Einstufung als Existensgründerin trotz Zahlung Höchstbeitrag
Moderator: Czauderna
Einstufung als Existensgründerin trotz Zahlung Höchstbeitrag
Guten Tag,
ich bin seit Oktober 2007 als geschäftsführende GmbH-Gesellschafterin freiwillig bei der GKV versichert.
Nach Einsendung meines Anstellungsvertrages bin ich von der Kasse unter Vorbehalt auf Grundlage der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze eingestuft worden. So habe ich dann auch den "Höchstbeitrag" bezahlt.
Wenn ich richtig informiert bin, ist man nicht verpflichtet, sein Einkommen nachzuweisen bzw. seinen Einkommenssteuerbescheid der Kasse zu übersenden, wenn das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Hat die Kasse nun nicht auch die Pflicht, den Beitrag auf Grundlage der für 2007 entrichteten Beiträge endgültig festzusetzen, so dass die Vorläufigkeit ab 2008 aufgehoben ist?
Ich danke Ihnen für eine Antwort,
Yvonne
ich bin seit Oktober 2007 als geschäftsführende GmbH-Gesellschafterin freiwillig bei der GKV versichert.
Nach Einsendung meines Anstellungsvertrages bin ich von der Kasse unter Vorbehalt auf Grundlage der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze eingestuft worden. So habe ich dann auch den "Höchstbeitrag" bezahlt.
Wenn ich richtig informiert bin, ist man nicht verpflichtet, sein Einkommen nachzuweisen bzw. seinen Einkommenssteuerbescheid der Kasse zu übersenden, wenn das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Hat die Kasse nun nicht auch die Pflicht, den Beitrag auf Grundlage der für 2007 entrichteten Beiträge endgültig festzusetzen, so dass die Vorläufigkeit ab 2008 aufgehoben ist?
Ich danke Ihnen für eine Antwort,
Yvonne
Hallo,
wenn die Krankenkasse den Beitrag unter Vorbehalt festgesetzt hat, dann reiche doch den ersten Einkommensteuerbescheid einfach ein.
Dann wird die KK den Beitrag endgültig festsetzen.
Schreibe einfach:
anbei der ersten Einkommensteuerbescheid (2007) zur endgültigen Festsetzung der Beiträge.
Ich bin ziemlich sicher, dass die KK auch geschrieben hat, dass der erste (bzw.) alle STB einzureichen sind bzw. Änderungen anzugeben sind.
Falls sie es nicht geschrieben hat im Begrüßungsschreiben, so steht es zumindest im Antrag drin, dass Änderungen anzugeben sind.
Und auch wenn nicht, sind von Dir alle Angaben trotzdem zu machen
Steht in § 206 SGB V.
Warum die KK Dich nicht anschreibt. Das kann ich mir aber vorstellen.
Du bist im Höchstsatz. Und dabei hat die KK nicht programmiert, dass
die im Höchstsatz befindlichen Kunden trotzdem angeschrieben werden sollten.
Ist doch alles kein Problem. Du denkst doch schon selbst. Mach den nächsten Schritt. Reich das Ding einfach ein und dann ist die Sache erledigt.
wenn die Krankenkasse den Beitrag unter Vorbehalt festgesetzt hat, dann reiche doch den ersten Einkommensteuerbescheid einfach ein.
Dann wird die KK den Beitrag endgültig festsetzen.
Schreibe einfach:
anbei der ersten Einkommensteuerbescheid (2007) zur endgültigen Festsetzung der Beiträge.
Ich bin ziemlich sicher, dass die KK auch geschrieben hat, dass der erste (bzw.) alle STB einzureichen sind bzw. Änderungen anzugeben sind.
Falls sie es nicht geschrieben hat im Begrüßungsschreiben, so steht es zumindest im Antrag drin, dass Änderungen anzugeben sind.
Und auch wenn nicht, sind von Dir alle Angaben trotzdem zu machen
Steht in § 206 SGB V.
Warum die KK Dich nicht anschreibt. Das kann ich mir aber vorstellen.
Du bist im Höchstsatz. Und dabei hat die KK nicht programmiert, dass
die im Höchstsatz befindlichen Kunden trotzdem angeschrieben werden sollten.
Ist doch alles kein Problem. Du denkst doch schon selbst. Mach den nächsten Schritt. Reich das Ding einfach ein und dann ist die Sache erledigt.
Danke Heinrich für Deine Antwort.
Das Einreichen des Einkommenssteuerbescheides von 2007 jetzt in Ende 2010 hätte jedoch zur Folge, dass die Beitragsfestsetzung rückwirkend und für zukünftig erfolgt.
Für mich wäre jedoch wichtig, die Festsetzung schon ab 2008 zu haben.
Deshalb war meine Frage darauf abgestellt, ob es nicht auf Grundlage meiner Antragstellung und folgenden Beitragszahlungen in Höhe gemäß der Beitragsbemessungsgrenze in 2007 möglich ist, die Beiträge endgültig festzusetzen, ohne einen Einkommenssteuerbescheid 2007 vorzulegen (BVSzGs § 7 Abs. 7 Satz 5).
Viele Grüße, Yvonne
Das Einreichen des Einkommenssteuerbescheides von 2007 jetzt in Ende 2010 hätte jedoch zur Folge, dass die Beitragsfestsetzung rückwirkend und für zukünftig erfolgt.
Für mich wäre jedoch wichtig, die Festsetzung schon ab 2008 zu haben.
Deshalb war meine Frage darauf abgestellt, ob es nicht auf Grundlage meiner Antragstellung und folgenden Beitragszahlungen in Höhe gemäß der Beitragsbemessungsgrenze in 2007 möglich ist, die Beiträge endgültig festzusetzen, ohne einen Einkommenssteuerbescheid 2007 vorzulegen (BVSzGs § 7 Abs. 7 Satz 5).
Viele Grüße, Yvonne
richtig. Und mit den zweiten Einkommensteuerbescheid (also für 2008, der nach meiner Auffassung evt. schon vorliegen könnte, was aber hier egal ist)Das Einreichen des Einkommenssteuerbescheides von 2007 jetzt in Ende 2010 hätte jedoch zur Folge, dass die Beitragsfestsetzung rückwirkend und für zukünftig erfolgt.
erfolgt dann zukunftbezogen eine Beitragsfestsetzung, also keine Korrektur mehr für die Vergangenheit
..schon ab 2008 zu haben...Für mich wäre jedoch wichtig, die Festsetzung schon ab 2008 zu haben.
Du meinst sicher:...erst ab 2008 zu haben..
Sehe ich keine rechtliche Möglichkeit
Deshalb war meine Frage darauf abgestellt, ob es nicht auf Grundlage meiner Antragstellung und folgenden Beitragszahlungen in Höhe gemäß der Beitragsbemessungsgrenze in 2007 möglich ist, die Beiträge endgültig festzusetzen, ohne einen Einkommenssteuerbescheid 2007 vorzulegen (BVSzGs § 7 Abs. 7 Satz 5).
Hier wäre zu vermuten, dass du dies möchtest, weil die Einnahmen in 2008 niedriger waren als die Beitragsmbessungsgrenze.
Wie gesagt: sehe ich keine rechtliche Möglichkeit
Sorry, wenn ich dies so sagen muss:
dann würde ja jeder das einreichen, was für ihn gerade die beste Möglichkeit ist.
Danke, und nun hier mal die Butter zum Fisch:
Ich habe gegen Ende 2008 eine Beitragssenkung beantragt. Auf Grund vorliegender Umsatzeinbrüche der GmbH wurde mein Geschäftsführerin-Anstellungsvertrag geändert - und ich verdiente nur noch 25% von dem ursprünglichen Gehalt. Diese Beitragssenkung wurde mir nach Einreichung diverser Unterlagen, u.a. geänderter Anstellungsvertrag und Fragebogen vorläufig für 1 Jahr genehmigt.
Jedoch hatte ich in den vorangegangenen Monaten in 2008 auch schon die Jahresbeitragsbemessungsgrenze erreicht. Die Beiträge habe ich auch komplett für 2008 in voller Beitragshöhe, also Höchstbeitrag bezahlt.
Der Knackpunkt ist nun, wie mit den Beiträgen für 2009 und auch 2010 umzugehen ist. Mir wurde die Beitragssenkung im Herbst 2009 für ein weiteres Jahr genehmigt, diesmal habe ich auch Gehaltsnachweise eingereicht. Ich kann also mit dem Einkommenssteuerbescheid für 2009 für das maßgebliche Jahr 2009 bestätigen, dass mein Antrag auf Beitragssenkung korrekt war und ich nicht mehr verdient habe, als ich angab. Das würde in 2010 ganz genau so sein.
Wenn jetzt jedoch anhand des Einkommenssteuerbescheids für 2007 die Beiträge rückwirkend festgesetzt würden, hätte dies die Folge, dass meine Anträge auf Beitragssenkung nun ausser Kraft gesetzt wären, oder? Deshalb versuche ich, die Beitragsfestsetzung für 2007 ohne den Einkommenssteuerbescheid für 2007 zu erwirken. Somit wäre mein Antrag auf Beitragssenkung zeitlich nach der Festsetzung.
Habe ich hier eine reelle Chance? Eine Klitzekleine vielleicht?
Ich habe gegen Ende 2008 eine Beitragssenkung beantragt. Auf Grund vorliegender Umsatzeinbrüche der GmbH wurde mein Geschäftsführerin-Anstellungsvertrag geändert - und ich verdiente nur noch 25% von dem ursprünglichen Gehalt. Diese Beitragssenkung wurde mir nach Einreichung diverser Unterlagen, u.a. geänderter Anstellungsvertrag und Fragebogen vorläufig für 1 Jahr genehmigt.
Jedoch hatte ich in den vorangegangenen Monaten in 2008 auch schon die Jahresbeitragsbemessungsgrenze erreicht. Die Beiträge habe ich auch komplett für 2008 in voller Beitragshöhe, also Höchstbeitrag bezahlt.
Der Knackpunkt ist nun, wie mit den Beiträgen für 2009 und auch 2010 umzugehen ist. Mir wurde die Beitragssenkung im Herbst 2009 für ein weiteres Jahr genehmigt, diesmal habe ich auch Gehaltsnachweise eingereicht. Ich kann also mit dem Einkommenssteuerbescheid für 2009 für das maßgebliche Jahr 2009 bestätigen, dass mein Antrag auf Beitragssenkung korrekt war und ich nicht mehr verdient habe, als ich angab. Das würde in 2010 ganz genau so sein.
Wenn jetzt jedoch anhand des Einkommenssteuerbescheids für 2007 die Beiträge rückwirkend festgesetzt würden, hätte dies die Folge, dass meine Anträge auf Beitragssenkung nun ausser Kraft gesetzt wären, oder? Deshalb versuche ich, die Beitragsfestsetzung für 2007 ohne den Einkommenssteuerbescheid für 2007 zu erwirken. Somit wäre mein Antrag auf Beitragssenkung zeitlich nach der Festsetzung.
Habe ich hier eine reelle Chance? Eine Klitzekleine vielleicht?