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Moderator: Czauderna
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Sehr geehrte Forumuser,
ich habe ein riesen Problem.
Die Ikk Classic fordert von mir für den Zeitraum 01.02.2010-31.10.2010 3400€.
Folgender Sachverhalt.
Ich bin am 01.02.2010 aus der Familienversicherung geflogen(bin 23 geworden). Ich war zu diesen Zeitpunkt arbeitssuchend und habe ein Nebengewerbe. Gesamteinnamen 2009 waren 7000€ und Gewinn ca. 5000€.
Das Ziel war im Oktober ein Studium zu beginnen, allerdings habe ich dies nun um ein Jahr verschoben. Seit 01.11.2010 bin ich nun Privat Krankenversichert bei der Hanse Merkur und zahle knapp 150€ da ich zum 01.11 ein Hauptgewerbe angemeldet habe. Leider können die mich nicht rückwirkend versichern.
Welche Möglichkeiten habe ich den Beitrag bei der IKK zu drücken. Es kann ja nicht sein das ich alle Einnahmen nach Gewinn und Steuern abdrücken muss an die GKV. Sie meinte bei 340€/mtl handelt es sich schon um den mindestbeitrag weil ich Arbeitssuchend bin und keine weiteren einnahmen habe werde ich automatisch als Hauptgewerbetreibender eingestuft. Stimmt das? Muss ich diese riesen Beitrag nun zahlen.
Ich wohne übrigens noch zuhause und meine Eltern haben mich zeitweise finanziell unterstützt.
ich habe ein riesen Problem.
Die Ikk Classic fordert von mir für den Zeitraum 01.02.2010-31.10.2010 3400€.
Folgender Sachverhalt.
Ich bin am 01.02.2010 aus der Familienversicherung geflogen(bin 23 geworden). Ich war zu diesen Zeitpunkt arbeitssuchend und habe ein Nebengewerbe. Gesamteinnamen 2009 waren 7000€ und Gewinn ca. 5000€.
Das Ziel war im Oktober ein Studium zu beginnen, allerdings habe ich dies nun um ein Jahr verschoben. Seit 01.11.2010 bin ich nun Privat Krankenversichert bei der Hanse Merkur und zahle knapp 150€ da ich zum 01.11 ein Hauptgewerbe angemeldet habe. Leider können die mich nicht rückwirkend versichern.
Welche Möglichkeiten habe ich den Beitrag bei der IKK zu drücken. Es kann ja nicht sein das ich alle Einnahmen nach Gewinn und Steuern abdrücken muss an die GKV. Sie meinte bei 340€/mtl handelt es sich schon um den mindestbeitrag weil ich Arbeitssuchend bin und keine weiteren einnahmen habe werde ich automatisch als Hauptgewerbetreibender eingestuft. Stimmt das? Muss ich diese riesen Beitrag nun zahlen.
Ich wohne übrigens noch zuhause und meine Eltern haben mich zeitweise finanziell unterstützt.
Hm, denn müßte die IKK Classic prüfen ob ein Hauptgewerbe vorleigt und ob aus diesen gewrbe der überwiegende Lebensuterhalt bestritten wurd.
Bei 8000 € Gewinn würde ich mal schon sagen das es ein Hauptgewerbe ist und somit vollzuberbeitragen ist.
Ggf könnte man einen Antrag auf Beitragsermäßigung nach § 186 SGB V stellen, wären rund 250 €.
Es würde denn eine Einzelfallprüfung vorgenommen.
Entscheiden tut denn die IKK Classic.
Gruß
Cicero.
PS der Schuss kann auch nach hinten losgehen, wenn für 2009 doch noch festgestellt wird, das keine Familienversichrung möglich ist.
Bei 8000 € Gewinn würde ich mal schon sagen das es ein Hauptgewerbe ist und somit vollzuberbeitragen ist.
Ggf könnte man einen Antrag auf Beitragsermäßigung nach § 186 SGB V stellen, wären rund 250 €.
Es würde denn eine Einzelfallprüfung vorgenommen.
Entscheiden tut denn die IKK Classic.
Gruß
Cicero.
PS der Schuss kann auch nach hinten losgehen, wenn für 2009 doch noch festgestellt wird, das keine Familienversichrung möglich ist.