchstbeitrag) und fordern bis heute die Beiträge ein.
Macht so um die 11000 €.
Ist das denn ohne Steuerbescheid überhaupt rechtens?
Wär toll, wenn mir Jemand helfen könnte.!!!!
Danke
Beiträge rückwirkend????
Moderator: Czauderna
Hallo,
es ist (meines Wissens) nirgendwo geregelt, welche Unterlagen herangezogen werden müssen, um zu beurteilen, ob wegen hauptberuflicher bzw. nebenberufl. Selbstständigkeit Versicherungspflicht besteht.
Ich gehe davon aus, dass die Nachberechnung ab 01.01.2008 statt fand (Du hast es nicht geschrieben).
Grundsätzlich ist es so, dass natürlich für die Zeit ab 01.01.2008 im Angestellentenjob zeitgleich auch die Selbstständigkeit gegenübergestellt werden muss.
In der Praxis ist dies natürlich problematisch, da letztlich erst der Einkommensteuerbescheid die Zahlen hergibt.
Wenn jedoch die BWA für 2008 so eindeutig ist, dass es klar ist, dass auch der Steuerbescheid 2008 weit über den Einnahmen aus der Beschäftigung liegt, würdest Du das Problem doch nur verschieben.
Außerdem könntest Du auch vor 2010 (nämlich heute) den Einkommensteuererklärung 2008 machen (lassen). Da hast Du früher Klarheit.
es ist (meines Wissens) nirgendwo geregelt, welche Unterlagen herangezogen werden müssen, um zu beurteilen, ob wegen hauptberuflicher bzw. nebenberufl. Selbstständigkeit Versicherungspflicht besteht.
Ich gehe davon aus, dass die Nachberechnung ab 01.01.2008 statt fand (Du hast es nicht geschrieben).
Grundsätzlich ist es so, dass natürlich für die Zeit ab 01.01.2008 im Angestellentenjob zeitgleich auch die Selbstständigkeit gegenübergestellt werden muss.
In der Praxis ist dies natürlich problematisch, da letztlich erst der Einkommensteuerbescheid die Zahlen hergibt.
Wenn jedoch die BWA für 2008 so eindeutig ist, dass es klar ist, dass auch der Steuerbescheid 2008 weit über den Einnahmen aus der Beschäftigung liegt, würdest Du das Problem doch nur verschieben.
Außerdem könntest Du auch vor 2010 (nämlich heute) den Einkommensteuererklärung 2008 machen (lassen). Da hast Du früher Klarheit.
Hallo,
dass der Einkommensteuerbescheid das Kriterium ist, ist für den Fall geregelt, wenn man bereits freiw. als hauptberuflich Selbstständiger versichert ist.
Nicht jedoch für die Stufe vorher, nämlich wenn noch geprüft werden muss, ob Du eine freiw. Versicherung haben musst. Falls dies jedoch in diesem Stadium bereits NUR über Steuerbescheid nachgewiesen sein muss, wäre ich Dir für eine Rechtsquelle (Vorschrift, Urteil) dankbar.
Meine Auffassung: Nachzahlung für 2008 korrekt.
Du hast doch sicherlich (bevor Du hier nachfragst) auch mit der KK gesprochen. Das werden die Dir doch wohl auch so erklärt haben. Oder?
dass der Einkommensteuerbescheid das Kriterium ist, ist für den Fall geregelt, wenn man bereits freiw. als hauptberuflich Selbstständiger versichert ist.
Nicht jedoch für die Stufe vorher, nämlich wenn noch geprüft werden muss, ob Du eine freiw. Versicherung haben musst. Falls dies jedoch in diesem Stadium bereits NUR über Steuerbescheid nachgewiesen sein muss, wäre ich Dir für eine Rechtsquelle (Vorschrift, Urteil) dankbar.
Meine Auffassung: Nachzahlung für 2008 korrekt.
Du hast doch sicherlich (bevor Du hier nachfragst) auch mit der KK gesprochen. Das werden die Dir doch wohl auch so erklärt haben. Oder?