Beitragsberechnung GKV für Selbstständige

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Lutz.Strobel
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Beitragsberechnung GKV für Selbstständige

Beitrag von Lutz.Strobel » 22.10.2009, 20:18

Hallo Leidgeprüfte,

wo ist eigentlich festgelegt, wie der KV-Beitrag für Selbstständige berechnet wird?
Ich bin nun schon seit 10 Jahren selbstständig und habe in diesem Jahr noch keine Umsätze. Da frage ich mich, ob es nicht recht oder gerecht, sondern ob es bestimmungsgemäß ist, dass ich das ganze Jahr volle Beiträge bezahle ohne Kohle einzufahren.
Hat da jemand Wissen?
Vielen Dank im Voraus
Lutz

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 22.10.2009, 21:18

Ha
ja, das ist rechtens, ob es gerecht ist, das ist eine andere Frage.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, das für hauptberuflich Selbständige in diesem Jahr die Mindestbemessungsgrenze bei 1860,00 € liegt.
Dabei nimmt er auf 0,00 € Einkommen keine Rücksicht.
Gruß
Czauderna

Lutz.Strobel
Beiträge: 2
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Beitrag von Lutz.Strobel » 23.10.2009, 07:33

Hallo Czauderna,

herzlichen Dank für die Antwort. Ich hatte das befürchtet.
Aber ich habe ja nicht für die Mindestbeitragsbemessungsgrenze (ein schöner Beitrag zum Wettbewerb "Längstes Unwort gesucht") Beiträge gezahlt sondern für die Beitragsbemessungsgrenze von ~3750€. Jetzt frage ich mich, ob ich die Differenz noch in diesem Jahr erstattet erhalten kann und besonders welche gesetzlichen Bestimmungen da zutreffen. Zu meiner Kasse, die ja den Nutzen von meinem Scheitern hat, habe ich da kein Auskunftsvertrauen.
Gruß
Lutz

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 23.10.2009, 08:12

Hallo,
da müssen Sie die Initiative ergreifen und nicht die Kasse. Die nimmt Ihnen den Höchstbeitrag ab ohne dass sie Ihr Einkommen überprüft.
Mann kann nur auf Antrag in eine Klasse mit einem niedrigeren Einkommen eingestuft werden.
Beantragen Sie dies sofort bei Ihrer Kasse mit dem Hinweis dass Ihre Einnahmen gegenüber dem Vorjahr drastisch gesunken sind.
Die Kasse wird (so kenne ich es jedenfalls) Sie zum nächsten 1. (01.11.2009) in eine günstigere Beitragsklasse einstufen, dies aber nur unter Vorbehalt. Das bedeutet, wenn Sie den Einkommensteuerbescheid
für 2009 dann in 2010 vorlegen wird rückwirkend zum 01.11.2009
ggf. eine Korrektur vorgenommen. Der Beitragsbescheid für 2009 dient dann als Grundlage für den Zeitraum der vergeht bis Sie der Kasse den Steuerbescheid für 2010 vorlegen, dieser gilt dann wieder für die nächsten Monate, usw.
Eine Rückzahlung für 2009, also für die Zeit, für die der Höchstbeitrag gezahlt wurde gibt es leider nicht.

Gruß
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 23.10.2009, 08:44, insgesamt 1-mal geändert.

heinrich
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Beitrag von heinrich » 23.10.2009, 08:18

also ich gehe zum Bäcker meines Vertrauens.

Sonst würde ich zu einem anderen gehen.

Bei Krankenkassen in Deutschland gibt es die Auswahl zwischen knapp 200.

Zur Frage:
Auf Ihren Schreiben, die sie von der Krankenkasse bekommen, steht ein Ansprechpartner drauf.

Rufen Sie ihn an. Er hat Ahnung. Sicher.

Senkung zum ersten des nächsten Monats, nachdem Sie einen Einkommensteuerbescheid einreichen, der niedrigere Beiträge ausweist, als wovon bisher berechnet.

Also: husch husch bei der Krankenkasse anrufen.

Warten Sie bis Anfang November damit, haben Sie wieder einen Monat verschenkt.

Außerdem hat die Krankenkasse überhuapt nichts von hohen Beiträge. Geht alles über Risikostrukturausgleich und Gesundheitsfonds weg.

Mensch: haben Sie Vertrauen.

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