Hallo,
also ich habe folgendes Problem. Ich bin freiwillig bei einer Betriebskrankenkasse versichert. Im Jahr 2007 hatte ich zwei Monate Elternzeit und 4 Monate Arbeitslosigkeit (ich konnte mich noch arbeitslos melden, da ich vor drei Jahren in einer Festanstellung war). So, jetzt geht die Krankenkasse (mhplus) her und nimmt mein Jahreseinkommen und teilt dieses durch 6 MOnate, und somit komme ich auf den Höchstbeitragssatz. Diesen wollen sie auch für das Jahr 2008 ansetzen und angeblich kann ich dann den zuviel geleisteten Beitragssatz zurück fordern. Ist dies rechtens? Ich habe der mhplus gesagt, dass man auch während der Arbeitslosigkeit udn Elternzeit arbeiten darf. Das hat die gar nicht interessiert.
Vielen Dank erstmal für eure Tipps.
Beitragssatzberechnung Selbstständig
Moderator: Czauderna
Es ist m.E. hilfreich, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen (ggf. vom Steuerberater) einzureichen, die niedrigere Einkünfte belegen. Die Kasse kann und muss dann den Beitrag senken. Die normale Mindestbemessung liegt für hauptberuflich Selbständige bei 1863 EUR, was einem mtl. Beitrag von ca. 280 EUR entspricht.
Die Beitragssenkung gilt gewöhnlich ab dem darauffolgenden Monat.
In der Vergangenheit zuviel bezahlte Beiträge werden dagegen m.E. nicht zurückerstattet!
Die Beitragssenkung gilt gewöhnlich ab dem darauffolgenden Monat.
In der Vergangenheit zuviel bezahlte Beiträge werden dagegen m.E. nicht zurückerstattet!
das geht auch anders
Antrag auf Beitragsentlastung stellen - sofort wenn es geht
Alle Einkommensunterlagen beibringen
ggf. Rechtsbeistand besorgen
Widerspruch einlegen und den Entscheid des Widerspruchsausschuß abwarten
ggf. auf Berechnung der aktuellen Einkommenshöhe klagen !
Falls alles schon an Frist abgelaufen ist :
Möglichkeit hierzu in ein neues Verfahren zu kommen wäre auf Beantragung nach § 44 SGB 10 auf Prüfung des Bescheides auch rückwirkend!
Das muß die GKV durchführen und wird neu berechnen.
Rest hier :
http://www.krankenkassenforum.de/horren ... t1981.html
Alle Einkommensunterlagen beibringen
ggf. Rechtsbeistand besorgen
Widerspruch einlegen und den Entscheid des Widerspruchsausschuß abwarten
ggf. auf Berechnung der aktuellen Einkommenshöhe klagen !
Falls alles schon an Frist abgelaufen ist :
Möglichkeit hierzu in ein neues Verfahren zu kommen wäre auf Beantragung nach § 44 SGB 10 auf Prüfung des Bescheides auch rückwirkend!
Das muß die GKV durchführen und wird neu berechnen.
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