folgender Sachverhalt liegt bei mir vor:
ich bin freiberuflich selbstständig (Kleinunternehmer) seit 09/2010.
Meine Steuererklärung 2010 habe ich bei der KK eingereicht und meine Beiträge wurden für 2011 festgelegt (214€).
2011 habe ich Gründungszuschuss bekommen: 6 Monate 1140 € und weitere 6 Monate 300 € bekommen. Da der Gründungszuschuss nun ausläuft müssen meine Beiträge neu berechnet werden.
Ich würde gern, dass mich meine KK als nebenbruflich selbstständig einstuft. Die Voraussetzungen dafür sind auch erfüllt (Arbeitszeit ist ca. 15 h die Woche, keine Angestellten).
Einmal muss ich einen Antrag auf Beitragsentlastung stellen (d.h. die KK will prüfen, ob Beiträge nach einem Einkommen von 1900 € oder nach etwa 1200 € berechnet werden),
dann machen sie eine Einkommensabfrage (hier auf Grundlage Steuerbescheid 2010 - hier war ich nur 3,5 Monate selbstständig, Umsatz 2100 €)
und dann schicken sie mir noch einen Antrag für die Nebenberuflichkeit zu, den ich auch noch ausfüllen soll.
Mein Umsatz 2011 spiel hier noch keine Rolle? Sollte ich den möglichst gering halten, da noch eine größere Rechnung offen ist, die ich aber auch 2012 stellen könnte?
Mein Problem ist, dass ich nicht zuviel Beiträge zahlen möchte, ich denke ich komme monatlich nicht über 850 € Umsatz im nächsten Jahr. Ich möchte nicht für die angenommenen 1200 € an die KK Beiträge zahlen.
Oder bekommt man was zurück, wenn man 2012 feststellt, man lag unter 850 €, hat aber für 1200 € Beiträge gezahlt?
Wenn man als nebenberuflich eingestuft wird, und man stellt Ende 2011 fest, man lag monatlich über 850 €, dann muss man doch nachzahlen. Wäre das so nicht gerechter?
Ich finde das ein schwieriges Thema. Ich hoffe, es kann mir hemand helfen.
Viele Grüße
