Hallo,
ich benötige dringend Rat.
Meine Mutter ist Geschäftsführerin ihrer GmbH. Leider wurde zuerst mein Vater sehr krank und ist mittlerweile verstorben und meine Mutter bekam die Diagnose Brustkrebs. Daher konnten beide nicht mehr arbeiten.
Der Umsatz der (sehr kleinen) Firma brach entsprechend ein. Seit dem 1.8.2007 bezieht meine Mutter keinerlei Gehalt mehr und bekommt auch sonst kein Geld aus der Firma.
Wir teilten das sofort der AOK mit. Sie ist dort freiwillig versichert. Seit nunmehr 10 Monaten zahlt sie Beiträge auf Basis eines Gehaltes das sie gar nicht mehr bezieht.
Die AOK will immer neue Unterlagen, die sie immer sofort bekommen hat u.a. die Bilanz für das Jahr 2007.
Nun bekamen wir einen Bescheid der den Beitrag auf Basis der Einkommenssteuererklärung von 2005 (!!??) sogar noch erhöht. Zuviel gezahlte Beiträge werden ja auch im Nachhinein nicht erstattet. Umso schlimmer sind diese ständigen Verzögerungen.
Frage: Können wir von der Krankenkasse verlangen den Beitrag Aufgrund des Stichtages vom 1.8.2007 zu berechnen? Bzw. können wir verlangen den Beitrag zumindest aufgrund der Einkommenssteuererklärung von 2007 zu berechnen?
Hätte die AOK nicht von uns Aufgrund unserer Mitteilungen und Nachfragen sofort alle Unterlagen zur Berechnung des neuen Beitrages verlangen müssen? Wir haben immer wieder nachgefragt und bekamen als Antwort immer nur "Ja, die Sache läuft - sie erhalten kurzfristig die neue Einstufung..". Dann teilweise viele Wochen später wollten sie dann doch wieder was neues haben. Übrigens teilten sie uns in besagtem Schreiben mit, dass die Bilanz für die Berechnung unerheblich sei...Warum fordern sie sie dann erst an....
Falls uns hier jemand weiterhelfen kann und sagen kann wie man hier weiter vorgehen muss, wärend wir wirklich sehr dankbar!
Grüße
Wobbel
Benötige Hilfe - Aok berechnet zu hohe Beiträge u. verzögert
Moderator: Czauderna
Ich sehe da kaum Chancen für Sie, es könnte Ihnen maximal die BVA (Bundesversicherungsamt) weiterhelfen.
Aber ich denke die werden Ihnen in der Sache auch nicht helfen können.
PS. Um Zukünftige Beiträge zu sparen vielleicht einen Spezialtarifin von der AOK wählen oder in eine günstigere Krankenkasse wechseln. Einige Krankenkassen bieten sogar ab 2009 Beitragsrückerstattungen
Aber ich denke die werden Ihnen in der Sache auch nicht helfen können.
PS. Um Zukünftige Beiträge zu sparen vielleicht einen Spezialtarifin von der AOK wählen oder in eine günstigere Krankenkasse wechseln. Einige Krankenkassen bieten sogar ab 2009 Beitragsrückerstattungen
Hallo,
Sie schreiben, dass ein Einkommen zu Grunde gelegt wird, dass seit 10 Monaten nicht mehr bezogen wird. Werden evt. die Beiträge aus der Mindesteinkommensgrenze erhoben? Hier könnte ggf. ein Antrag gestellt werden, als geringverdiender Selbständiger eignestuft zu werden. Allerdings werden hierbei auch etwaige Vermögenswerte berücksichtigt.
Mit ist nicht klar, weshalb der Steuerbescheid aus 2005 zu Grunde gelegt wird und nicht der offensichtlich ja auch schon vorliegende aus 2007. Andererseits schreiben Sie von einer Bilanz 2007, wurden hier vll. die Begrife verwechselt?
Wenn Sie mit dem Bescheid der KK nicht einverstanden sind, legen Sie zur Fristwahrung zunächst schriftlich Widerspruch ein. Parallel könnte ein Schreiben direkt an den Vorstand der KK sinnvoll sein.
Das Bundesversicherungsamt ist im Übrigen bei den AOKs nicht zuständig, sondern das jeweilige Land (Sozialministerium).
Freundliche Grüße
ratte1
Sie schreiben, dass ein Einkommen zu Grunde gelegt wird, dass seit 10 Monaten nicht mehr bezogen wird. Werden evt. die Beiträge aus der Mindesteinkommensgrenze erhoben? Hier könnte ggf. ein Antrag gestellt werden, als geringverdiender Selbständiger eignestuft zu werden. Allerdings werden hierbei auch etwaige Vermögenswerte berücksichtigt.
Mit ist nicht klar, weshalb der Steuerbescheid aus 2005 zu Grunde gelegt wird und nicht der offensichtlich ja auch schon vorliegende aus 2007. Andererseits schreiben Sie von einer Bilanz 2007, wurden hier vll. die Begrife verwechselt?
Wenn Sie mit dem Bescheid der KK nicht einverstanden sind, legen Sie zur Fristwahrung zunächst schriftlich Widerspruch ein. Parallel könnte ein Schreiben direkt an den Vorstand der KK sinnvoll sein.
Das Bundesversicherungsamt ist im Übrigen bei den AOKs nicht zuständig, sondern das jeweilige Land (Sozialministerium).
Freundliche Grüße
ratte1
Hallo,
zunächst einmal danke für die Antworten.
Wir haben jetzt erstmal Einspruch eingelegt.
Es wurde tatsächlich die Bilanz verlangt, vielleicht um zu überprüfen ob tatsächlich keine Gehaltszahlungen mehr stattfanden oder in irgend einer Form "versteckte" Bezüge? Es ist mir völlig rätselhaft warum sie es erst verlangen und es dann im Endeffekt offensichtlich keinerlei Einfluss hatte...
Ich bin mir jetzt gerade nicht sicher ob das Finanzamt schon die Bestätigung der Bezüge aus der Bilanz für 2007 erstellt hat, das dauert manchmal etwas. Aber ich weiss ganz sicher das diese schon für 2006 vorliegt. Also müsste sie es zumindest aufgrund der Einkünfte von 2006 berechnen, welche schon erheblich niedriger als die zu Grunde gelegten Einkünfte aus 2005 waren.
Das mit der Einstufung als geringverdienender Selbstständiger werden wir mal nachfragen.
Ich frage mich halt warum das ganze nicht innerhalb von vier Wochen erledigt werden kann. Schlieslich muss die Kasse ja nun mal wissen was alles benötigt wird für die Einstufung. Und wie gesagt haben wir immer alles innerhalb von ein paar Tagen nach Aufforderung eingereicht. Diese Verzögerungen bringen der Kasse eine Menge Geld. Das empfinde ich als nicht richtig.
Grüße
Wobbel
zunächst einmal danke für die Antworten.
Wir haben jetzt erstmal Einspruch eingelegt.
Es wurde tatsächlich die Bilanz verlangt, vielleicht um zu überprüfen ob tatsächlich keine Gehaltszahlungen mehr stattfanden oder in irgend einer Form "versteckte" Bezüge? Es ist mir völlig rätselhaft warum sie es erst verlangen und es dann im Endeffekt offensichtlich keinerlei Einfluss hatte...
Ich bin mir jetzt gerade nicht sicher ob das Finanzamt schon die Bestätigung der Bezüge aus der Bilanz für 2007 erstellt hat, das dauert manchmal etwas. Aber ich weiss ganz sicher das diese schon für 2006 vorliegt. Also müsste sie es zumindest aufgrund der Einkünfte von 2006 berechnen, welche schon erheblich niedriger als die zu Grunde gelegten Einkünfte aus 2005 waren.
Das mit der Einstufung als geringverdienender Selbstständiger werden wir mal nachfragen.
Ich frage mich halt warum das ganze nicht innerhalb von vier Wochen erledigt werden kann. Schlieslich muss die Kasse ja nun mal wissen was alles benötigt wird für die Einstufung. Und wie gesagt haben wir immer alles innerhalb von ein paar Tagen nach Aufforderung eingereicht. Diese Verzögerungen bringen der Kasse eine Menge Geld. Das empfinde ich als nicht richtig.
Grüße
Wobbel
Diese Verzögerungen bringen der Kasse eine Menge Geld.
Bittesehr !! Genau das.
Möglichkeit hierzu in ein neues Verfahren zu kommen wäre auf Beantragung nach § 44 SGB 10 auf Prüfung der Bescheide bis zum ersten Termin rückwirkend.
http://www.krankenkassenforum.de/horren ... t1981.html
Möglichkeit hierzu in ein neues Verfahren zu kommen wäre auf Beantragung nach § 44 SGB 10 auf Prüfung der Bescheide bis zum ersten Termin rückwirkend.
http://www.krankenkassenforum.de/horren ... t1981.html