Hallo liebe Mitstreiter,
wir sind ein kleines Familienunternehmen (Papa 45J, Mama 36J, Sohn 6J )das sich mit sehr geringen Einkünften über Wasser hält. ( Lt Einkommesnssteuerbescheid in 2006 weniger als 2000 EUR
Meine Frau die hat nun eine Arbeit gefunden und arbeitet voll ( 40 Std. Woche) in einem anderen Betrieb.
Als Arbeitnehmerin war sie schon lange Jahre vor unserer Eheschließung bei mir angestellt. wegen der immer schlechteren Auftragslage in immer geringeren Umfang und zum Schluß nur noch im Gleitzonenbereich mit 10 Stunden Wöchentlich bei ca. 400 - 420 EUR brutto. Nebenbei hat Sie noch ein Gewrbe angemeldet mit ca. 1500 EUR Jahreseinnahme.
Die Krankenkasse hat nun über 1 Jahr brav die dafür fälligen Beiträge für die Gleitzone einkassiert. Nur hab ich dafür den vollen Beitrag bezahlt, und nicht den reduzierten. Hierrüber gab es von der KV keine Aufklärung, ich bin nur zufällig von Bekannten darauf hingewiesen worden.
Die KV darauf angesprochen sagte mir das sie wüßten das zuviel bezahlt worden wäre "Das wurde ja bei einer evtl. Betriebsprüfung auffallen und ich könnte ja dann die Rückzahlung des zuviel gezahlten Beitrages beantragen. Darauf hab ich ziemlich sauer reagiert.
Seitdem weren wir ziemlich schikaniert.
Unter Androhung der Kündigung verlangt die KV nach Beebdigung des Arbeitsverhältnisses meiner Frau in meinem Betrieb, das wir einen " Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Beschäftigungsverhältnisses zwischen Angehörigen" ausfüllen.
Ist dieses jetzt , nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses überhaupt noch notwendig oder zulässig? Gibt es da einen Standard was die alles erfragen dürfen?
Für etwas Aufklärung und Hinweise wären wir sehr dankbar
beschäftigungsverhältnis zwischen Ehegatten
Moderator: Czauderna
Die Krankenkasse kann so ziemlich alles an Daten erfragen und von dir und deiner Frau erheben, was notwendig ist, um den Sachverhalt zu klären, jedoch keine Daten die nicht für die Überprüfung erforderlich sind. Dass die Daten jetzt erst erhoben werden, ist zulässig.
Sorry, wenn ich jetzt zu offen spreche, aber es spricht schon sehr viel dafür, dass ihr euch nur eine günstige Krankenversicherung für deine Frau erschleichen wolltet (bei einem Gehalt von 400 € - 420 €). Eine Prüfung ist somit unumgänglich, allein schon um andere Versicherte mit ähnlichen Konstellationen nicht zubenachteiligen.
Dass du jahrelang zuviel Beitrag gezahlt hast, kann passieren, wie soll es die Krankenkasse von sich aus auch prüfen, die sind zwar Einzugsstelle für die Beiträge, bekommen aber lediglich Beitragsnachweise und Meldungen zur Sozialversicherung.
Wenn du oder dein Steuerberater die Beitragsnachweise falsch erstellt haben, fällt dies eben normalerweise erst bei der nächsten Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger auf.
Du hättest aber zwischenzeitlich bei der Kasse um Prüfung bitten können, von allein kommen die nicht auf dich zu, erst wenn es Beiträge zu holen gibt...Scheinst du ja aber auch nicht gemacht zu haben.
Eine Kündigung bringt für den Fall, dass festgestellt wird, dass deine Frau nicht als Beschäftigte in deiner Firma anzusehen war, eh nix mehr, dann kommen so oder so noch Nachzahlungen auf euch zu...
Sorry, wenn ich jetzt zu offen spreche, aber es spricht schon sehr viel dafür, dass ihr euch nur eine günstige Krankenversicherung für deine Frau erschleichen wolltet (bei einem Gehalt von 400 € - 420 €). Eine Prüfung ist somit unumgänglich, allein schon um andere Versicherte mit ähnlichen Konstellationen nicht zubenachteiligen.
Dass du jahrelang zuviel Beitrag gezahlt hast, kann passieren, wie soll es die Krankenkasse von sich aus auch prüfen, die sind zwar Einzugsstelle für die Beiträge, bekommen aber lediglich Beitragsnachweise und Meldungen zur Sozialversicherung.
Wenn du oder dein Steuerberater die Beitragsnachweise falsch erstellt haben, fällt dies eben normalerweise erst bei der nächsten Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger auf.
Du hättest aber zwischenzeitlich bei der Kasse um Prüfung bitten können, von allein kommen die nicht auf dich zu, erst wenn es Beiträge zu holen gibt...Scheinst du ja aber auch nicht gemacht zu haben.
Eine Kündigung bringt für den Fall, dass festgestellt wird, dass deine Frau nicht als Beschäftigte in deiner Firma anzusehen war, eh nix mehr, dann kommen so oder so noch Nachzahlungen auf euch zu...
Da kam von mir wohl was nicht richtig rüber.
Den geringen Lohn hab ich nur zum Schluß ein paar Monate lang gezahlt weil mehr nicht drin war. Die ersten Jahre gabs schon normalen Lohn für einen Vollzeitjob.
Und das neue Arbeitsverhälnis bestand schon Monate bevor die KV angefangen hat nachzufragen.
Wenn wir das ganze hätten wollen billig an der KV vorbeimogeln hätte ich günstiger meine Frau gar nicht mehr beschäftigt, und sie als Familienangehörige bei mir mitversichert.
Den geringen Lohn hab ich nur zum Schluß ein paar Monate lang gezahlt weil mehr nicht drin war. Die ersten Jahre gabs schon normalen Lohn für einen Vollzeitjob.
Und das neue Arbeitsverhälnis bestand schon Monate bevor die KV angefangen hat nachzufragen.
Wenn wir das ganze hätten wollen billig an der KV vorbeimogeln hätte ich günstiger meine Frau gar nicht mehr beschäftigt, und sie als Familienangehörige bei mir mitversichert.