Der Beitrag ab Beginn der der Selbstständigkeit (mit dem Begrüßungsschreiben) wird „vorläufig“ berechnet (auch: unter Vorbehalt oder einstweilig“ genannt), bis dass der
e r s t e Einkommensteuerbescheid aus der selbstständigen Tätigkeit eingereicht wird.
Mit dem e r s t e n Einkommensteuerbescheid wird dies berichtigt (zum Guten oder zum Bösen; also zu einer möglichen Beitragserstattung (wenn nicht bereits Mindestbeitrag) oder zu einer Nachberechnung).
UND was immer erfolgt, auch ü b e r den 31.12. des ersten Jahres hinaus wird der Einkommensteuerbescheid für das e r s t e Jahr angesetzt.
Nämlich so lange bis der Einkommensteuerbescheid für das z w e i t e Jahr kommt.
Wenn der z w e i t e Einkommensteuerbescheid kommt, gilt folgende Regelung.
A)
Dieser zweite Einkommensteuerbescheid führt dann bei niedrigeren Einnahmen gegenüber den Einnahmen aus dem ersten Jahr zu einer Senkung ab dem ersten des Monats nach Einreichung bei der Krankenkasse (betone: nicht rückwirkend).
B)
Bei höheren Einnahmen aus dem Einkommensteuerbescheid des zweiten Jahres gegenüber den Einnahmen aus ersten Jahr wird auch nicht rückwirkend ab 01.01 dieses (zweiten) Wirtschaftsjahres, sondern ab ersten des Monats nach Erstellung durch das Finanzamt der Beitrag daraus angesetzt
Diese Regelung
gilt im Guten (erstes Jahr wenig Einkünfte , zweites Jahr viel Einkünfte) => B
als auch im Bösen (erstes Jahr viel Einkünfte, zweites Jahr wenig Einkünfte) => A
Bei denen, die davon profitieren (B) hat sich übrigens noch niemand nicht never überhaupt einmal beschwert. Ist ja logisch.
Die Personen, die unter A fallen und Pech haben, stellen jetzt viele die Frage, ob dies denn gerecht ist und ob dies schon mal ein Gericht überprüft hat.
Ja: Wurde vom höchsten deutschen Sozialgericht, dem Bundessozialgericht am 22.03.2006 so als richtig anerkannt.
Hier der Link.
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... =14&anz=37
Wenn Du diese Zeilen gelesen (mit meinen hoffentlich einfachen Worten) hast und dann noch das Urteil des Bundessozialgericht (mit komplizierteren aber gleichen Worten) studiert hast, kannst Du sicherlich verstehen.