Beitragseinstufung bei "Mini"-Selbständigkeit ?
Moderator: Czauderna
Beitragseinstufung bei "Mini"-Selbständigkeit ?
Hallo,
ich lebe momentan nur von meinem Ersparten, habe also eigentlich
keinerlei Einkünfte, d.h. ich bin arbeitslos, bekomme aber kein ALG1,
keinen Anspruch auf ALGII.
Evtl. werde ich in diesem Jahr geringe Kapital-Einkünfte haben, ist aber
aufgrund von z.T. noch vorhandenden Verlustvorträgen eher minimal
bis unwahrscheinlich.
Um evtl. einmal kleinere Einkünfte erzielen zu können (Dienstleistungen,
Schreiben von Beiträgen/Buch, Werbung auf Web-Seite) habe ich
"vorsichtshalber" ein Gewerbe angemeldet und dieses der KK auch so
mitgeteilt.
Im Ergebnis werde ich nun als Selbständiger mit dem niedrigsten
Satz eingestuft (Einkommen: 1.968 Euro/Monat, d.h. 293 Euro Beitrag
zzgl. Pfl.-V.).
Tatsächlich tut sich aber in der Selbständigkeit nichts ! D.h. Kein Umsatz,
keine Einkommen, kein Gewinn, Keine Kosten, Keine Arbeit. Nichts.
Gibt es eine Möglichkeit, meinen momentan Beitrag auf den Satz für
Nicht-Erwerbstätige zu drücken (also: Bemessung: 875 Euro und Beitrag:
130 Euro) OHNE dass ich die Selbständigkeit wieder offiziell abmelden
muss ?
Einen Antrag auf Reduzierung brauche ich wohl gar nicht stellen, da zwar
einige der Kriterien für eine nebenberufliche Selbständigkeit erfüllt wären
(unter 15 Std. pro Woche, etc.) aber ja Einkünfte aus Kapitalvermögen
vorhanden sind.
Der Unterschied zwischen meinem derzeitgen Beitrag von 293 Euro und
dem Minimum von ca. 130 Euro beträgt immerhin ca. 160 Euro und soviel
würde ich, selbst wenn meine freiberuflichen Tätigkeiten denn irgendwann
mal was einbringen sollten, wohl gar nicht verdienen. Das wäre mehr ein
Hobby (welches ich aber wg. der Steuer schon vernünftig anmelden will).
Also - gibt es einen Rat, wie ich die 160 Euro Differenz sparen kann ?
Oder habe ich vielleicht etwas in dem System nicht richtig verstanden ?
Ich wäre dankbar für jeden Hinweis !
Gruß, Tooni
ich lebe momentan nur von meinem Ersparten, habe also eigentlich
keinerlei Einkünfte, d.h. ich bin arbeitslos, bekomme aber kein ALG1,
keinen Anspruch auf ALGII.
Evtl. werde ich in diesem Jahr geringe Kapital-Einkünfte haben, ist aber
aufgrund von z.T. noch vorhandenden Verlustvorträgen eher minimal
bis unwahrscheinlich.
Um evtl. einmal kleinere Einkünfte erzielen zu können (Dienstleistungen,
Schreiben von Beiträgen/Buch, Werbung auf Web-Seite) habe ich
"vorsichtshalber" ein Gewerbe angemeldet und dieses der KK auch so
mitgeteilt.
Im Ergebnis werde ich nun als Selbständiger mit dem niedrigsten
Satz eingestuft (Einkommen: 1.968 Euro/Monat, d.h. 293 Euro Beitrag
zzgl. Pfl.-V.).
Tatsächlich tut sich aber in der Selbständigkeit nichts ! D.h. Kein Umsatz,
keine Einkommen, kein Gewinn, Keine Kosten, Keine Arbeit. Nichts.
Gibt es eine Möglichkeit, meinen momentan Beitrag auf den Satz für
Nicht-Erwerbstätige zu drücken (also: Bemessung: 875 Euro und Beitrag:
130 Euro) OHNE dass ich die Selbständigkeit wieder offiziell abmelden
muss ?
Einen Antrag auf Reduzierung brauche ich wohl gar nicht stellen, da zwar
einige der Kriterien für eine nebenberufliche Selbständigkeit erfüllt wären
(unter 15 Std. pro Woche, etc.) aber ja Einkünfte aus Kapitalvermögen
vorhanden sind.
Der Unterschied zwischen meinem derzeitgen Beitrag von 293 Euro und
dem Minimum von ca. 130 Euro beträgt immerhin ca. 160 Euro und soviel
würde ich, selbst wenn meine freiberuflichen Tätigkeiten denn irgendwann
mal was einbringen sollten, wohl gar nicht verdienen. Das wäre mehr ein
Hobby (welches ich aber wg. der Steuer schon vernünftig anmelden will).
Also - gibt es einen Rat, wie ich die 160 Euro Differenz sparen kann ?
Oder habe ich vielleicht etwas in dem System nicht richtig verstanden ?
Ich wäre dankbar für jeden Hinweis !
Gruß, Tooni
-
- Beiträge: 582
- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Hi,
also dieses Hochstufen auf ein mtl. (fiktives) Einkommen von rund 1900 EUR hängt kurz gesagt damit zusammen, dass Du als HAUPTBERUFLICH selbständig Tätiger zählst.
Wieder runtergestuft zu werden schaffst Du dadurch, dass Du denen klar machen kannst, dass Du eben (noch) nicht selbständig tätig bist, bzw. noch nicht hauptberuflich.
Die Tatsache, eine Gewerbe angemeldet zu haben, sagt eigentlich noch gar nichts aus. Dies dient für eine KK lediglich als Anhaltspunkt, ist aber kein eindeutiges Merkmal.
Viel Glück mit Deiner KK.
Gruß
Sportsfreund
also dieses Hochstufen auf ein mtl. (fiktives) Einkommen von rund 1900 EUR hängt kurz gesagt damit zusammen, dass Du als HAUPTBERUFLICH selbständig Tätiger zählst.
Wieder runtergestuft zu werden schaffst Du dadurch, dass Du denen klar machen kannst, dass Du eben (noch) nicht selbständig tätig bist, bzw. noch nicht hauptberuflich.
Die Tatsache, eine Gewerbe angemeldet zu haben, sagt eigentlich noch gar nichts aus. Dies dient für eine KK lediglich als Anhaltspunkt, ist aber kein eindeutiges Merkmal.
Viel Glück mit Deiner KK.
Gruß
Sportsfreund
Re: Beitragseinstufung bei "Mini"-Selbständigkeit
naja, kleinere Einkünfte, hier hat jeder eine andere Vorstellung,Tooni hat geschrieben: Um evtl. einmal kleinere Einkünfte erzielen zu können (Dienstleistungen,
Schreiben von Beiträgen/Buch, Werbung auf Web-Seite) habe ich
"vorsichtshalber" ein Gewerbe angemeldet und dieses der KK auch so
mitgeteilt.
was darf man darunter verstehen "Schreiben von Beiträgen/Buch" ???
und da "Werbung auf Web-Seite" ???
"Dienstleistungen " würdest Du hiermit den Hauptumsatz erzielen ???
kurzum gefragt, welche Tätigkeit steht im Vordergrund ??
Hier stellt sich die Frage, wann hast Du denn das Gewerbe angemeldet??Tooni hat geschrieben: Tatsächlich tut sich aber in der Selbständigkeit nichts ! D.h. Kein Umsatz,
keine Einkommen, kein Gewinn, Keine Kosten, Keine Arbeit. Nichts.
eventuell ist eine KV nach dem KSVG möglich
oder soll es nur bei einer Freizeitbeschäftigung bleiben ??
Gruß Bully
Re: Beitragseinstufung bei "Mini"-Selbständigkeit
Ohje - ich sehe schon: Das wird mal wieder komplizierter als gedacht...
Dann versuche ich mal, auf die Fragen/Vorschläge einzugehen:
Aber setzt nicht ein "Neben"-Beruf irgendwie auch einen "Haupt"-Beruf voraus ? Oder - anders ausgedrückt: Wenn dieser Nebenberuf meine einzige Einnahme-Quelle darstellt, ist es dann nicht automatisch mein Hauptberuf ? Meine Haupt-Einnahmequelle ?
Ich habe starke Zweifel, dass das funktioniert !
Und wenn - wie würde das denn berechnet ??
Ich habe nirgendwo eine Unterscheidung von haupt- und nebenberuflicher Selbständigkeit bei der Beitragsbemessung gefunden ! Bitte um Aufklärung.
Was ich gefunden habe, ist die Möglichkeit einer Beitragsreduzierung:
Also wird das auch nichts....
Nun zu Bully's Fragen.
Ich gehe so von 100-200 Euro im Monat aus.
Angemeldet habe ich das Gewerbe schon seit 1.Jan. 2012. Bisher ohne jegliche Aktivität (Null !). Und: JA - es soll eine Freizeitbeschäftigung bleiben. (Es sei denn mein Buch wird so erfolgreich wie Harry Potter - dann denke ich da noch mal drüber nach...).
So - ich denke, ich habe alles beantwortet und ich hoffe es kommen noch mehr Vorschläge. Weil bisher kann ich noch nicht viel damit anfangen (sorry).
Gruß, Tooni
Dann versuche ich mal, auf die Fragen/Vorschläge einzugehen:
Tja... das hiesse dann logischerweise, ich müsste mich als nebenberuflich selbständig einstufen lassen. Von der Höhe der Einnahmen und der Zeit, die ich dafür aufbringe, würde das ja auch passen.Sportsfreund hat geschrieben: also dieses Hochstufen auf ein mtl. (fiktives) Einkommen von rund 1900 EUR hängt kurz gesagt damit zusammen, dass Du als HAUPTBERUFLICH selbständig Tätiger zählst.
Wieder runtergestuft zu werden schaffst Du dadurch, dass Du denen klar machen kannst, dass Du eben (noch) nicht selbständig tätig bist, bzw. noch nicht hauptberuflich.
Aber setzt nicht ein "Neben"-Beruf irgendwie auch einen "Haupt"-Beruf voraus ? Oder - anders ausgedrückt: Wenn dieser Nebenberuf meine einzige Einnahme-Quelle darstellt, ist es dann nicht automatisch mein Hauptberuf ? Meine Haupt-Einnahmequelle ?
Ich habe starke Zweifel, dass das funktioniert !
Und wenn - wie würde das denn berechnet ??
Ich habe nirgendwo eine Unterscheidung von haupt- und nebenberuflicher Selbständigkeit bei der Beitragsbemessung gefunden ! Bitte um Aufklärung.
Was ich gefunden habe, ist die Möglichkeit einer Beitragsreduzierung:
Pkt. 1 und Pkt. 3 wären bei mir noch okay. Pkt. 2 und Pkt. 4 aber nicht.www.billiger-krankenversichert.de hat geschrieben: Unter folgenden Voraussetzungen kann die Einstufung auf 1.312,50 Euro vorgenommen werden:
1. Die Hälfte der beitragspflichtigen Einnahmen der Bedarfsgemeinschaft beträgt weniger als 1.968,75 Euro.
2. Die Bedarfsgemeinschaft erzielt keine steuerpflichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen.
3. Die Bedarfsgemeinschaft erzielt keine positiven oder negativen Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung.
4. Das Vermögen des freiwilligen Mitglieds oder seines Partners übersteigt das Vierfache der monatlichen Bezugsgröße,
10.500 Euro (Wert 2012), nicht.
Diese Regelung soll sicherstellen, dass etwaige soziale Härten für freiwillig versicherte hauptberuflich Selbstständige vermieden
werden und die Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nicht durch eine zu hohe Beitragsbelastung konterkariert wird.
Also wird das auch nichts....
Nun zu Bully's Fragen.
Richtig - aber die Größenordnung hatte ich ja schon angedeutet:Bully hat geschrieben:naja, kleinere Einkünfte, hier hat jeder eine andere Vorstellung
Ich gehe so von 100-200 Euro im Monat aus.
Konkrete Vorstellungen habe ich noch nicht. Ich denke daran, einige Fachartikel für Zeitschriften zu schreiben. Gerne vielleicht auch mal ein eigenes Buch (das dauert... und wird vielleicht nur von 100 Leuten gelesen). Eine eigene Internetseite könnte ich mir auch vorstellen (Inhalte hätte ich - aber die Technik müsste ich erst lernen). Damit könnten evtl. Werbeeinnahmen erzielt werden. Und die Dienstleistungen wären kleinere Ingenieur-Leistungen bei meinem ehemaligen Arbeitgeber, was sich aber aufgrund von Haftungsfragen, rechtlichen Problemen u.v.a. wohl ohnehin erledigt hat...Bully hat geschrieben:was darf man darunter verstehen "Schreiben von Beiträgen/Buch" ??? und da "Werbung auf Web-Seite" ???
"Dienstleistungen " würdest Du hiermit den Hauptumsatz erzielen ???
kurzum gefragt, welche Tätigkeit steht im Vordergrund ??
Angemeldet habe ich das Gewerbe schon seit 1.Jan. 2012. Bisher ohne jegliche Aktivität (Null !). Und: JA - es soll eine Freizeitbeschäftigung bleiben. (Es sei denn mein Buch wird so erfolgreich wie Harry Potter - dann denke ich da noch mal drüber nach...).
So - ich denke, ich habe alles beantwortet und ich hoffe es kommen noch mehr Vorschläge. Weil bisher kann ich noch nicht viel damit anfangen (sorry).
Gruß, Tooni
Re: Beitragseinstufung bei "Mini"-Selbständigkeit
Hallo TooniTooni hat geschrieben: Ich denke daran, einige Fachartikel für Zeitschriften zu schreiben.
JA - es soll eine Freizeitbeschäftigung bleiben.
neee, so wird dat nix mit dem KSVG,
da wird dat auch nix, mit einen mtl. KV-Beitrag von ca. 70 Euro
Gruß Bully
-
- Beiträge: 582
- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Re: Beitragseinstufung bei "Mini"-Selbständigkeit
Schonmal nicht schlecht mitgedacht von Dir. Bei der Prüfung der Hauptberuflichkeit sind natürlich die wirtschaftlichen Verhältnisse auch ganz wichtig. Soll heißen:Tooni hat geschrieben:Aber setzt nicht ein "Neben"-Beruf irgendwie auch einen "Haupt"-Beruf voraus ? Oder - anders ausgedrückt: Wenn dieser Nebenberuf meine einzige Einnahme-Quelle darstellt, ist es dann nicht automatisch mein Hauptberuf ? Meine Haupt-Einnahmequelle ?
Ich habe starke Zweifel, dass das funktioniert !
- Sind diese Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit die Hauptmittel, aus denen Du Deinen Lebensunterhalt bestreitest? Diese Frage stellt sich dabei. Es kommt nicht konkret auf notwendige "Haupt"-Tätigkeit nebenbei drauf an.
Man findet diese Unterscheidung in der Beitragsbemessung auch gar nicht. Es wird lediglich innerhalb einer freiwilligen Mitgliedschaft nach 3 Personen unterschieden:Tooni hat geschrieben:Und wenn - wie würde das denn berechnet ??
Ich habe nirgendwo eine Unterscheidung von haupt- und nebenberuflicher Selbständigkeit bei der Beitragsbemessung gefunden ! Bitte um Aufklärung.
- Beschäftigten (die also über die Pflichtgrenze verdienen)
- HAUPTberuflich selbständig Tätigen
- Sonstigen (z.B. Schüler, Hausfrauen, halt Sonstige)
Und zwischen den Selbständigen und Sonstigen gelten halt unterschiedlichen Mindest-Beiträge. Dahingehend wird lediglich unterschieden.
Gruß
Sportsfreund
@Sportsfreund: Nochmals Danke für Deine Ergänzungen !
Nach einem Telefonat gestern mit meiner KK besteht Hoffnung, dass Deine ursprüngliche Aussage genau richtig war:
Prima ! Genau so hatte ich das gewünscht. Mal sehen, ob es dann auch so klappt...
Gruß, Tooni
Nach einem Telefonat gestern mit meiner KK besteht Hoffnung, dass Deine ursprüngliche Aussage genau richtig war:
Im Grunde trifft das genau die Aussage der KK ! Wenn ich also meine Situation kurz schriftlich darlege (Keine Einnahmen, weniger als 19Std.) kann ich als "sonstiger Versicherter" eingestuft werden (BMG: ca. 850 Euro, genauen Betrag habe ich vergessen). Ich bezahle dann ca. 130 Euro im Monat. Und könnte (theoretisch) auch noch monatliche Einnahmen bis zur BMG erzielen.Sportsfreund hat geschrieben:Wieder runtergestuft zu werden schaffst Du dadurch, dass Du denen klar machen kannst, dass Du eben (noch) nicht selbständig tätig bist.
Die Tatsache, eine Gewerbe angemeldet zu haben, sagt eigentlich noch gar nichts aus. Dies dient für eine KK lediglich als Anhaltspunkt, ist aber kein eindeutiges Merkmal.
Prima ! Genau so hatte ich das gewünscht. Mal sehen, ob es dann auch so klappt...
Gruß, Tooni