Hallo,
bin selbständig und bei der Knappschaft freiwillig pflichtversichert. Habe bisher Beiträge zum Mindestbeitrag (rd 200 €/mtl) entrichtet.
Durch einen Todesfall habe ich letztes Jahr Aktien geerbt und daraus Dividenden i.H.v. 20.000 Euro erhalten. Stimmt es, dass ich jetzt mit diesen Kapitalerträgen hochgestuft werde, also Beiträge auf den Höchstbetrag (rd. 1.000 €/mtl) für 2024 nachzahlen und für das laufende Jahr zahlen muss?
Lieben Dank für eure Einschätzung - Irene.
Einstufung Einkünfte
Moderator: Czauderna
Re: Einstufung Einkünfte
Hallo und willkommen im Forum
Ich gehe mal davon aus, dass die Einstufung für das Jahr 2024 noch als vorläufig geführt wird und deshalb die endgültige Einstufung anhand des Einkommensteuerbescheides für 2024 vorgenommen wird. Wenn also in diesem Bescheid (2024) die Kapitalerträge auftauchen, dann werden sie auch entsprechend berücksichtigt und du musst nachzahlen. Steht dort nichts von Kapitalerträgen, dann kommt das dann in 2025.
Gruss
Czauderna
Ich gehe mal davon aus, dass die Einstufung für das Jahr 2024 noch als vorläufig geführt wird und deshalb die endgültige Einstufung anhand des Einkommensteuerbescheides für 2024 vorgenommen wird. Wenn also in diesem Bescheid (2024) die Kapitalerträge auftauchen, dann werden sie auch entsprechend berücksichtigt und du musst nachzahlen. Steht dort nichts von Kapitalerträgen, dann kommt das dann in 2025.
Gruss
Czauderna
-
- Beiträge: 2
- Registriert: 05.02.2025, 11:00
Re: Einstufung Einkünfte
Lieben Dank für deine schnelle Rückmeldung! Dann weiss ich worauf ich mich einstellen muss.
Viele Grüsse - Irene
Viele Grüsse - Irene
Re: Einstufung Einkünfte
Hallo Irene,
als bisher zum Mindestbeitrag Eingestufte (untere Bemessungsgrenze < 16.000 € beitragspflichtige Einkünfte) solltest Du auch durch künftig jährliche Dividendenzuflüsse von ca. 20.000 € immer noch um einige 100 € monatlich auf Abstand zum Höchstbetrag liegen (obere Bemessungsgrenze > 66.000 € für 2025).
Gruß
von GS
als bisher zum Mindestbeitrag Eingestufte (untere Bemessungsgrenze < 16.000 € beitragspflichtige Einkünfte) solltest Du auch durch künftig jährliche Dividendenzuflüsse von ca. 20.000 € immer noch um einige 100 € monatlich auf Abstand zum Höchstbetrag liegen (obere Bemessungsgrenze > 66.000 € für 2025).
Gruß
von GS