Hallo
Ich bin derzeit bei der GEK Barmer familienversichert, studiere und gehe einer selbstständigen Tätigkeit nach. Bis vor kurzem musste ich mir keine Gedanken machen, ob ich mich anders versichern muss oder nicht. Da ich unter der Freigrenze von 365€ pro bleibe, muss ich mich nicht anders versichern.
Seit kurzem gehe ich aber noch einer geringfügigen Beschäftigung nach (zeitlich begrenzt auf 3Monate) und jetzt stellt sich die Frage nach der Versicherung erneut. In meiner Selbstständigkeit habe ich zwar regelmäßige Einnahmen, aber auch seeehr hohe, gewinnschmälernde Betriebskosten (z.B. für Investitionen).
Zu meiner Frage: Durch die geringfügige Beschäftigung gilt für mich nun die Freigrenze von 400€ pro Monat (insgesamt!), aber wie berechne ich für meine Krankenkasse mein Einkommen?
Ich persönlich, würde einfach mein Jahreseinkommen (z.B. von meinem Jahresabschluss/EÜR/Steuererklärung/ Steuerbescheid) durch 12 Monate teilen und damit müsste ich unter der Freigrenze bleiben. Aber ist das so richtig?
Der Aufwand jeden Monat einzelnd den Gewinn zu bestimmen, wäre ja enorm!! Zumal nicht mal das Finanzamt sowas fordert!
Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Liebe Grüße
Nimda05
Bemessungsgrundlage des Gewinns
Moderator: Czauderna